Betreff
Kalkulation der Gebühren für Frischwasser, Schmutzwasser und Niederschlagswasser für das Jahr 2020 – Beratung und Beschlussfassung
Vorlage
01/452/2019
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

In der Beratung des Finanz- und Feuerwehrausschusses vom 06.06.2018 wurde die Verwaltung beauftragt, die Arbeiten zur Gebührenkalkulation für die Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung durch ein externes Unternehmen durchführen zu lassen.

 

Begründet durch das Alter der Anlagen, der erheblichen Höhe der jetzt mit drei Untersuchungen von Fachfirmen konkretisierten Sanierungs- bzw. Ersatzinvestitionsvolumina, des Alters der Kalkulationsbasis für Abwasser- und Frischwasser und vor allem aufgrund des weiterentwickelten aktuellen Gebührenrechts hatte im Vorfeld die Verwaltung die eine Neukalkulation durch eine externe, spezialisierte Beratungsfirma empfohlen.

 

Ziel dabei war die Erarbeitung einer neuen, an das aktuelle Gebührenrecht angepassten und für die Gemeindewerke rechtssicheren Basis für die kommenden Jahre unter Berücksichtigung der Vielzahl der künftig erforderlichen Ersatzinvestitionen im Netz und bei der 1995 in Betrieb genommenen Abwasserbeseitigungsanlage.

 

Erstmals wurde für das Jahr 2019 die Neukalkulation durch die Firma K+W Wirtschaftsberatung GmbH aus Kiel durchgeführt. Federführend wurde die Kalkulation – auf Grundlage der von der Verwaltung zu Verfügung gestellten Daten durch den Geschäftsführer Herrn Bernd Wolff vorgenommen.

 

Die Neukalkulation 2019 wurde im Finanz- und Feuerwehrausschuss am 20.11.2018 vorgestellt und am 05.12.2019 durch den Rat der Gemeinde beschlossen.

 

Die Neukalkulation wurde für das kommende Jahr 2020 in Zusammenarbeit mit der Firma K+W aktualisiert. Als Basis wurden die Planzahlen der Verwaltung für das kommende Jahr sowie die Ergebnisse der nun vorliegenden Jahresabschlüsse 2018 der Gemeindewerke Glandorf und der Abwasserentsorgung Glandorf GmbH verwendet.

 

Im Rahmen des Finanz- und Feuerwehrausschusses wird die aktualisierte Neukalkulation für das Jahr 2020 vorgestellt.

 

Da inhaltlich unmittelbar zusammenhängend, werden die Kalkulationsergebnisse der Sparte Schmutzwasser direkt mit den Ergebnissen der Kalkulation des Kostenerstattungsbedarfs der Abwasserentsorgungsgesellschaft Glandorf GmbH vorgestellt werden. Ebenso werden die Kalkulationsergebnisse für die Sparten Niederschlagswasser und Trinkwasser vorgestellt werden.

 

Die zusammengefassten Zahlen der Kalkulation sind in der Anlage zur Vorlage aufgeführt.

 

Um bereits im Vorfeld die Zahlen inhaltlich nachvollziehbarer zu gestalten, sind im Folgenden zusammenfassende Erläuterungen für die Kalkulationen der Sparten und der daraus resultierenden Preise aufgeführt.

Kostenerstattungsbedarf der Abwasserentsorgung Glandorf GmbH:

 

Die Kosten der Abwasserreinigung werden in 2020 maßgeblich von der geplanten Umsetzung des ersten Bauabschnitts des Sanierungskonzepts der Kläranlage geprägt. Mit der Umsetzung wurde in 2019 bereits begonnen. Erst in 2020 wird jedoch mit einem Abschluss der Maßnahme gerechnet. Insgesamt sind die Baumaßnahmen mit 1.500.000 € (brutto) in der Kalkulation berücksichtigt. Bei dem überwiegenden Teil der vorgesehenen Maßnahmen handelt es sich um Investitionen, die über die Nutzungsdauer der Anlagen mit Abschreibungen und kalkulatorischen Zinsen in der Kostenberechnung abgebildet werden. Es ist aber davon auszugehen, dass ein Teil der Kosten als Unterhaltungsaufwand anzusehen ist, der sich auf die Jahre 2019 (überwiegend Planungsleistungen) und 2020 (eigentliche Bauausführung) aufteilen wird. Für 2020 wurde ein Planansatz in Höhe von 100.000 € im Rahmen der Fremdleistungen berücksichtigt.

In Summe errechnet sich für das Jahr 2020 ein Kostenerstattungsbedarf der Abwasserreinigung in Höhe von 448.138 € (netto) bzw. 533.284 € (brutto).

 

Schmutzwasserbeseitigung:

 

Der Gesamtkostenansatz in der Schmutzwasserbeseitigung in Höhe von 785.019 € ist auf gleichem Niveau verblieben wir in der letzten Vorkalkulation 2019 (787.797 €). Dabei gleicht ein geringfügig niedriger Kostenansatz für die Reinigungsleistungen die inflationsbedingt höheren Kostenansätze im Personal-, Unterhaltungs- und Bewirtschaftungsbereich aus. 

Der kalkulatorische Zinssatz wurde auf dem Vorjahreswert belassen. Mit einer Verzinsung von 3,5 % ergibt sich für die Schmutzwasserbeseitigung ein Zinsaufwand in Höhe von 19.073 €.

