Sachverhalt:
Die Eigentümer eines Grundstückes im Bereich der Straße Mersch haben den in der Anlage beigefügten Antrag an die Ratsgremien gestellt.
In dem Antrag wird formuliert, dass auf dem genannten Grundstück die Absicht besteht, ein Einfamilienwohnhaus mit Garage zu errichten. Die Antragsteller gehen davon aus, dass es sich in diesem Bereich um einen sogenannten im Zusammenhang bebauten Ortsteil (§ 34 BauGB) handelt und bitten um eine positive Begleitung des Bauvorhabens.
Für den Bereich des Grundstückes besteht kein Bebauungsplan.
Im Flächennutzungsplan ist der Bereich, in dem sich auch das in Rede stehende Grundstück befindet, als gemischte Baufläche ausgewiesen.
Ob es sich aufgrund der Darstellung im FNP und aufgrund der dort bereits heute vorhandenen Bebauung um einen im Zusammenhang bebauten Ortsteil, oder um Außenbereich handelt, ist letztlich im Verfahren der Antragstellung mit dem Landkreis Osnabrück als Bauaufsichtsbehörde zu klären.
Die Gemeinde wird zu einer Bauvoranfrage im Sinne eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles eine positive Stellungname abgeben.
Weitergehende denkbare Verfahren sollten erst erwogen werden, sofern eine Bauvoranfrage keinen Erfolg hat.
Grundstück der Antragsteller
Auszug aus dem gültigen
Flächennutzungsplan
Beschlussvorschlag:
Seitens der Gemeinde wird eine Bauvoranfrage für das von den Antragstellern beschriebene Bauvorhaben positiv beschieden.