Betreff
Erhöhung der Elternbeiträge zu den Kosten der Gemeinschaftsverpflegung in den Kindergärten - Beratung und Beschlussfassung
Vorlage
01/226/2018
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

In der Sitzung des Sozialausschusses am 07.11.2018 wurde bereits über die Einführung einer Sachkostenpauschale diskutiert, eine Entscheidung letztendlich aber vertagt. Seinerzeit hatte man sich darauf verständigt, zunächst in einem ersten Schritt den Ausgabepreis für ein Mittagessen an den Bezugskostenpreis anzupassen. In einem zweiten Schritt sollten sich die Fraktionen nochmals mit der Frage der Einführung einer Sachkostenpauschale beschäftigen.

 

Nun ist es relativ sicher, dass das Land Niedersachsen ab dem 01.08.2018 die vollständige Gebührenfreiheit für Kindergartenbeiträge einführt. Dies gibt den Eltern deutlich mehr finanziellen Spielraum und der Gemeinde die Möglichkeit, entsprechend dem Kostendeckungsprinzip künftig auch (annähernd) die tatsächlichen Kosten für ein Mittagessen auf die Eltern umzulegen.

 

Die seinerzeit vorgelegte Aufstellung zur Finanzierung der Kosten der Gemeinschaftsverpflegung liegt dieser Vorlage nochmals bei. Die Erstellung einer neuen, aktualisierten Aufstellung der Kosten ist u.a. aus Personalgründen aktuell nicht möglich.

Aus der anliegenden Aufstellung ist aber insbesondere bezogen auf das Jahr 2016 bereits ersichtlich, dass die Einnahmen sich auf maximal ca. 70 % der Kosten der Mittagsverpflegung belaufen. Hierin nicht einbezogen sind u.a. die Kosten der Verwaltung für die zu erstellenden Anordnungen und Buchungen.

 

Würden zur annähernden Kostendeckung lediglich 30 % auf den durchschnittlichen Bezugskostenpreis von 3,00 € aufgeschlagen, so würde dies eine Erhöhung um 0,90 € bedeuten.

Diese sachgerechte Erhöhung sollte, die Einführung der vollständigen Beitragsgebührenfreiheit vorausgesetzt, bereits zum 01.08.2018 erfolgen. Im kommenden Jahr könnte dann eine neue Kostenrechnung erfolgen.

 

Für Eltern mit geringem Einkommen, insbesondere Sozialleistungsbeziehern, besteht die Möglichkeit einer weitgehenden Kostenübernahme im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets. Es verbliebe ein Eigenanteil in Höhe von 1,00 €. Darüber hinaus besteht noch die Möglichkeit zur Ermäßigung der Kosten im Rahmen des Familienpasses.


Beschlussvorschlag:

Die Elternbeiträge zu den Kosten der Gemeinschaftsverpflegung werden mit Wirkung vom 01.08.2018 um eine Sachkostenpauschale von 0,90 € pro Portion Mittagessen erhöht. Die Kath. Kirchengemeinde ist aufgefordert, einen analogen Beschluss zu fassen.