Betreff
Dorfentwicklung - Antrag Technik Windmühle - Beratung und Beschlussfassung
Vorlage
01/574/2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Bei einer Sicherheitsüberprüfung der Mühlentechnik sind mehrere Mängel aufgefallen. Ein Betrieb der Windmühlenflügel ist unter mit den festgestellten Mängeln derzeit nicht möglich.

 

Um die Mühlentechnik wieder zu aktivieren bzw. die Flügel drehen zu lassen,  ist es erforderlich, die Flügelwelle inkl. Wellenkopf zu erneuern. Nach Kenntnisstand der Verwaltung geht es hierbei ausschließlich um die Beweglichkeit der Flügel – Mehl mahlen in der Mühle wird so oder so nicht wieder möglich werden können.

 

Größte Position bei einer Sanierung ist die Erneuerung des Kammrades inkl. Bremse.

 

Nach dem Angebot eines Fachbüros für Mühlenbau werden für die Arbeiten Ausgaben in Höhe von rund 84.000 EUR brutto veranschlagt.

 

Vor dem Hintergrund einer ungewissen Haushaltslage ist hierbei zu hinterfragen, ob der Haushalt es im kommenden Jahr erlaubt, diese Ausgabe zu tätigen, damit die Flügel der Mühle sich wieder drehen können.

 

Auf jeden Fall sollte versucht werden, für diese Aufwendungen Fördergelder im Rahmen der Dorfentwicklung zu generieren. Gemeinsam mit dem Mühlenverein ist noch abschließend zu klären, ob eine Antragstellung über die Gemeinde als Eigentümerin des Objektes oder auch über den Verein in Frage kommt und wie die Restkosten zu verteilen sind.

 

Im Falle einer Zuwendung erhält die Gemeinde eine maximale Zuwendung von 63%. Ein Verein erhält eine Maximalzuwendung in Höhe von 73%.

 

 

 

 

 


Beschlussvorschlag: