Betreff
1. Satzung zur Änderung der Aufwandsentschädigungssatzung der Freiwilligen Feuerwehr - Beratung und Beschlussfassung
Vorlage
01/601/2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Unser Gemeindebrandmeister Frank Andiel teilte der Verwaltung kürzlich mit, dass trotz des ab 01.01.2020 auf 1.500,00 € erhöhten Zuschusses für den Erwerb eines Führerscheins der Klasse C bzw. CE kein Feuerwehrkamerad bereits ist, diesen zu erwerben. Da der Führerschein heute ca. 3.000,00 € kostet, müsste in etwa die gleiche Summe aus eigener Tasche finanziert werden.

 

Die Freiwillige Feuerwehr braucht immer wieder neue Kräfte mit einem Führerschein der Klasse C bzw. CE, um die Einsatzfahrzeuge fahren zu können.

 

Gemäß § 2 des Nieders. Brandschutzgesetzes (NBrandSchG) obliegen der Gemeinde der abwehrende Brandschutz und die Hilfeleistung in ihrem Gebiet. Zur Erfüllung dieser Aufgaben hat sie u.a. auch die Ausbildungskosten zu übernehmen. Das schließt den Erwerb der Fahrerlaubnis der Klasse C bzw. CE grundsätzlich mit ein und bedeutet, ggf. auch die kompletten Führerscheinkosten zu übernehmen, zumindest in Fällen einer nicht berufsbedingten Nutzung des Führerscheins.

 

Aufgrund der von der Feuerwehrführung mitgeteilten Konstellation und hinsichtlich des Auftrages nach dem NBrandSchG, die Einsatzfähigkeit der Feuerwehr zu gewährleisten, ist es aus Sicht der Verwaltung erforderlich, nunmehr die Kosten für den Erwerb des Führerscheins komplett zu übernehmen. 

 

Weiterhin sollen sich die aktiven Feuerwehrmitglieder, die von der Feuerwehr als Fahrer/in eingesetzt werden, für 5 Jahre in der Feuerwehr verpflichten.

 

Laut Gemeindebrandmeister ist davon auszugehen, dass im Schnitt maximal Kosten für einen Führerschein pro Jahr anfallen.

 


Beschlussvorschlag:

Die 1. Satzung zur Änderung der Aufwandsentschädigungssatzung der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Glandorf wird in der vorliegenden Form beschlossen.