Betreff
Mietzuschuss Kath. Öffentliche Bücherei; Beratung und Beschlussfassung
Vorlage
01/013/2017
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Die Kath. Kirchengemeinde hat die Möglichkeit, im Hause Parkring 9 ein ehemaliges Ladenlokal für die öffentliche Bücherei anzumieten. Diesbezüglich beantragt sie mit anliegendem Schreiben vom 05.12.2016, dass sich die Gemeinde Glandorf und die Kirchengemeinde die mtl. Mietkosten incl. Nebenkosten jeweils zur Hälfte teilen. Die Kaltmiete beträgt 450,-- € und die Nebenkosten ca. 200,00 € im Monat. Im Gegenzug würde sie in 2017 auf die bereits durch den Sozialausschuss bewilligte Bezuschussung der Bücherei (Bücher o.ä.) in Höhe von 1.800,-- € verzichten.

 

Generell begrüßt es die Gemeinde, dass die KÖB nun geeignete Räumlichkeiten in zentraler Lage gefunden hat, die auch zur Belebung des Ortskerns beitragen. Allerdings bezuschusst die Gemeinde schon die Miete der Kleiderkammer mit 1.800,00 € jährlich. Die Kleiderkammer wird sehr gut angenommen und es ist für die Kommune nicht offensichtlich, ob dort ein Mietzuschuss nach wie vor erforderlich ist.

In Absprache mit Herrn Pastor Müller wird die Kirchengemeinde zum 31.12.2017 eine Einnahmen-/Ausgabenrechnung für die Kleiderkammer (2016 und 2017) und für die KÖB (2017) vorlegen. Danach wird die Gemeinde erneut über die Möglichkeit eines Mietzuschusses für die KÖB und auch für die Kleiderkammer beraten.

 

Deshalb schlägt die Verwaltung vor, die Miete der KÖB zunächst nur für 2017 zu bezuschussen, aber nur in Höhe der hälftigen Kaltmiete. Die Nebenkosten sollten wie bisher auch gänzlich von der Kirchengemeinde getragen werden.


Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Glandorf gewährt der Kath. Kirchengemeinde Glandorf  für die Kath. Öffentliche Bücherei für 2017 einen hälftigen Zuschuss zur Kaltmiete in Höhe von mtl. 225,00 € (12 x 225,00 € = 2.700,00 € jährlich). Der bereits bewilligte Zuschuss zur Bücherei in Höhe von 1.800,-- € wird auf den Mietzuschuss angerechnet..