Betreff
Niederschlagungen von Forderungen - Beratung und Beschlussfassung
Vorlage
01/319/2018
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Laut der Dienstanweisung für die Finanzbuchhaltung der Gemeinde Glandorf vom 04.07.2013, § 20. Niederschlagung, Stundung und Erlass von Forderungen und Insolvenzverfahren ist folgendes festgelegt:

 

Die Niederschlagung ist eine befristete oder unbefristete Zurückstellung der Weiterverfolgung eines fälligen Anspruchs ohne Verzicht auf den Anspruch selbst. Zeigt sich, dass die Einziehung einer befristet niedergeschlagenen Forderung dauernd ohne Erfolg bleiben wird (z.B. mehrmalige fruchtlose Vollstreckungen), so ist die unbefristete Niederschlagung zu beantragen.

 

Eine unbefristete Niederschlagung bedeutet keinen endgültigen Verzicht auf den Anspruch.

 

Die unbefristete Niederschlagung ist bis zu 51,13 Euro von der Bürgermeisterin zu entscheiden, darüber hinaus von VA/Rat.

 

 

 

1) Firma Bever Trucks GmbH, Schirl 4a, 48346 Ostbevern.

 

Die Gemeinde Glandorf hat gegen die Fa Firma Bever Trucks GmbH (Geschäftsführer Herr Dimitri Martens) eine Gewerbesteuerforderung aus den Jahr 2015 in Höhe von 2.618,71 Euro (incl. Säumniszuschlägen). Die Firma wurde mehrfach angemahnt, schließlich erging am 29.11.2017 die Pfändungs- und Einziehungsverfügung. Ein Amtshilfeersuchen über die Gemeinde Ostbevern war ebenfalls nicht erfolgreich. Seitens der Stadt Warendorf wurde am 15.01.18 der Gemeinde Glandorf mitgeteilt, dass die Firma nicht mehr zu ermitteln ist. Nach Auskunft aus dem Handelsregister wurde die Gesellschaft mit Eintragung vom 11.04.2018 aufgelöst. Mit Schreiben vom 11.04.2018 teilte das Amtsgericht Osnabrück mit, dass der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse abgewiesen wird. Die Durchsetzung der Forderung ist daher nicht mehr zu erwarten. 

 

Beschlussvorschlag zu 1):

Die Forderung gegen Firma Bever Trucks GmbH wird unbefristet niedergeschlagen.

 

 

2) Firma Midex Invest Honved utca 8/1 1. OG Tür 2, Budapest 1054, Ungarn,

vormals: Betriebsstätte Goethering 17, 49219 Glandorf / Herr Sandor Debrei, Lessingring 1, 49196 Bad Laer

 

Die Gemeinde Glandorf hat gegen die Firma Midex Invest KFT eine Gewerbesteuerforderung aus den Jahr 2014 in Höhe von 1.012,95 Euro (incl. Nachzahlungszinsen und Nebenforderungen). Das Gewerbe wurde am 09.02.2015 in Glandorf abgemeldet, Die Firma wurde mehrfach seit 2016 angemahnt. Nach dem Umzug der Firma nach Ungarn war die Herstellung einer Kommunikation mit der Firma bzw. dem Geschäftsführer nicht mehr möglich.. Daher ist davon auszugehen dass die Beitreibung der Forderung dauerhaft ohne Erfolg bleiben wird.

 

Beschlussvorschlag zu 2):

Die Forderung gegen Firma Midex Invest KFT wird unbefristet niedergeschlagen.

 

 

3) Firma FR Sägezentrum Glandorf Metallbearbeitungs GmbH & Co. KG, auf dem Haarkamp 18, 49219 Glandorf.

 

Die Gemeinde Glandorf hat gegen die Firma FR Sägezentrum Glandorf Metallbearbeitungs GmbH & Co. KG eine Grundsteuerforderung aus den Jahr 2010 in Höhe von 239,54 Euro (incl. Nachzahlungszinsen und Nebenforderungen). Bereits am 06.01.2010 wurde vom Amtsgericht Osnabrück das Insolvenzantragsverfahren der Gemeinde mitgeteilt. Die  Durchsetzung der Forderung nicht mehr zu erwarten.

 

Beschlussvorschlag zu 3):

Die Forderung gegen Firma FR Sägezentrum Glandorf Metallbearbeitungs GmbH & Co. KG wird unbefristet niedergeschlagen.

 

 

 

 

4) Frau Anke Eggeler, Engelstr. 14, 48346 Ostbevern

 

Die Gemeinde Glandorf hat noch Forderungen aus Hundesteuer sowie Nebenkosten i. H. v. 54,05 EUR gegen Frau Anke Eggeler. Die Vollstreckung wurde bereits im Jahr 2008 eingeleitet, blieb aber bis heute erfolglos. Ein Einziehungsersuchen im Rahmen der Amtshilfe an die Gemeinde Ostbevern führte schließlich zu der Mitteilung der Stadt Warendorf, dass Frau Eggler bereits seit dem Jahr 2012 verzogen ist. Eine Anschrift ist nicht bekannt. Eine Durchsetzung der Forderung scheint derzeit aussichtslos.

 

Beschlussvorschlag zu 4):

Die Forderung gegen Frau Anke Eggeler wird unbefristet niedergeschlagen.

 

 

5) Herr Helmut Bergmann, Rubensstr. 15, 49716 Meppen

 

Herr Helmut Bergmann schuldet der Gemeinde Glandorf aus Grundbesitzabgaben des Jahres 2008 noch eine Summe von 196,48 Euro. Es folgte ein Privatinsolvenzverfahren mit Restschuldbefreiung. Die Wohlverhaltensphase ist seit Januar 2013 abgeschlossen. Eine Durchsetzung der Forderung ist somit nicht mehr möglich.

 

Beschlussvorschlag zu 5):

Die Forderung gegen Herrn Helmut Bergmann wird unbefristet niedergeschlagen.

 

 

6) Herr Dirk Laermann, Lerchenweg 29, 49219 Glandorf.

 

Herr Dirk Laermann schuldet der Gemeinde Glandorf aus Grundbesitzabgaben des Jahres 2009 noch eine Summe von 65,83 Euro. Es folgte ein Privatinsolvenzverfahren mit Restschuldbefreiung. Die Wohlverhaltensphase ist seit Februar 2015 abgeschlossen. Eine Durchsetzung der Forderung ist somit nicht mehr möglich.

 

Beschlussvorschlag zu6):

Die Forderung gegen Herrn Dirk Laermann wird unbefristet niedergeschlagen.

 

 


Beschlussvorschlag:

Die unten stehenden, im einzeln aufgeführten Forderungen Nr. 1 bis Nr. 6 werden einzeln unbefristet niedergeschlagen (siehe unter Sachverhalt)