Im Ergebnis errechnet sich, nach Abzug der Nebenerlöse, ein durch Benutzungsgebühren zu deckender Kostenerstattungsbedarf in Höhe von 774.323 €. Unter Berücksichtigung einer voraussichtlichen Schmutzwassermenge von 220.000 m³ beträgt der kostendeckende Gebührensatz 3,52 €/m³. Durch die jeweils hälftige Berücksichtigung der Unterdeckung 2017 (- 70.946 €) und der Überdeckung 2018 (18.511 €) errechnet sich ein Nachholungsbetrag von 26.218 € und ein Gebührensatz von unveränderten 3,64 €/m³.

 

Niederschlagswasserbeseitigung:

 

Die Entwicklung der Niederschlagswassergebühren wird maßgeblich durch aktuell durchgeführte sowie die in 2020 geplante Investitionen bestimmt. Insgesamt belaufen sich die Kosten für die Niederschlagswasserbeseitigung für 2020 voraussichtlich auf 226.813 €. Die Steigerung im Vergleich zum Vorjahr (188.670 € in der VK 2019) lässt sich hauptsächlich mit den aus den Investitionen resultieren Abschreibungen und kalkulatorischen Zinsen begründen. Aber auch in den Betriebskosten waren inflationsbedingte Kostensteigerungen zu berücksichtigen.

Für die Bemessung der kalkulatorischen Verzinsung wurde, analog zur Kalkulation der Schmutzwassergebühren, ein Zinssatz von 3,5 % hinterlegt. Infolge der vorgesehenen Investitionstätigkeit errechnen sich im Ergebnis mit 41.565 € für die Grundstücksentwässerung bzw. 45.240 € für die Straßenentwässerung deutlich höhere Zinsen als in den Vorjahren.

Nach Abzug der Nebenerlöse ergeben sich für die Grundstücksentwässerung Kosten in Höhe von 120.169 € sowie eine kostendeckende Niederschlagswassergebühr in Höhe von 26,22 € je Bemessungseinheit.

Durch die jeweils hälftige Berücksichtigung der Unterdeckungen 2017 (- 5.628 €) und 2018 (- 25.716 €) errechnet sich ein Nachholungsbetrag von 15.672 € und ein Gebührensatz von 29,64 € je Bemessungseinheit.

 

Der von der Gemeinde zu tragende Kostenerstattungsbedarf für die Entwässerung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze konnte mit 103.339 € ermittelt werden.

 

Trinkwasserversorgung:

 

Für das Jahr 2020 konnten die Kosten der Trinkwasserversorgung mit insgesamt 544.350 € errechnet werden, dabei war insbesondere eine Erhöhung der Wasserbezugskosten um 3 Cent pro m³ zu berücksichtigen. Die geplanten Anlagenzugänge der Jahre 2019 und 2020 führen darüber hinaus zu leicht höheren Abschreibungen und wirken sich auch auf die Höhe der kalkulatorischen Verzinsung aus. Bei der Berechnung der kalkulatorischen Verzinsung wurde deckungsgleich zur Abwasserbeseitigung ein Zinssatz von 3,5 % hinterlegt.

 

Nach Abzug der Nebenerlöse verbleibt ein durch das Gebührenaufkommen zu deckender Kostenerstattungsbedarf in Höhe von 475.834 € der über Grund- und Verbrauchsgebühren zu decken ist. Nach Abzug der Einnahmen aus Grundgebühren (29.288 €) und unter Berücksichtigung einer Trinkwassermenge von 325.000 m³ errechnet sich ein kostendeckender Gebührensatz von 1,37 €/m³.

 

Durch die jeweils hälftige Berücksichtigung der Unterdeckung 2017 (- 1.601 €) und der Überdeckung 2018 (45.068 €) errechnet sich ein Ausgleichsbetrag von 21.734 €, der zur vollständigen Kompensation der dargestellten Kostensteigerungen führt.

Der Gebührensatz für 2020 verbleibt damit im Ergebnis unverändert bei 1,31 €/m³ (abrechnungstechnisch gerundet 1,32 €/m³) – trotz gestiegener Bezugskosten.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

1.         Der neu erarbeiteten Gebührenkalkulation für das Jahr 2020 wird in der vorliegenden Form zugestimmt.

2.         Den in der Gebührenkalkulation enthaltenen Abschreibungssätzen, Zinssätzen sowie der Abschreibungs- und Verzinsungsmethode wird zugestimmt.

3.         Den Prognosen und Schätzungen der Gebührenkalkulation wird zugestimmt.

4.         Dem vorgeschlagenen Kalkulationszeitraum der Gebührenkalkulation für 2020 wird zugestimmt.

5.         Auf der Grundlage dieser Gebührenkalkulation werden die Gebühren ab 01.01.2020 wie folgt festgesetzt:

 

 

2020 

 

nachrichtl. Vorjahr:

Frischwasser:

1,32 Euro/m³

 

1,32 Euro/m³

Schmutzwasser:

3,64 Euro/m³

 

3,64 Euro/m³

Niederschlagswasser:

29,64 Euro/ je angef. 100 m²

 

24,72 Euro/ je angef. 100 m²

 

Die Abwasserbeseitigungsabgabensatzung ist entsprechend anzupassen.