Betreff
Antrag Kultour-Gut! auf Bezuschussung der Sanierung und des künftigen Betriebes des "Hauses Beckmann" - Beratung und Beschlussfassung
Vorlage
01/529/2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Heimat- und Kulturverein „Kult(o)urGut!“ e.V. bemüht sich seit einigen Monaten um die Sanierung des Hauses An der Kirche 1 in Glandorf. Ziel ist es nicht nur, dass das denkmalgeschützte Haus an der Kirchburg fachgerecht saniert wird, sondern darüber hinaus auch, dass das Haus durch Kult(o)urGut! dauerhaft genutzt werden kann. Hierbei sollen sowohl Räumlichkeiten für das Archiv entstehen als auch ein (kultureller) Gemeindetreffpunkt geschaffen werden.

In einem ersten Schritt war die Erstellung eines Sanierungsgutachtens erforderlich. Die Gemeinde Glandorf übernahm für die Kosten des Gutachtens die Vorfinanzierung und die Risikoabdeckung – der Verein hat einen Antrag zur Förderung des Gutachtens bei der VGH-Stiftung gestellt.

Das Gesamtvolumen des Sanierungsvorhabens liegt bei gut 1,4 Mio €.

Durch das Engagement des Vereins liegen mittlerweile  Förderzusagen in Höhe von 830.000 € vor. Weitere Fördergelder sind vom Verein beantragt (siehe Anlage Stand Finanzierung). Sollte es gelingen, alle Fördergelder zu akquirieren und zusätzliche Spenden einzusammeln, rückt die Umsetzung des Vorhabens möglicherweise in greifbare Nähe.

 

Bedingung der Fördergeldgeber ist, dass sich die Kommune an einem solchen Projekt in angemessener Höhe beteiligt. Mit Schreiben vom 17.04.20 und ergänzenden Hinweisen vom 04.05.20 hat Kult(o)urGut! einen entsprechenden Antrag bei der Gemeinde eingereicht (siehe Anlagen). Der Antrag beinhaltet sowohl einen einmaligen Zuschuss der Gemeinde in Höhe von 150.000 € als auch die Übernahme der hälftigen monatlichen Betriebskosten für das Haus in Höhe von 237 € mindestens für die nächsten 12 Jahre.  Der einmalige Zuschuss der Gemeinde würde – den Plänen entsprechend – in 2021 fließen. Hierfür ist der Gemeinde eine grundbuchrechtliche Absicherung garantiert (siehe Anlage).

 

Durch die Fördermöglichkeiten im Rahmen der Dorfentwicklung ergibt sich eine einmalige Chance, auch ein solches Projekt umzusetzen. Für die Gemeinde Glandorf ist es sicherlich ein Gewinn, wenn eine fachgerechte Sanierung des Hauses gelingt, wenn das Archiv gut untergebracht ist und zusätzlich noch ein vielfältig zu nutzender Treffpunkt im Ortszentrum entsteht. Insofern ist zunächst einmal dem Verein Kult(o)urGut! für sein außerordentliches Engagement bei diesem Projekt zu danken!

Es ist also eine außerordentliche Situation und eine außerordentliche Summe, die der Verein beantragt. Ein solches Projekt ist jenseits der Förderrichtlinien für die Vereine und Verbände zu betrachten.

 

Die Verwaltungsleitung spricht sich aufgrund der positiven Auswirkungen für das Gemeindeleben für die Bewilligung des einmaligen Zuschusses in Höhe von maximal 150.000 € aus. Sie weist allerdings auch darauf hin, dass es aus ihrer Sicht mit Blick auf den Gemeindehaushalt – im Besonderen den unabschätzbaren Folgen der so genannten Corona-Krise keinen „Nachschlag“ geben kann. Für den Verein Kult(o)urGut! ohne Eigenkapital ist dies eine hohe Belastung, auch seiner eigenen Entscheidungen.

Die Übernahme der hälftigen mtl. anfallenden Betriebskosten  begründet der Verein damit, dass er die Räumlichkeiten aufgrund der Förderkonditionen nicht vermieten darf. Dies betrifft private Mietverhältnisse – etwa die Schaffung einer Wohneinheit. Mieten von Vereinen, für kulturelle Veranstaltungen etc. dürfen erhoben werden. Die beantragte Übernahme der hälftigen Mietkosten ist insofern eher kritisch zu bewerten, zumal sie aus Sicht der Gemeinde eine „mittelfristige“ Festlegung darstellt und auch Einkünfte erzielt werden könnten. Schon bislang beteiligt sich die Gemeinde an den Betriebskosten für das Archiv – dies ist jedoch ein anderer Sachverhalt und die Übernahme der Kosten unterliegen einer regelmäßigen Prüfung

Eine Entscheidung über den Antrag auf Gewährung eines Zuschusses zu den Betriebskosten, ob laufend oder einmalig, kann bzw. sollte zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.


Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Glandorf gewährt dem Heimat- und Kulturverein „Kult(o)urGut!“ e.V. für die Sanierung des Hauses An der Kirche 1 in Glandorf einen einmaligen Zuschuss in Höhe von bis zu maximal 150.000 €. Eine Entscheidung über den Antrag auf Gewährung eines Zuschusses zu den Betriebskosten, ob laufend oder einmalig, erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.