Sachverhalt:
In der Beratung des
Finanz- und Feuerwehrausschusses vom 06.06.2018 wurde die Verwaltung
beauftragt, die Arbeiten zur Gebührenkalkulation für die Trinkwasserversorgung
und Abwasserbeseitigung durch ein externes Unternehmen durchführen zu lassen.
Begründet durch das
Alter der Anlagen, der erheblichen Höhe der jetzt mit drei Untersuchungen von
Fachfirmen konkretisierten Sanierungs- bzw. Ersatzinvestitionsvolumina, des
Alters der Kalkulationsbasis für Abwasser- und Frischwasser und vor allem
aufgrund des weiterentwickelten aktuellen Gebührenrechts hatte im Vorfeld die
Verwaltung die eine Neukalkulation durch eine externe, spezialisierte
Beratungsfirma empfohlen.
Ziel dabei war die
Erarbeitung einer neuen, an das aktuelle Gebührenrecht angepassten und für die
Gemeindewerke rechtssicheren Basis für die kommenden Jahre unter
Berücksichtigung der Vielzahl der künftig erforderlichen Ersatzinvestitionen im
Netz und bei der 1995 in Betrieb genommenen Abwasserbeseitigungsanlage.
Erstmals wurde für
das Jahr 2019 die Neukalkulation durch die Firma K+W Wirtschaftsberatung GmbH
aus Kiel durchgeführt. Federführend wurde die Kalkulation – auf Grundlage der
von der Verwaltung zu Verfügung gestellten Daten durch den Geschäftsführer
Herrn Bernd Wolff vorgenommen.
Die Neukalkulation
2019 wurde im Finanz- und Feuerwehrausschuss am 20.11.2018 vorgestellt und am
05.12.2019 durch den Rat der Gemeinde beschlossen.
Die Neukalkulation
wurde für das kommende Jahr 2020 in Zusammenarbeit mit der Firma K+W
aktualisiert. Als Basis wurden die Planzahlen der Verwaltung für das kommende
Jahr sowie die Ergebnisse der nun vorliegenden Jahresabschlüsse 2018 der
Gemeindewerke Glandorf und der Abwasserentsorgung Glandorf GmbH verwendet.
Im Rahmen des
Finanz- und Feuerwehrausschusses wird die aktualisierte Neukalkulation für das
Jahr 2020 vorgestellt.
Da inhaltlich
unmittelbar zusammenhängend, werden die Kalkulationsergebnisse der Sparte
Schmutzwasser direkt mit den Ergebnissen der Kalkulation des
Kostenerstattungsbedarfs der Abwasserentsorgungsgesellschaft Glandorf GmbH
vorgestellt werden. Ebenso werden die Kalkulationsergebnisse für die Sparten
Niederschlagswasser und Trinkwasser vorgestellt werden.
Die
zusammengefassten Zahlen der Kalkulation sind in der Anlage zur Vorlage aufgeführt.
Um bereits im
Vorfeld die Zahlen inhaltlich nachvollziehbarer zu gestalten, sind im Folgenden
zusammenfassende Erläuterungen für die Kalkulationen der Sparten und der daraus
resultierenden Preise aufgeführt.
Kostenerstattungsbedarf der
Abwasserentsorgung Glandorf GmbH:
Die Kosten der
Abwasserreinigung werden in 2020 maßgeblich von der geplanten Umsetzung des
ersten Bauabschnitts des Sanierungskonzepts der Kläranlage geprägt. Mit der
Umsetzung wurde in 2019 bereits begonnen. Erst in 2020 wird jedoch mit einem
Abschluss der Maßnahme gerechnet. Insgesamt sind die Baumaßnahmen mit 1.500.000
€ (brutto) in der Kalkulation berücksichtigt. Bei dem überwiegenden Teil der
vorgesehenen Maßnahmen handelt es sich um Investitionen, die über die
Nutzungsdauer der Anlagen mit Abschreibungen und kalkulatorischen Zinsen in der
Kostenberechnung abgebildet werden. Es ist aber davon auszugehen, dass ein Teil
der Kosten als Unterhaltungsaufwand anzusehen ist, der sich auf die Jahre 2019
(überwiegend Planungsleistungen) und 2020 (eigentliche Bauausführung) aufteilen
wird. Für 2020 wurde ein Planansatz in Höhe von 100.000 € im Rahmen der
Fremdleistungen berücksichtigt.
In Summe errechnet
sich für das Jahr 2020 ein Kostenerstattungsbedarf der Abwasserreinigung in
Höhe von 448.138 € (netto) bzw. 533.284 € (brutto).
Schmutzwasserbeseitigung:
Der Gesamtkostenansatz in der
Schmutzwasserbeseitigung in Höhe von 785.019 € ist auf gleichem Niveau
verblieben wir in der letzten Vorkalkulation 2019 (787.797 €). Dabei gleicht
ein geringfügig niedriger Kostenansatz für die Reinigungsleistungen die inflationsbedingt
höheren Kostenansätze im Personal-, Unterhaltungs- und Bewirtschaftungsbereich
aus.
Der kalkulatorische Zinssatz wurde auf dem
Vorjahreswert belassen. Mit einer Verzinsung von 3,5 % ergibt sich für die
Schmutzwasserbeseitigung ein Zinsaufwand in Höhe von 19.073 €.
