Betreff
Sanierung der Turnhalle, weiteres Vorgehen- Beratung und Beschlussfassung
Vorlage
01/214/2018
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Das Amt für regionale Landesentwicklung hat der Gemeinde zur vergangenen Sitzung mündlich mitgeteilt, dass der beantragte Förderantrag für die Sanierung der Turnhalle nicht bewilligt wird. Der formale Ablehnungsbescheid ist bei der Gemeinde am 30.04.2018 eingegangen.

 

In der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses am 10.04.2018 wurde beschlossen, die Maßnahme in diesem Jahr nicht mehr zu beginnen, da sie dann überwiegend auch im Herbst / Winter ausgeführt werden müsste. Die Maßnahme solle nun soweit vorbereitet werden, dass ein Baubeginn im März 2019 möglich ist.

Weitere Fördermöglichkeiten oder eine Reduzierung des Aufwandes sollten geprüft werden.

 

Folgende Möglichkeiten wurden untersucht:

 

1. Erneute Antragstellung nach der ZILE Richtlinie - Basisdienstleistungen

Eine erneute Antragstellung nach der ZILE Richtlinie ist grundsätzlich möglich. Der Antragsstichtag hier ist wie im letzten Jahr der 15.09.18. Der Antrag könnte grundsätzlich mit kleineren Änderungen wieder gestellt werden. Zu bedenken ist hierbei, dass sich in diesem Jahr gezeigt hat, dass anders als zunächst angenommen, die bundes- und landesweit zur Verfügung gestellten Mittel insgesamt nicht so hoch ausfallen. Im landesweiten Ranking wurde in diesem Jahr kaum Turnhallen berücksichtigt. Es wird nicht erwartet, dass sich die Situation im kommenden Jahr grundlegend verbessert. Die Erfolgschancen einer erneuten Einreichung des Antrages werden als gering eingeschätzt.

 

2. Fördermittel aus dem Kommunal-Investitionsförderpaket 1

Die Maßnahme Umbau der Sporthalle ist förderfähig nach dem Kommunalinvestitionsförderpaket (KIP-1). Hiernach können u.a. Energetische Sanierungen von Einrichtungen der Schulinfrastruktur (hierzu zählen auch in Sporthallen, die durch Schulen und auch für den Vereinssport genutzt werden) gefördert werden.

Für die Gemeinde Glandorf beträgt die Förderhöchstsumme nach dem KIP rd. 66.000 EUR. Die Maßnahme muss bis Ende 2020 abgenommen sein. Die Mittel bis spätestens Ende 2021 abgerufen werden.

 

3. Fördermittel aus der Kommunalrichtlinie

Die Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen ermöglicht unter anderem die Förderung des Austausches von alten Hallenbeleuchtungen in LED Beleuchtungseinrichtungen. Weiterhin werden die Sanierung und der der Austausch von raumlufttechnischen Anlagen gefördert.

 

Die voraussichtlichen Kosten für die neuen Beleuchtungseinrichtungen belaufen sich auf rd. 20.000 EUR netto. Hiervon wäre eine Förderung von bis zu 30 % der zuwendungsfähigen Kosten also rd. 6.000 EUR möglich.

 

Der Austausch der raumlufttechnischen Anlagen incl. Heizungsanlage wird voraussichtlich rd. 50.000 EUR kosten. Hierfür wäre eine Förderung von bis zu 25 % der zuwendungsfähigen Kosten, als rd. 12.500 EUR möglich.

 

 

Die Fördermittel zu den Nr. 2 und 3 sind nicht kombinierbar, da sie jeweils auf die energetische Sanierung abzuzielen. Hier kann also nur eine Variante beantragt werden.

 

Auch eine Kombination von Fördermitteln von Nr. 1 mit Nr. 2 oder Nr. 3 ist nicht möglich.

 

4. Fördermittel aus dem Kommunal-Investitionsförderpaket 2

Das KIP2 Gesetz wurde erst am 24.05.2018 veröffentlicht. Hiernach kann die Gemeinde für rein schulische Zwecke (Verbesserung der Schulinfrastruktur) rd. 85.000 EUR an Fördermittel einsetzen. Eine Kombination mit den KIP-1 Mitteln ist nach Aussage des Innenministeriums grundsätzlich möglich. Ob dies für dies Projekt „Sanierung der Turnhalle“ zutrifft, bedarf noch einer Einzelfallklärung mit dem Innenministerium.

 

5. Reduzierung des Aufwandes

Grundsätzlich sehen die bisherigen Vorplanungen nur die notwendigsten Dinge und eine sehr raumsparende Ausführung vor. Dringend sanierungsbedürftig sind der Sozialtrakt, die Ver- und Entsorgungsleitungen  und die Heizungsanlage.

Bei Erneuerung diese Anlagenteile sind zwangsläufig Eingriffe in die Halle erforderlich. Bei Einbau von Deckenstrahlplatten ist die Decke incl. Beleuchtungseinrichtungen zu überarbeiten.

 

Ggf. könnten Kosten für Sanierung von Fenstern und Fassaden zurückgestellt werden. Hierbei ist jedoch zu bedenken, dass eine Erneuerung künftig auch hier notwendig wird. Bei gleichzeitiger  Durchführung in einer Baumaßnahme können die Kosten für weitere Baustelleneinrichtungen gespart werden. Zudem ergeben sich keine weiteren baustellenbedingten Ausfallzeiten der Halle.

 

Ein Zurückstellen der Geräteraumverkleidungen oder des Prallschutzes käme möglicherweise in Frage. Da bei Rückbau der Umluftheizung allerdings auch die abgehängten Decken im Gerätebereich anzupassen sind, ist es sinnvoll, auch diese Arbeiten gleichzeitig mit zu erledigen.

 

Auf die Einrichtung einer Küche und den Anbau eines Geräteraumes im Süden wurde bereits verzichtet.

 

Es wird vorgeschlagen, die Planungen nach dem bisher bekannten Vorkonzept zunächst durchzuplanen. Anhand der konkreteren Kostenschätzungen kann dann künftig noch über die Realisierung einzelner Teilmaßnahmen beraten werden.


Beschlussvorschlag:

Die Sanierung der Turnhalle ist soweit vorzubereiten, dass eine Bauausführung im März 2019 beginnen kann. Für die Maßnahme sind Mittel aus dem Kommunal-Investitionsförderpaket 1 in Höhe von rund 66.000 EUR einzuplanen. Die Verwaltung wird beauftragt die notwendigen Schritte einzuleiten.