Sachverhalt:

Mit fachaufsichtlicher Weisung des Sozialministeriums vom 13.03.2020 wurde die Schließung von Kindertagestätten angeordnet.

Da der Druck aus der Elternschaft zugenommen hatte, die für den Besuch der Einrichtungen anfallenden Gebühren zu erstatten (Rechtsanspruch!), haben die Hauptverwaltungsbeamten und der Landkreis Osnabrück einvernehmlich entschieden, mindestens für den Monat April und ggf. darüber hinaus keine Elternbeiträge zu erheben.

Mit Ausweitung der Notbetreuung, aber weiter eingeschränktem Betrieb der Kindertagesstätten, werden weitere Entscheidungen diesbezüglich zu treffen sein. An den Ertragsausfällen wird sich der Landkreis Osnabrück angemessen beteiligen.

 

Im Bereich „Tagespflegepersonen“, hier speziell um mögliche Rückforderungen für Corona-bedingte Ausfalltage von Tagespflegepersonen, gibt es dagegen einen Konflikt zwischen dem Landkreis und den Hauptverwaltungsbeamten. Alle 21 Hauptverwaltungsbeamten sprechen sich geschlossen dafür aus, von den für die kreisweite Kinderbetreuung unverzichtbaren Tagespflegepersonen kein Geld zurückzufordern.

Hintergrund: Die Tagespflegeentgelte sind derzeit bis zum 31.07.2020 durch eine pauschale Abgeltung gesichert, könnten aber ggfls. vom Landkreis für die Corona-bedingten Ausfalltage zurückgefordert werden. Unter den Tagespflegepersonen gibt es große Unruhe sowie Existenzängste. Zur Erfüllung der Rechtsansprüche der Eltern sind die Tagespflegepersonen in der Kinderbetreuung unverzichtbar.

 

Auch wenn es sich bei den Themen jeweils um ein Geschäft der laufenden Verwaltung handelt, sollte die Politik die dargestellten Vorgehensweisen und Entscheidung(en) der Verwaltung mittragen.

 

Weiterer Bericht ergeht in der Sitzung. 

 

Dieser Vorlage sind auch Unterlagen aus der Arbeit der AG 0 – 13 beigefügt.

 


Beschlussvorschlag: Richtungsentscheidung bzw. ggfls. nur Beratung