Sachverhalt:
Die Glandorfer Karnevalisten des Rosenmontagsumzugs hatten im Namen von Paul Harwerth bereits im November einen Antrag auf Bezuschussung des Rosenmontagszuges in Höhe von 2.000,-- € gestellt. Insbesondere war es den Karnevalisten ein Anliegen, dass auch jüngere, die nicht über so viel Geld verfügen, weil sie noch zur Schule gehen oder in Ausbildung sind, sich auch weiterhin am Zug beteiligen können.
Der Sozialausschuss hatte eine Beschlussfassung vertagt und um Nachbesserung zu folgenden Punkten gebeten:
Ø Wer entscheidet nach welchen Kriterien, wer wie viel Geld bekommen soll?
Ø Transparenz der Finanzierung des Rosenmontagszuges und des Verfahrens
Die Karnevalisten haben eine Kostenübersicht des Zuges und einzelne Belege hierfür vorgelegt. (Hierin sind die Kosten der einzelnen Gruppen/Wagen nicht enthalten.)
338,72 € Versicherung
527,02 € Gema-Gebühren
183,72 € Web-Gebühren
50,00 € Umzugsgenehmigung
168,00 € Genehmigung VStättVO
700,00 € Div. Bau- u. Bearbeitungskosten, Umzug betr. Beschallung, Laberbox, Zugbegleitung
500,00 € Werbungskosten Funke, Mitteilungen Krützkamp
Sa 2.466,74 €
Die Einnahmen bestehenaus Provision Ausschank und Verzehr von 1.500,00 €.
Die defizitären Kosten des Umzugs werden zurzeit privat, im Wesentlichen von Paul Harwerth, getragen.
Im Übrigen hat Herr Harwerth die Möglichkeiten einer Vereinsgründung eruiert. Dies aber ohne Erfolg. So wird es bei einer privaten Organisation des Umzuges bleiben.
Der Bezuschussungsvorschlag der Beschlussvorlage legt den Karnevalsumzug des vergangenen Jahres zugrunde.
7 Fußgruppen à 80,-- € = 560,-- €
8 Wagen à 200,-- € = 1.600,-- €
Summe = 2.160,-- €
Abgesehen davon, dass die Jeckinnen und Jecken den Zug ehrenamtlich organisieren, wird er auch von privater Seite bereits jetzt in nicht unerheblichem Maß finanziell bezuschusst. Jeder, der einmal einen Karnevalswagen gebaut hat, kann sich leicht vorstellen, dass 200,-- € der Bezuschussung, wie sie der Beschlussvorschlag vorsieht, eine sehr niedrig angesetzte Summe sind. Analog gilt dies für die Fußgruppen.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Glandorf bezuschusst beim Rosenmontagsumzug
eine angemeldete Glandorfer Fußgruppe mit bis zu 80,-- € und einen angemeldeten Glandorfer Wagen mit bis zu 200,-- €. Der Zuschuss wird auf Antrag von der Gemeinde direkt
dem/der Sprecher/in der angemeldeten Gruppe überwiesen.