Betreff
Externe Neukalkulation der Trink- und Abwassergebühren der Gemeindewerke Glandorf
Vorlage
01/235/2018
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Neubau der Abwasserbeseitigungsanlage wurde im Jahr 1995 fertiggestellt.

 

Im Zuge der Planungen des Neubaus der Kläranlage Glandorf wurde bereits im November 1992 von der Firma Fulte und Fingerle GmbH aus Obersulm eine grundlegende Gebührenkalkulation erstellt und vom damaligen Rat der Gemeinde beschlossen.

 

Diese Urkalkulation bildete ab Betreiben der neuen Kläranlage die Grundlage der Berechnung der  Gebühren für Frischwasser, Schmutzwasser und Niederschlagswasser.

 

Aufgrund des Alters der Abwassernetze hatte die Gemeinde im Jahr 2015 eine Untersuchung an die Fa. Ge-Kom vergeben. Im Ergebnis wurde hier eine grobe Kostenschätzung für Sanierungs- und Neuinvestitionsmaßnahmen in Höhe von rund 1,7 Mio. Euro mit einem Abwicklungszweitraum von mehreren Jahren festgestellt und dies im Werksausschuss am 16.09.2015 vorgestellt. Erste Maßnahmen (z.B. Kölner Weg) wurden bereits umgesetzt und abgeschlossen.

 

Im Folgenden wurde das Netz der Trinkwasserleitungen wurde durch die Firma Fischer untersucht und im Werksausschuss am 28.09.2016 vorgestellt. Hier wurden Erweiterungen und Optimierungen des Netzes empfohlen.

 

Schließlich wurde 2017/2018 der Bereich der Kläranlage durch das Ingenieurbüro HI-Nord Planungsgesellschaft untersucht und im Ergebnis ein Sanierungskonzept Abwasserreinigungsanlage vorgestellt. Dieses Sanierungskonzept prognostiziert einen Sanierungs-  bzw. Neuinvestitionsbedarf von ca. 3,1 Mio. Euro, gestaffelt in 5 Bauabschnitte über mehrere Jahre. Dieses Ergebnis wurde in der Sitzung der Gesellschafterversammlung der Abwasserwerke Glandorf am 22.02.2018 vorgestellt.

 

Aufgrund des Alters der Anlagen, der erheblichen Höhe der jetzt konkretisierten Sanierungs- bzw. Ersatzinvestitionsvolumina, des Alters der Kalkulationsbasis für Abwasser- und Frischwasser und vor allem aufgrund des aufgrund des weiterentwickelten aktuellen Gebührenrechts empfiehlt die Verwaltung eine Neukalkulation durch eine externe, spezialisierte Beratungsfirma.

 

Von dieser soll eine Nach- und Vorkalkulation der Trink- und Abwassergebühren der Gemeinde Glandorf auf Basis der aktuellen Daten und Erkenntnisse erarbeitet werden. Erforderlich ist hierzu ebenfalls die Kalkulation des „Reinigungsentgeltes“ (Anteil AGG). Die Kosten der Kläranlage werden als Reinigungsentgelt zu 100% durch den Bereich Abwasser getragen und durch die Erhebung der Abwassergebühren refinanziert.

 

Ziel der extern zu vergebenden Neukalkulation ist die Schaffung einer neuen, an das aktuelle Gebührenrecht angepassten und für die Gemeindewerke rechtssicheren Basis für die kommenden Jahre, welche die wirtschaftliche Situation und den festgestellten Sanierungsbedarf berücksichtigt und dabei kostendeckende Gebührensätze für die Trinkwasserversorgung sowie der Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung abbildet. 


Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Arbeiten zur Gebührenkalkulation für die Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung durch ein externes Unternehmen durchführen zu lassen.