Sachverhalt:
In der Sitzung des Sozialausschusses am 29.05.2018 wurde zuletzt über die Einführung einer Sachkostenpauschale in allen Bildungseinrichtungen diskutiert. Vor dem Hintergrund der Gebührenfreiheit für Kindergartenbeiträge wurde mit Wirkung vom 01.08.2018 bereits eine Sachkostenpauschale in den Kindergärten von provisorisch 0,50 € pro Portion Mittagessen eingeführt. Die Verwaltung wurde beauftragt, ein Gesamtkonzept für alle Einrichtungen der Kinderbetreuung mit aktuellen Zahlen zu erstellen. Eine aktualisierte Aufstellung zur Finanzierung der Kosten der Gemeinschaftsverpflegung liegt daher dieser Vorlage bei.
Aus der Aufstellung ist ersichtlich, dass die Elternbeiträge in allen Bildungseirichtungen nicht annähernd die Kosten der Mittagsverpflegung decken. So lag beispielsweise für das Jahr 2017 lediglich eine Kostendeckung in Höhe von durchschnittlich ca. 55 % vor.
Aufgrund stetig steigender Kosten erhöht sich die Unterdeckung von Jahr zu Jahr.
Da sich die Gemeinde bei der Erhebung von Gebühren
und Beiträgen an das Kostendeckungsprinzip zu orientieren hat, sollte eine
Sachkostenpauschale in allen Bildungseinrichtungen eingeführt werden. Die
Verwaltung schlägt eine auf den Bezugskostenpreis pro Mittagessen basierte
pauschale Berechnung vor.
Würden zur Kostendeckung 45 % auf den jeweiligen
Bezugskostenpreis pro Mittagessen in den Einrichtungen aufgeschlagen, so
ergäben sich folgende Sachkostenpauschalen:
Einrichtung Bezugskostenpreis Sachkostenpauschale
ca.
75 %
Kindertagesstätten 3,00
€ 1,35
€ 1,00 €
Krippen/Kinderstube 1,50
€ 0,67
€ 0,50 €
Grundschulen 3,20
€ 1,44
€ 1,10 €
Oberschule 3,40
€ 1,53
€ 1,15 €
Unter Berücksichtigung sozialer Aspekte sollten 25
% Freibetrag gewährt werden,
so dass die in der vorstehenden Tabelle ermittelten
75prozentigen Sachkosten den jeweiligen Elternbeiträgen aufgeschlagen würden.
Für Eltern mit geringem Einkommen, insbesondere
Sozialleistungsbeziehern, besteht die Möglichkeit einer weitgehenden
Kostenübernahme im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets. Es verbliebe ein
Eigenanteil in Höhe von 1,00 €. Darüber hinaus besteht noch die Möglichkeit zur
Ermäßigung der Kosten im Rahmen des Familienpasses.
Die Verwaltung schlägt vor, die vorstehend
ermittelten Sachkostenpauschalen erst zum 01.08.2019 einzuführen.
Beschlussvorschlag:
Die Elternbeiträge zu den Kosten der Gemeinschaftsverpflegung in allen Bildungseinrichtungen werden mit Wirkung vom 01.08.2019 um eine Sachkostenpauschale entsprechend der vorliegenden Berechnung erhöht. Die Kath. Kirchengemeinde ist aufzufordern, diesen Beschluss für die Kindertagesstätten umzusetzen.