Betreff
Antrag auf Nutzung von Räumlichkeiten im HALVI durch den SV Johannisstraße - Beratung und Beschlussfassung
Vorlage
01/427/2019
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Mit dem beiliegenden Schreiben beantragt der SV Johannisstraße, die zur Zeit ungenutzten Räumlichkeiten im HALVI nutzen zu dürfen, da der Verein aus seinen bisherigen Räumlichkeiten am Markt ausziehen muss.

 

Das Haus wurde früher als Lehrerwohnhaus zunächst nur für Wohnzwecke genutzt. Mit Einzug und Umsiedlung des Jugendzentrums HALV ins Erdgeschoss wurde eine befristete Nutzungsänderung als Jugendzentrum erwirkt.

In der Vergangenheit wurde auch darüber nachgedacht, einen Teil der Räumlichkeiten des HALVI als Wohnraum für Flüchtlinge zu nutzen. Dies wurde seinerzeit zunächst nicht weiter verfolgt. Es wurde beschlossen, dass das OG  zunächst ungenutzt bleibt.

Auch der Antrag, einen Teil des OG als interkulturellen  Begegnungsraum / Gebetsraum herzurichten, wurde seinerzeit nicht gefolgt.

 

Ziel des Konzeptes des HALVI  ist die offene Jugendarbeit.

Der Vereinszweck des SV Johannisstraße ist eher privater Natur. Hier treffen sich die Mitglieder überwiegend zu rein privaten Vorhaben. Ob dies mit den Zielen der freien Jugendarbeit an dieser Stelle verträglich ist, ist fraglich.

 

 

Aufgrund der geplanten zukünftigen Veränderungen im Bereich des Geländes ehemals Pues und Söhne und  ehemaliger Christophorus Kindergarten werden auch die dort momentan vorhandenen  Gemeindewohnungen wegfallen.

 

Aus  Sicht der Verwaltung ist es daher sinnvoller, die Räumlichkeiten als  Wohnungsreserve für eventuell eintretende Unterbringungsfälle vorzuhalten.

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Antrag auf Nutzung des HALVI durch den SV Johannisstraße wird nicht befürwortet.