Betreff
2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 210 "Am Lehmstrangweg", Aufstellungsbeschluss - Beratung und Beschlussfassung
Vorlage
01/553/2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Glandorf hat eine Fläche im Bebauungsplan Nr. 210 „Lehmstrangweg“ erworben, auf dem ein neues Feuerwehrgerätehaus erstellt werden soll.

 

Der bestehende Bebauungsplan weist an dieser Stelle ein Mischgebiet aus. Diese Festsetzung soll in die Festsetzung  Gemeinbedarfsfläche für die Feuerwehr geändert werden.  Die Festsetzungen für das restliche Nachbargrundstück wird angeglichen.

 


 

Bestehender Bebauungsplan


 

Räumlicher Geltungsbereich der Änderung des Bebauungsplanes Nr. 210

 


Beschlussvorschlag:

Für den in der Anlage markierten Bereich wird der Beschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 210 „Lehmstrangweg“ gefasst.

Gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) wird die Neuaufstellung des Bebauungsplanes  im sog. beschleunigten Verfahren durchgeführt. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist aus dem beiliegenden Lageplan (maßstabslos) ersichtlich.

Die Verwaltung wird  beauftragt, die Verfahrensschritte zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 BauGB und der Öffentlichkeit gemäß § 3 BauGB vorzubereiten und durchzuführen.