Betreff
Zuschuss für den Rosenmontagsumzug - Beratung und Beschlussfassung
Vorlage
01/224/2018
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Verwaltungsausschuss hat nach vorheriger Empfehlung/Beschlussfassung des Sozialausschusses in seiner Sitzung am 01.03.2017 beschlossen, eine angemeldete Glandorfer Fußgruppe mit bis zu 80,00 € und einen angemeldeten Glandorfer Wagen mit bis zu 200,00 € zu bezuschussen. Der Zuschuss wird auf Antrag von der Gemeinde direkt dem/der Sprecher/in der angemeldeten Gruppe überwiesen. Auf die Vorlage von Kostennachweisen wird bis einschließlich 2018 verzichtet.

 

Die Beschlüsse waren seinerzeit nicht einstimmig, insbesondere war strittig, ob eine Vorlage von Kostennachweisen erfolgen sollte. Daher erfolgte zunächst eine 2-jährige Probephase der Bezuschussung ohne Vorlage von Kostennachweisen.

 

Nach 2 Rosenmontagsumzügen ist festzustellen, dass in 2017 Zuschüsse in Höhe von 2.200,00 € (9 Wagengruppen und 5 Fußgruppen) und in 2018 in Höhe von 1.960,00 € (9 Wagengruppen und 2 Fußgruppen) abgerufen wurden.

 

Die unbürokratische Verfahrensweise wurde von den beim Rosenmontagsumzug Engagierten als ausgesprochen positiv und wertschätzend wahrgenommen. Die Zuschüsse wurden immer in voller Höhe in Anspruch genommen, obwohl gemäß Beschlusslage kommuniziert wurde, dass es „bis zu“ heißt. Kann hieraus schlussgefolgert werden, dass angefallene Kosten höher als der Zuschuss waren? Kann aus dem Rückgang der Anträge der Fußgruppen in 2018 gefolgert werden, dass diese keine Kosten gehabt haben oder sie schlichtweg vergessen haben, den Antrag zu stellen? Gesicherte Erkenntnisse hierzu liegen nicht vor.

 

Da eine Förderung der Motivation bei Wagenbauern und Fußgruppen im Vordergrund stehen sollte, spricht sich die Verwaltung für die Beibehaltung der unbürokratischen Verfahrensweise aus. Allerdings sollte eine Antragsfrist für die Zuschüsse, z.B. bis zum Tage des jeweiligen Rosenmontagsumzuges, festgesetzt werden.


Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Glandorf bezuschusst beim Rosenmontagsumzug eine angemeldete Glandorfer Fußgruppe mit bis zu 80,00 € und einen angemeldeten Glandorfer Wagen mit bis zu 200,00 €. Der Zuschuss wird auf schriftlichen Antrag von der Gemeinde direkt dem /der Sprecher/in der angemeldeten Gruppe überwiesen.