Sachverhalt:
Dieser TOP korrespondiert inhaltlich mit dem TOP 8.
Ursprünglich war auf einem Grundstück im Bebauungsplan Nr. 239 vorgesehen, die Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses Schwege vorzunehmen. Aufgrund des Zuschnittes und der geringen Größe des Grundstückes wurde davon abgesehen, dieses Grundstück für die Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses weiter zu verfolgen. Der Neubau soll nun auf dem in TOP 8 beschriebenen Grundstück erfolgen.
Der bestehende B-Plan sieht an dieser Stelle die Zweckbindung Gemeinbedarfsfläche für die Feuerwehr vor.
Diese Festsetzung soll in die Zweckbindung „Allgemeines Wohngebiet“ abgeändert werden. Inhaltlich wird eine Angleichung an die Festsetzung der übrigen Grundstücke im B-Plan Nr. 239 vorgenommen werden.
Bestehender
Bebauungsplan
Räumlicher
Geltungsbereich der Änderung des Bebauungsplanes Nr. 239
Beschlussvorschlag:
Für den in der Anlage markierten Bereich wird der Beschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 239 „Hauptstraße / Up de Haar“ gefasst.
Gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) wird die Neuaufstellung des Bebauungsplanes im sog. beschleunigten Verfahren durchgeführt. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist aus dem beiliegenden Lageplan (maßstabslos) ersichtlich.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Verfahrensschritte zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 BauGB und der Öffentlichkeit gemäß § 3 BauGB vorzubereiten und durchzuführen.