Sachverhalt:
Mit
fachaufsichtlicher Weisung des Sozialministeriums vom 13.03.2020 wurde die
Schließung von Kindertagestätten angeordnet.
Da der Druck aus
der Elternschaft zugenommen hatte, die für den Besuch der Einrichtungen
anfallenden Gebühren zu erstatten (Rechtsanspruch!), haben die
Hauptverwaltungsbeamten und der Landkreis Osnabrück einvernehmlich entschieden,
mindestens für den Monat April und ggf. darüber hinaus keine Elternbeiträge zu
erheben.
Mit Ausweitung der
Notbetreuung, aber weiter eingeschränktem Betrieb der Kindertagesstätten,
werden weitere Entscheidungen diesbezüglich zu treffen sein. An den
Ertragsausfällen wird sich der Landkreis Osnabrück angemessen beteiligen.
Im Bereich
„Tagespflegepersonen“, hier speziell um mögliche Rückforderungen für
Corona-bedingte Ausfalltage von Tagespflegepersonen, gibt es dagegen einen
Konflikt zwischen dem Landkreis und den Hauptverwaltungsbeamten. Alle 21
Hauptverwaltungsbeamten sprechen sich geschlossen dafür aus, von den für die
kreisweite Kinderbetreuung unverzichtbaren Tagespflegepersonen kein Geld
zurückzufordern.
Hintergrund: Die
Tagespflegeentgelte sind derzeit bis zum 31.07.2020 durch eine pauschale
Abgeltung gesichert, könnten aber ggfls. vom Landkreis für die Corona-bedingten
Ausfalltage zurückgefordert werden. Unter den Tagespflegepersonen gibt es große
Unruhe sowie Existenzängste. Zur Erfüllung der Rechtsansprüche der Eltern sind
die Tagespflegepersonen in der Kinderbetreuung unverzichtbar.
Auch wenn es sich
bei den Themen jeweils um ein Geschäft der laufenden Verwaltung handelt, sollte
die Politik die dargestellten Vorgehensweisen und Entscheidung(en) der
Verwaltung mittragen.
Weiterer Bericht
ergeht in der Sitzung.
Dieser Vorlage sind
auch Unterlagen aus der Arbeit der AG 0 – 13 beigefügt.
Beschlussvorschlag: Richtungsentscheidung bzw. ggfls. nur Beratung