Sachverhalt:
In den Richtlinien der Gemeinde Glandorf zur Förderung der Vereine und Verbände in der Gemeinde Glandorf vom 19.06.2019 wird in Punkt 4 für die Organisation von kulturellen Veranstaltungen und Tagesfahrten einem Verein für die Seniorenarbeit als Pauschale ein Zuschussbetrag bis max. 500,00 € gewährt. Die Kosten sind durch geeignete Belege nachzuweisen.
Der Belegnachweis für das Jahr 2019 ist von der „action 365“ bei Antragstellung erfolgt.
Der Antrag der Kolpingfamilie vom 09.09.2019 wurde mit E-Mail vom 23.10.2019 zurückgenommen.
Über den Antrag der „action 365“ ist zu beraten und zu entscheiden.
Beschlussvorschlag:
Der „action 365“ wird ein Betrag in Höhe von 500,00 € bewilligt. Die Verwendung ist im Nachgang durch geeignete Belege nachzuweisen.