Im Ergebnis
errechnet sich, nach Abzug der Nebenerlöse, ein durch Benutzungsgebühren zu
deckender Kostenerstattungsbedarf in Höhe von 774.323 €. Unter Berücksichtigung
einer voraussichtlichen Schmutzwassermenge von 220.000 m³ beträgt der
kostendeckende Gebührensatz 3,52 €/m³. Durch die jeweils hälftige
Berücksichtigung der Unterdeckung 2017 (- 70.946 €) und der Überdeckung 2018
(18.511 €) errechnet sich ein Nachholungsbetrag von 26.218 € und ein
Gebührensatz von unveränderten 3,64 €/m³.
Niederschlagswasserbeseitigung:
Die Entwicklung der
Niederschlagswassergebühren wird maßgeblich durch aktuell durchgeführte sowie
die in 2020 geplante Investitionen bestimmt. Insgesamt belaufen sich die Kosten
für die Niederschlagswasserbeseitigung für 2020 voraussichtlich auf
226.813 €. Die Steigerung im Vergleich zum Vorjahr (188.670 € in der VK
2019) lässt sich hauptsächlich mit den aus den Investitionen resultieren
Abschreibungen und kalkulatorischen Zinsen begründen. Aber auch in den Betriebskosten
waren inflationsbedingte Kostensteigerungen zu berücksichtigen.
Für die Bemessung der kalkulatorischen
Verzinsung wurde, analog zur Kalkulation der Schmutzwassergebühren, ein
Zinssatz von 3,5 % hinterlegt. Infolge der vorgesehenen Investitionstätigkeit errechnen
sich im Ergebnis mit 41.565 € für die Grundstücksentwässerung bzw. 45.240 € für
die Straßenentwässerung deutlich höhere Zinsen als in den Vorjahren.
Nach Abzug der Nebenerlöse ergeben sich für
die Grundstücksentwässerung Kosten in Höhe von 120.169 € sowie eine
kostendeckende Niederschlagswassergebühr in Höhe von 26,22 € je
Bemessungseinheit.
Durch die jeweils
hälftige Berücksichtigung der Unterdeckungen 2017 (- 5.628 €) und 2018 (-
25.716 €) errechnet sich ein Nachholungsbetrag von 15.672 € und ein
Gebührensatz von 29,64 € je Bemessungseinheit.
Der von der
Gemeinde zu tragende Kostenerstattungsbedarf für die Entwässerung der
öffentlichen Straßen, Wege und Plätze konnte mit 103.339 € ermittelt werden.
Trinkwasserversorgung:
Für das Jahr 2020
konnten die Kosten der Trinkwasserversorgung mit insgesamt 544.350 € errechnet
werden, dabei war insbesondere eine Erhöhung der Wasserbezugskosten um 3 Cent
pro m³ zu berücksichtigen. Die geplanten Anlagenzugänge der Jahre 2019 und 2020
führen darüber hinaus zu leicht höheren Abschreibungen und wirken sich auch auf
die Höhe der kalkulatorischen Verzinsung aus. Bei der Berechnung der
kalkulatorischen Verzinsung wurde deckungsgleich zur Abwasserbeseitigung ein
Zinssatz von 3,5 % hinterlegt.
Nach Abzug der Nebenerlöse
verbleibt ein durch das Gebührenaufkommen zu deckender Kostenerstattungsbedarf
in Höhe von 475.834 € der über Grund- und Verbrauchsgebühren zu decken ist.
Nach Abzug der Einnahmen aus Grundgebühren (29.288 €) und unter
Berücksichtigung einer Trinkwassermenge von 325.000 m³ errechnet sich ein
kostendeckender Gebührensatz von 1,37 €/m³.
Durch die jeweils
hälftige Berücksichtigung der Unterdeckung 2017 (- 1.601 €) und der Überdeckung
2018 (45.068 €) errechnet sich ein Ausgleichsbetrag von 21.734 €, der zur
vollständigen Kompensation der dargestellten Kostensteigerungen führt.
Der Gebührensatz
für 2020 verbleibt damit im Ergebnis unverändert bei 1,31 €/m³
(abrechnungstechnisch gerundet 1,32 €/m³) – trotz gestiegener Bezugskosten.
Beschlussvorschlag:
Beschlussvorschlag:
1. Der neu erarbeiteten Gebührenkalkulation für das Jahr 2020 wird in der vorliegenden Form zugestimmt.
2. Den in der Gebührenkalkulation enthaltenen Abschreibungssätzen, Zinssätzen sowie der Abschreibungs- und Verzinsungsmethode wird zugestimmt.
3. Den Prognosen und Schätzungen der Gebührenkalkulation wird zugestimmt.
4. Dem vorgeschlagenen Kalkulationszeitraum der Gebührenkalkulation für 2020 wird zugestimmt.
5. Auf der Grundlage dieser Gebührenkalkulation werden die Gebühren ab 01.01.2020 wie folgt festgesetzt:
|
2020 |
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nachrichtl. Vorjahr: |
Frischwasser: |
1,32 Euro/m³ |
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1,32 Euro/m³ |
Schmutzwasser: |
3,64 Euro/m³ |
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3,64 Euro/m³ |
Niederschlagswasser: |
29,64 Euro/ je angef. 100
m² |
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24,72 Euro/ je angef. 100
m² |
Die Abwasserbeseitigungsabgabensatzung ist entsprechend anzupassen.