Betreff
Neufassung der Hauptsatzung - Beratung und Beschlussfassung
Vorlage
01/318/2018
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Die zurzeit gültige Hauptsatzung der Gemeinde Glandorf ist vom 18.12.2000 bis hin zur 3. (Änderungs-)Satzung am 20.12.2006.

Entsprechend ist sie nicht mehr aktuell und bedarf dringend einer Neufassung. (Siehe Anlage: Synopse der zurzeit gültigen Fassung und der Neufassung).

Im November 2016 hat die Gemeinde Glandorf Dr. Unland vom Büro Baumeister und Unland in Münster mit dem Entwurf einer neuen Hauptsatzung beauftragt. Dieser Entwurf ist mit der Mustersatzung des NSGB die Grundlage der nun vorgeschlagenen Neufassung.

 

Die Hauptsatzung bestimmt den genauen Namen der Gemeinde, ihr Wappen, Logo und Dienstsiegel, die Ortsteile, Ortsräte und Ortsvorsteher. Darüber hinaus regelt sie die Aufgaben des Rates, die im Wesentlichen jedoch durch das NKomVG vorgegeben und in diesem beschrieben sind. Darüber hinaus bestimmt sie die Zuständigkeit des Rates.

Neben der Tatsache, dass es schon seit langem keinen „Gemeindedirektor“ mehr gibt, verschlankt der vorgelegte Entwurf vor allen die Satzung: Alles, was bereits im NKomVG geregelt ist, entfällt.

Darüber hinaus erscheinen vor allen Dingen die Wertgrenzen/Zuständigkeiten Rat, VA, Bürgermeister/in Gemeinderat alles über 7.500 €, VA 3.800 € bis 7.500 €) nicht mehr zeitgemäß. Zum Vergleich wurden Eckdaten von anderen Kommunen angefragt – hier ist das Spektrum weit gefächert: Bei manchen Räten behält sich der Rat die Beschlussfassung für alles über 10.000 € vor, bei anderen für 150.000 €. Gleiches gilt für VA und Bürgermeister/in. Der Verwaltungsvorschlag beinhaltet einen aus Sicht der Verwaltung für Glandorf angemessenen Mittelwert. Die Zuständigkeit für die Entscheidung, ob die Gemeinde ihr satzungsgemäßes Vorkaufsrecht im Ortskern ausüben möchte, müsste in der Hauptsatzung geregelt werden. Bisher haben wir das konsensual im Verwaltungsausschuss entschieden, weshalb der Verwaltungsentwurf der Hauptsatzung diesen Vorschlag enthält.

Die politischen Veränderungen der letzten Jahrzehnte stehen auch für eine vermehrte Bürgerbeteiligung, hierauf beziehen sich die Regelungen des § 5 Anregungen und Beschwerden und § 7 Einwohner/innenversammlungen.

Darüber hinaus kann in der Hauptsatzung auch festgelegt werden, inwiefern ‚moderne Techniken‘ (Lifestreaming etc.) in den öffentlichen Sitzungen gestattet werden sollen. Die Geschäftsordnung ist eher als „interne“ Vereinbarung des Rates zu verstehen, weshalb diese Regelungen in die Hauptsatzung aufgenommen werden sollen. 


Beschlussvorschlag:

Die Hauptsatzung der Gemeinde Glandorf wird in der vorliegenden Form beschlossen.