Sachverhalt:

 

Die Jahresabschlüsse für die Haushaltsjahre 2016 und 2017 wurden vom Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Osnabrück ab November 2018 nach den gesetzlichen Bestimmungen ausführlich geprüft.

 

Der Gesamtbericht des Rechnungsprüfungsamts liegt dieser Vorlage als Anlage 1 bei.

 

Das Rechnungsprüfungsamt hat in seinem Schlussbericht für die beiden Haushaltsjahre die wesentlichen Prüfungsergebnisse dargelegt und festgestellt, dass:

 

·         die Haushaltspläne eingehalten worden sind,

·         die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung eingehalten worden sind,

·         bei den Erträgen und Aufwendungen sowie bei den Einzahlungen und

Auszahlungen des kommunalen Geld- und Vermögensverkehrs nach den 

bestehenden Gesetzen und Vorschriften unter Beachtung der maßgebenden 

Verwaltungsgrundsätze und der gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren

worden ist,

·         sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen enthalten sind und die Jahresabschlüsse die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage darstellen.

 

Gemäß § 58 I Nr. 10 i. V. m. § 129 I Satz 3 NKomVG beschließt der Rat über die Jahresabschlüsse 2016 und 2017 und die Entlastung der Bürgermeisterin.

 

Laut Schlussfeststellung des Rechnungsprüfungsamtes stehen aus Sicht des Rechnungsprüfungsamtes stehen die in dem Schlussbericht dargelegten

Prüfungsergebnisse einer Beschlussfassung über die Jahresabschlüsse 2016 und 2017 sowie einer Entlastung nicht entgegen.

 

Der seitens der Gemeinde Glandorf erstellte Anhang und Rechenschaftsbericht sowie die seitens des Rechnungsprüfungsamt mit Prüfvermerk versehene Bilanzen der beiden Jahre liegen dieser Vorlage mit den Anlagen 2, 3, 4 und 5 bei.

 

 

 

Sachprüfungen:

 

Darüber hinaus wurden vom Rechnungsprüfungsamt Sachprüfungen in vom Rechnungsprüfungsamt ausgewählten Feldern der Verwaltung im Jahr 2018 vorgenommen. Ergänzend der Sachprüfungsbericht dem Rat der Gemeinde Glandorf zur Kenntnisnahme vorgelegt. (Anlage 6)

 

Geprüft wurden aus dem Fachdienst 1, Hauptamt, die Kosten der Ratsarbeit

 

Fazit: Soweit geprüft, wurden die Aufwandsentschädigungen sowie die sonstigen Entschädigungen korrekt ermittelt und ausgezahlt.

Es ergeben sich keine Beanstandungen.

 

 

Fachdienst 2 Familienservicebüro; Bereich Tagespflege

 

Fazit: Die Organisation und Abrechnung der Tagespflege wird im Familienservicebüro der Gemeinde Glandorf - soweit geprüft - gewissenhaft vorgenommen. Bei der Durchsicht der Akten haben sich grundsätzlich keine Feststellungen ergeben.


Beschlussvorschlag:

 

  • Die vom Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Osnabrück geprüften Jahresabschlüsse 2016 und 2017 der Gemeinde Glandorf werden festgestellt.
  • Der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung der Jahresabschlüsse 2016 und 2017 der Gemeinde Glandorf vom 10.05.2019 wird zur Kenntnis genommen.
  • Der Bürgermeisterin Dr. Magdalene Heuvelmann wird für das geprüfte Haushaltsjahr 2016 die uneingeschränkte Entlastung erteilt.
  • Der Bürgermeisterin Dr. Magdalene Heuvelmann wird für das geprüfte Haushaltsjahr 2017 die uneingeschränkte Entlastung erteilt.
  • Der Jahresfehlbetrag 2016 in Höhe von -179.662,639 € soll in voller Höhe mit dem Gewinnvortrag aus Vorjahren verrechnet werden.
  • Der Jahresüberschuss 2017 in Höhe von 126.883,38 € soll in voller Höhe in die „Rücklagen aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses“ eingestellt werden.