Betreff
Verlängerung der Tätigkeit der ehrenamtlichen Sozialarbeiterin; Beratung und Beschlussfassung
Vorlage
01/244/2018
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Die Tätigkeit der ehrenamtlichen Sozialarbeiterin Hala Othman war seinerzeit zunächst für die Zeit vom 01.03.2016 bis zum 30.06.2017 und dann für ein Jahr bis zum 30.06.2018 befristet worden, da insbesondere der zeitliche Umfang der Stelle noch nicht absehbar war.

Aus den Erfahrungen aus 2017 und der vergangenen Monate ist erkennbar, dass das Themenfeld der Flüchtlingssozialarbeit sehr groß ist. Aufgrund der vielfältigen Aufgaben war und ist es nach wie vor angezeigt, die Stelle weiter fortzuführen. Es hat sich gezeigt, dass Frau Othmann nicht zuletzt wegen ihrer Sprachkenntnisse als Unterstützung des hauptamtlichen Sozialarbeiters unverzichtbar war und auch noch gewisse Zeit unverzichtbar sein wird. Darüber hinaus engagiert sich Frau Othmann sehr und sehr qualifiziert.

Frau Othmann sollte daher ab 01.08.2018 für einen überschaubaren Zeitraum von einem weiteren Jahr weiterhin zur ehrenamtlichen Sozialarbeiterin bestellt werden.


Beschlussvorschlag:

„Frau Hala Othman, Schillerstr. 16, 49219 Glandorf, wird (fortlaufend) mit Wirkung vom 01.07.2018 bis zum 30.06.2019 zur ehrenamtlichen Sozialarbeiterin bestellt. Sie erhält eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 200,00 €.“