Sachverhalt:
Der Betreiber einer Verbrauchermarktkette hat beantragt, die Flächen eines bestehenden Gartenbaubetriebs an der Münsterstraße künftig für eine Nutzung für großflächigen Einzelhandel auszuweisen.
Die Flächen sind im bestehenden Bebauungsplan als Mischgebiet ausgewiesen. Die Ansiedlung von Verbrauchermärkten ist hier nur bis zu einer Größenordnung bis zu 800 m² Verkaufsfläche zulässig.
Der Betreiber beabsichtigt, an dieser Stelle einen Verbrauchermarkt mit bis zu 1.800 m² Verkaufsfläche zu errichten. Hierzu ist die Ausweisung der Flächen als Sondergebiet für den großflächigen Einzelhandel erforderlich.
Die Fläche hat insgesamt eine Größe von ca. 8.500 m². Sie liegt im bzw. am im regionalen Raumordnungsprogramm für die Gemeinde Glandorf dargestellten Versorgungskern an der der Münsterstraße.
Aktueller Flächenbestand
Derzeit gültiger Bebauungsplan
Geltungsbereich der Änderung des Bebauungsplanes und Flächennutzungsplanes
Beschlussvorschlag:
Für den in der Anlage markierten Bereich wird der Beschluss zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 203 „Schul- und Sportzentrum“ und Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst.