Betreff
Neufassung der Satzung der Gemeinde Glandorf über die Erhebung von Gebühren für Dienst- und Sachleistungen der Freiwilligen Feuerwehr außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben - Beratung und Beschlussfassung
Vorlage
01/448/2019
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt: Wird die Feuerwehr gerufen, ohne dass ein Brand oder eine akute Lebensgefahr vorgelegen hat, kann die Gemeinde die Kosten des Einsatzes gegenüber dem Verursacher geltend machen. Grundlage hierfür ist eine Gebührensatzung sowie ein Gebührenbescheid. Voraussetzung für die Schaffung von Gebührensätzen in der Gebührensatzung ist das Vorliegen einer Gebührenkalkulation.

 

Mit der Durchführung der Gebührenkalkulation hat die Gemeinde Glandorf vor einigen Monaten die Firma Schneider & Zajontz, Kellerdamm 19, 26169 Friesoythe, beauftragt. Die mit Stand August 2019 erstellte Kalkulation ist dieser Vorlage beigefügt, ebenso die aktuell gültige Gebührensatzung.

Die Gebührenkalkulation wird in der Sitzung von einem Vertreter der Firma Schneider & Zajontz vorgestellt.

Der Übersicht der ermittelten Gebühren ist zu entnehmen, dass die Kosten je Stunde sich beim Personaleinsatz auf 42,00 € belaufen. Dieser Betrag liegt nur 1,00 € höher als der bisherige und ist in jedem Fall angemessen.

 

Anders gestaltet sich das bei den Fahrzeugkosten, die sehr hoch, im Falle des Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeugs wohl zu hoch sind.

 

Einerseits sind die Kommunen nach der Rechtsprechung nicht zur Übernahme einer Eigenbeteiligung gezwungen, andererseits sieht die Rechtsprechung aber vor, zu hohen Gebührensätzen wegen zu geringer Einsatzstunden durch Deckelung bei der Festlegung der Gebührensätze im Rahmen des Äquivalenzprinzips Rechnung zu tragen. Der Wert der Leistung der Feuerwehr und die hierfür zu zahlende Gebühr dürfen nicht außer Verhältnis zueinander stehen.

 

In Bezug auf das Äquivalenzprinzip dürfte ein Missverhältnis lediglich bei dem Stundensatz von 916,00 € für einen Einsatz des Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeugs bestehen.

 

Seitens der Verwaltung wird dennoch erweiternd vorgeschlagen, die ermittelten Fahrzeugkosten generell  um 50 % zu reduzieren. Danach würden sich folgende Kosten je Stunde ergeben:

 

Einsatzleitwagen                                                                            265,00 €

Löschgruppenfahrzeug                                                               200,00 €

Tanklöschfahrzeug                                                                        262,00 €

Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug                     458,00 €.

 

Diese Kosten dürften auch von den Versicherungen der Verursacher (über 90 % der Einsätze) akzeptiert und bezahlt werden.

 

Neben der vorstehenden Deckelung besteht die Möglichkeit, im Einzelfall zur Vermeidung unbilliger Härten durch Billigkeitsentscheidungen von der Erhebung einer Gebühr ganz oder teilweise abzusehen.

 

 

Im neuen Gebührentarif der Satzung entfällt die bisherige Gebührenziffer 3, da die Anschaffungskosten der dort aufgeführten Geräte und Ausrüstungen größtenteils schon in der Kalkulation berücksichtigt wurden.

 

Beim Unfugalarm entfällt aus rechtlichen Gründen der im bisherigen Tarif unter Ziffer 5 enthaltene Grundbetrag von 250,00 €.

 

I

In der Satzung selber wird § 2 Absatz 3 neu eingefügt, um insbesondere nicht in die Kalkulation eingeflossene Kosten für Sonderlöschmittel oder Sondereinsatzmittel und ihre Entsorgung erheben zu können.


Beschlussvorschlag:

Die Neufassung der Satzung der Gemeinde Glandorf über die Erhebung von Gebühren für Dienst- und Sachleistungen der Freiwilligen Feuerwehr außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben wird in der vorliegenden Form verabschiedet.