Betreff
Geprüfter Jahresabschluss der Gemeindewerke Glandorf für das Jahr 2018 und Entlastung der Werkleiterin - Beratung und Beschlussfassung
Vorlage
01/450/2019
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Jahresabschluss der Gemeindewerke für das Wirtschaftsjahr 2018 wurde unter TOP 6 in der Sitzung des Finanz- und Feuerwehrausschusses vom 13.11.2018 durch Herrn Dr. Averdiek-Bolwin von der Wirtschaftsprüfungs-gesellschaft Klein & Mönstermann GmbH vorgestellt. Die Sitzungsvorlage mit der Bilanz sowie den Gewinn- und Verlustrechnungen sind zu der Vorlage 01/449/2018 im Ratsinfo hinterlegt.

 

Der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erstellte, vollständige Jahresabschluss 2018 ist für die Ratsmitglieder als Anlage dieser Vorlage beigefügt. Aus Zeitgründen ist dieser Vorlage zunächst noch das Exemplar mit Vorläufigkeitsvermerk beigelegt. Vor der Ratssitzung am 03.12. wird das von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft signierte und mit Feststellungsvermerk des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Osnabrück versehene Exemplar in das Ratsinfo eingestellt. Als gebundenes Exemplar wird dies vor der Ratssitzung im Rathaus einzusehen sein.

 

Der Prüfungsbericht ist mit Datum vom 04.11.2019 von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Klein & Mönstermann GmbH, Osnabrück, mit folgendem Bestätigungsvermerk versehen:

 

 

„An den Gesamtbetrieb Gemeindewerke Glandorf, Glandorf

 

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Gesamtbetrieb Gemeindewerke Glandorf, Glandorf, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2018 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 sowie dem Anhang,einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Gesamtbetrieb Gemeindewerke Glandorf, Glandorf, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 geprüft.

 

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

 

• entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den §§ 20 ff. der EigBetrVO Nds. i.V.m. den einschlägigen deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2018 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 und

 

• vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht dem § 24 der EigBetrVO Nds. i.V.m. § 289 HGB und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

 

Gemäß § 322 Abs. 3 S. 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.“

 

 

Der ergänzende Feststellungsvermerk Kommunalprüfungsamt wird noch vor Ratssitzung am 03.12.209 durch Landkreises Osnabrück erteilt.

 

Nach § 33 Eigenbetriebsverordnung (EigBetrVO) Niedersachsen hat der Rat der Gemeinde Glandorf nach Erteilung des Feststellungsvermerkes

 

·         den Jahresbericht 2018 und den Lagebericht festzustellen,

·         über die Entlastung der Werksleitung für das Geschäftsjahr 2018 sowie

·         über die Verwendung der Jahresgewinne / Behandlung des Jahresverlustes der jeweiligen Betriebszweige

 

zu beschließen.

 

Anschließend sind die gefassten Beschlüsse nach § 34 EigBetrVO  bekanntzumachen und eine öffentliche Auslegung vorzunehmen. 

 

 

 

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

1.       Der von der Wirtschaftspüfungsgesellschaft Dr. Klein Dr. Mönstermann + Partner GmbH geprüfte und mit Feststellungsvermerk des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Osnabrück versehene  Jahresabschluss 2018 und der Lagebericht der Gemeindewerke Glandorf werden festgestellt.

2.       Der Werkleiterin der Gemeindewerke Glandorf, Frau Bürgermeisterin Dr. Heuvelmann, wird für das Wirtschaftsjahr 2018 die uneingeschränkte Entlastung erteilt.

3.       Der Jahresüberschuss 2018 in Höhe von 80.188,00 EUR im Betriebszweig „Wasserwerk“ soll in voller Höhe in eine Investitionsrücklage eingestellt werden.

4.       Der Jahresfehlbetrag 2018 in Höhe von -4.069,80 EUR im Betriebszweig „Schmutzwasser Glandorf“ soll in voller Höhe auf neue Rechnung vorgetragen und durch eine Rücklagenzuführung der Gemeinde abgedeckt werden.

5.       Der Jahresüberschuss 2018 in Höhe von 61.778,26 EUR im Betriebszweig „Niederschlagswasser“ soll auf neue Rechnung vorgetragen und mit dem Gewinnvortrag verrechnet werden.

6.       Der Jahresfehlbetrag 2018 in Höhe von -345.616,02 EUR im Betriebszweig „Hallenbad“ soll in voller Höhe auf neue Rechnung vorgetragen und durch eine Rücklagenzuführung der Gemeinde abgedeckt werden.