Sachverhalt:
Unser Gemeindebrandmeister Frank Andiel teilte der
Verwaltung kürzlich mit, dass trotz des ab 01.01.2020 auf 1.500,00 € erhöhten
Zuschusses für den Erwerb eines Führerscheins der Klasse C bzw. CE kein
Feuerwehrkamerad bereits ist, diesen zu erwerben. Da der Führerschein heute ca.
3.000,00 € kostet, müsste in etwa die gleiche Summe aus eigener Tasche
finanziert werden.
Die Freiwillige Feuerwehr braucht immer wieder neue
Kräfte mit einem Führerschein der Klasse C bzw. CE, um die Einsatzfahrzeuge
fahren zu können.
Gemäß § 2 des Nieders. Brandschutzgesetzes
(NBrandSchG) obliegen der Gemeinde der abwehrende Brandschutz und die
Hilfeleistung in ihrem Gebiet. Zur Erfüllung dieser Aufgaben hat sie u.a. auch
die Ausbildungskosten zu übernehmen. Das schließt den Erwerb der Fahrerlaubnis der
Klasse C bzw. CE grundsätzlich mit ein und bedeutet, ggf. auch die kompletten
Führerscheinkosten zu übernehmen, zumindest in Fällen einer nicht
berufsbedingten Nutzung des Führerscheins.
Aufgrund der von
der Feuerwehrführung mitgeteilten Konstellation und hinsichtlich des Auftrages
nach dem NBrandSchG, die Einsatzfähigkeit der Feuerwehr zu gewährleisten, ist
es aus Sicht der Verwaltung erforderlich, nunmehr die Kosten für den Erwerb des
Führerscheins komplett zu übernehmen.
Weiterhin sollen sich die aktiven
Feuerwehrmitglieder, die von der Feuerwehr als Fahrer/in eingesetzt werden, für
5 Jahre in der Feuerwehr verpflichten.
Laut
Gemeindebrandmeister ist davon auszugehen, dass im Schnitt maximal Kosten für
einen Führerschein pro Jahr anfallen.
Beschlussvorschlag:
Die 1. Satzung zur Änderung der Aufwandsentschädigungssatzung der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Glandorf wird in der vorliegenden Form beschlossen.