Sachverhalt:
Laut der Dienstanweisung für die
Finanzbuchhaltung der Gemeinde Glandorf vom 04.07.2013, § 20. Niederschlagung,
Stundung und Erlass von Forderungen und Insolvenzverfahren ist folgendes
festgelegt:
Die Niederschlagung ist eine befristete oder
unbefristete Zurückstellung der Weiterverfolgung eines fälligen Anspruchs ohne
Verzicht auf den Anspruch selbst. Zeigt sich, dass die Einziehung einer
befristet niedergeschlagenen Forderung dauernd ohne Erfolg bleiben wird (z.B.
mehrmalige fruchtlose Vollstreckungen), so ist die unbefristete Niederschlagung
zu beantragen.
Eine unbefristete Niederschlagung bedeutet
keinen endgültigen Verzicht auf den Anspruch.
Die unbefristete Niederschlagung ist bis zu
51,13 Euro von der Bürgermeisterin zu entscheiden, darüber hinaus von VA/Rat.
1)
Firma Bever Trucks GmbH, Schirl 4a, 48346 Ostbevern.
Die Gemeinde Glandorf hat gegen die Fa Firma
Bever Trucks GmbH (Geschäftsführer Herr Dimitri Martens) eine
Gewerbesteuerforderung aus den Jahr 2015 in Höhe von 2.618,71 Euro (incl.
Säumniszuschlägen). Die Firma wurde mehrfach angemahnt, schließlich erging am
29.11.2017 die Pfändungs- und Einziehungsverfügung. Ein Amtshilfeersuchen über
die Gemeinde Ostbevern war ebenfalls nicht erfolgreich. Seitens der Stadt
Warendorf wurde am 15.01.18 der Gemeinde Glandorf mitgeteilt, dass die Firma
nicht mehr zu ermitteln ist. Nach Auskunft aus dem Handelsregister wurde die
Gesellschaft mit Eintragung vom 11.04.2018 aufgelöst. Mit Schreiben vom
11.04.2018 teilte das Amtsgericht Osnabrück mit, dass der Antrag auf Eröffnung
des Insolvenzverfahrens mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse
abgewiesen wird. Die Durchsetzung der Forderung ist daher nicht mehr zu
erwarten.
Beschlussvorschlag
zu 1):
Die Forderung gegen Firma Bever Trucks GmbH
wird unbefristet niedergeschlagen.
2)
Firma Midex Invest Honved utca 8/1 1. OG Tür 2, Budapest 1054, Ungarn,
vormals:
Betriebsstätte Goethering 17, 49219 Glandorf / Herr Sandor Debrei, Lessingring
1, 49196 Bad Laer
Die Gemeinde Glandorf hat gegen die Firma
Midex Invest KFT eine Gewerbesteuerforderung aus den Jahr 2014 in Höhe von
1.012,95 Euro (incl. Nachzahlungszinsen und Nebenforderungen). Das Gewerbe
wurde am 09.02.2015 in Glandorf abgemeldet, Die Firma wurde mehrfach seit 2016
angemahnt. Nach dem Umzug der Firma nach Ungarn war die Herstellung einer
Kommunikation mit der Firma bzw. dem Geschäftsführer nicht mehr möglich.. Daher
ist davon auszugehen dass die Beitreibung der Forderung dauerhaft ohne Erfolg
bleiben wird.
Beschlussvorschlag
zu 2):
Die Forderung gegen Firma Midex Invest KFT
wird unbefristet niedergeschlagen.
3)
Firma FR Sägezentrum Glandorf Metallbearbeitungs GmbH & Co. KG, auf dem
Haarkamp 18, 49219 Glandorf.
Die Gemeinde Glandorf hat gegen die Firma FR
Sägezentrum Glandorf Metallbearbeitungs GmbH & Co. KG eine
Grundsteuerforderung aus den Jahr 2010 in Höhe von 239,54 Euro (incl.
Nachzahlungszinsen und Nebenforderungen). Bereits am 06.01.2010 wurde vom
Amtsgericht Osnabrück das Insolvenzantragsverfahren der Gemeinde mitgeteilt.
Die Durchsetzung der Forderung nicht
mehr zu erwarten.
Beschlussvorschlag
zu 3):
Die Forderung gegen Firma FR Sägezentrum
Glandorf Metallbearbeitungs GmbH & Co. KG wird unbefristet
niedergeschlagen.
4)
Frau Anke Eggeler, Engelstr. 14, 48346 Ostbevern
Die Gemeinde Glandorf hat noch Forderungen
aus Hundesteuer sowie Nebenkosten i. H. v. 54,05 EUR gegen Frau Anke Eggeler.
Die Vollstreckung wurde bereits im Jahr 2008 eingeleitet, blieb aber bis heute
erfolglos. Ein Einziehungsersuchen im Rahmen der Amtshilfe an die Gemeinde
Ostbevern führte schließlich zu der Mitteilung der Stadt Warendorf, dass Frau
Eggler bereits seit dem Jahr 2012 verzogen ist. Eine Anschrift ist nicht
bekannt. Eine Durchsetzung der Forderung scheint derzeit aussichtslos.
Beschlussvorschlag
zu 4):
Die Forderung gegen Frau Anke Eggeler wird
unbefristet niedergeschlagen.
5)
Herr Helmut Bergmann, Rubensstr. 15, 49716 Meppen
Herr Helmut Bergmann schuldet der Gemeinde
Glandorf aus Grundbesitzabgaben des Jahres 2008 noch eine Summe von 196,48
Euro. Es folgte ein Privatinsolvenzverfahren mit Restschuldbefreiung. Die
Wohlverhaltensphase ist seit Januar 2013 abgeschlossen. Eine Durchsetzung der
Forderung ist somit nicht mehr möglich.
Beschlussvorschlag
zu 5):
Die Forderung gegen Herrn Helmut Bergmann
wird unbefristet niedergeschlagen.
6)
Herr Dirk Laermann, Lerchenweg 29, 49219 Glandorf.
Herr Dirk Laermann schuldet der Gemeinde
Glandorf aus Grundbesitzabgaben des Jahres 2009 noch eine Summe von 65,83 Euro.
Es folgte ein Privatinsolvenzverfahren mit Restschuldbefreiung. Die
Wohlverhaltensphase ist seit Februar 2015 abgeschlossen. Eine Durchsetzung der
Forderung ist somit nicht mehr möglich.
Beschlussvorschlag
zu6):
Die Forderung gegen Herrn Dirk Laermann wird
unbefristet niedergeschlagen.
Beschlussvorschlag:
Die unten stehenden, im einzeln aufgeführten Forderungen Nr. 1 bis Nr. 6 werden einzeln unbefristet niedergeschlagen (siehe unter Sachverhalt)