Betreff
Änderung der Richtlinien zur Förderung der Vereine - Beratung und Beschlussfassung
Vorlage
01/225/2018
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

In der Vergangenheit hat sich bereits mehrfach gezeigt, dass die anliegenden Förderrichtlinien mit nur einem Antragstermin zu starr sind. Um flexibel auf zum Teil kurzfristig initiierte besondere Projekte und unaufschiebbare Ersatzinvestitionen eingehen zu können, sollten die Förderrichtlinien wie folgt geändert bzw. neu gefasst werden:

 

„1.3 Anträge auf Bezuschussung der Jugendarbeit und der Pflege der Sportplätze gemäß den Ziffern 2 und 3 sind spätestens bis zum 01.10. des Vorjahres für das neue Haushaltsjahr schriftlich einzureichen.

Für Anträge auf Bezuschussung besonderer Projekte gemäß Ziffer 4 kann ein Antrag auch im laufenden Haushaltsjahr gestellt werden.


Beschlussvorschlag:

Der Änderung der Richtlinien der Gemeinde Glandorf zur Förderung der Vereine und Verbände in der Gemeinde Glandorf wird in der vorliegenden Form zugestimmt.