Sachverhalt:
Die
Jahresabschlüsse für die Haushaltsjahre 2016 und 2017 wurden vom
Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Osnabrück ab November 2018 nach den
gesetzlichen Bestimmungen ausführlich geprüft.
Der Gesamtbericht
des Rechnungsprüfungsamts liegt
dieser Vorlage als Anlage 1 bei.
Das Rechnungsprüfungsamt hat in seinem Schlussbericht für die beiden
Haushaltsjahre die wesentlichen Prüfungsergebnisse dargelegt und festgestellt, dass:
·
die
Haushaltspläne eingehalten worden sind,
·
die
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung eingehalten worden sind,
·
bei
den Erträgen und Aufwendungen sowie bei den Einzahlungen und
Auszahlungen des kommunalen Geld- und Vermögensverkehrs nach den
bestehenden Gesetzen und Vorschriften unter Beachtung der
maßgebenden
Verwaltungsgrundsätze und der gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren
worden ist,
·
sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge,
Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen enthalten sind und die
Jahresabschlüsse die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage
darstellen.
Gemäß § 58 I Nr. 10
i. V. m. § 129 I Satz 3 NKomVG beschließt der Rat über die Jahresabschlüsse
2016 und 2017 und die Entlastung der Bürgermeisterin.
Laut
Schlussfeststellung des Rechnungsprüfungsamtes stehen aus Sicht des
Rechnungsprüfungsamtes stehen die in dem Schlussbericht dargelegten
Prüfungsergebnisse
einer Beschlussfassung über die Jahresabschlüsse 2016 und 2017 sowie einer
Entlastung nicht entgegen.
Der seitens der
Gemeinde Glandorf erstellte Anhang und Rechenschaftsbericht sowie die seitens
des Rechnungsprüfungsamt mit Prüfvermerk versehene Bilanzen der beiden Jahre
liegen dieser Vorlage mit den Anlagen 2,
3, 4 und 5 bei.
Sachprüfungen:
Darüber hinaus wurden vom Rechnungsprüfungsamt Sachprüfungen in vom
Rechnungsprüfungsamt ausgewählten Feldern der Verwaltung im Jahr 2018
vorgenommen. Ergänzend der Sachprüfungsbericht dem Rat der Gemeinde Glandorf
zur Kenntnisnahme vorgelegt. (Anlage 6)
Geprüft wurden aus dem Fachdienst 1, Hauptamt, die Kosten
der Ratsarbeit
Fazit: Soweit geprüft, wurden die Aufwandsentschädigungen
sowie die sonstigen Entschädigungen korrekt ermittelt und ausgezahlt.
Es ergeben sich keine Beanstandungen.
Fachdienst 2 Familienservicebüro; Bereich Tagespflege
Fazit: Die Organisation und Abrechnung der Tagespflege wird im Familienservicebüro der Gemeinde Glandorf - soweit geprüft - gewissenhaft vorgenommen. Bei der Durchsicht der Akten haben sich grundsätzlich keine Feststellungen ergeben.
Beschlussvorschlag:
- Die vom Rechnungsprüfungsamt des
Landkreises Osnabrück geprüften Jahresabschlüsse 2016 und 2017 der
Gemeinde Glandorf werden festgestellt.
- Der Schlussbericht des
Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung der Jahresabschlüsse 2016 und 2017
der Gemeinde Glandorf vom 10.05.2019 wird zur Kenntnis genommen.
- Der Bürgermeisterin Dr. Magdalene
Heuvelmann wird für das geprüfte Haushaltsjahr 2016 die uneingeschränkte
Entlastung erteilt.
- Der Bürgermeisterin Dr. Magdalene
Heuvelmann wird für das geprüfte Haushaltsjahr 2017 die uneingeschränkte
Entlastung erteilt.
- Der Jahresfehlbetrag 2016 in Höhe von
-179.662,639 € soll in voller Höhe mit dem Gewinnvortrag aus Vorjahren
verrechnet werden.
- Der Jahresüberschuss 2017
in Höhe von 126.883,38 € soll in voller Höhe in die „Rücklagen aus
Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses“ eingestellt werden.