Sachverhalt:
Die Kirchengemeinde St. Johannis Glandorf
beantragte bereits mit Schreiben vom 22.04.2016 die Einstellung einer
hauswirtschaftlichen Kraft für die Mittagessensausgabe im
Christophorus-Kindergarten. Dieser Antrag wurde in der Sitzung des
Sozialausschusses am 24.05.2016 zurückgestellt.
In der Zeit vom 29.08.2016 – 31.12.2016 hat
Frau Samya Al Tiab, Flüchtling aus Eritrea, ein Praktikum im
Christophorus-Kindergarten absolviert und im Rahmen dieser Tätigkeit die
Mittagessensausgabe unterstützt. Frau Al Tiab wurde mit dem Mindestlohn
bezahlt. Angestrebt wird eine dauerhafte Lösung, die im Rahmen eines Praktikums
nicht gewährleistet werden kann.
Mit anliegendem
Schreiben vom 03.01.2017 greift die Kirchengemeinde St. Johannis Glandorf ihren
Antrag vom 22.04.2016 auf und beantragt eine Mitarbeiterin, die den Kindern
beim Mittagessen hilft und anschließend den Küchendienst übernimmt. Die Kosten
für 1,5 Stunden täglich à 9,80 Euro werden monatlich mit 215,60 Euro beziffert.
Es wird eine verlässliche Kraft gesucht.
Da aus pädagogischer Sicht eine dauerhafte Beschäftigung im Rahmen eines Mini-Jobs besser ist als immer wieder kurzfristige Praktika, sollte dem Antrag zugestimmt werden
Beschlussvorschlag:
Dem Antrag der Kirchengemeinde St. Johannis Glandorf vom 03.01.2017 auf Einstellung einer hauswirtschaftlichen Kraft im Christophorus-Kindergarten wird zugestimmt.