Betreff
Kalkulation der Gebühren für Frischwasser, Schmutzwasser und Niederschlagswasser für das Jahr 2021 – Beratung und Beschlussfassung
Vorlage
01/604/2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Hintergrund:

 

Erstmals wurde für das Jahr 2019 die Neukalkulation durch die Firma K+W Wirtschaftsberatung GmbH aus Kiel durchgeführt. Federführend wurde die Kalkulation – auf Grundlage der von der Verwaltung zu Verfügung gestellten Daten durch den Geschäftsführer Herrn Bernd Wolff vorgenommen. Diese Neukalkulation 2019 wurde im Finanz- und Feuerwehrausschuss am 20.11.2018 vorgestellt und am 05.12.2019 durch den Rat der Gemeinde beschlossen. Die darauf aufbauende Kalkulation 2020 wurde am 03.12.2019 vom Rat der Gemeinde beschlossen.

 

Kalkulation 2021

 

Auf Basis der erstmals für das Jahr 2019 durchgeführten Neukalkulation wurde für das kommende Jahr 2021 die Gebührenkalkulation seitens der Verwaltung in Zusammenarbeit mit der Firma K+W aktualisiert.

 

Als Basis wurden die Planzahlen der Verwaltung für das kommende Jahr sowie die Ergebnisse der nun vorliegenden Jahresabschlüsse 2019 der Gemeindewerke Glandorf und der Abwasserentsorgung Glandorf GmbH verwendet.

 

Bei der Kalkulation berücksichtigt wurden u.a. der zum Jahresende 2020 baulich abschließende 1. Bauabschnitt des Sanierungskonzepts der Kläranlage sowie die künftige Ausführung des 2. Bauabschnitt in 2021 berücksichtigt.

Im Bereich der Netze wurden die Anlagenzugänge 2019 insbesondere im Niederschlagswassernetz, die Fertigstellung von neuen Regenrückhaltebecken (Niederschlagswassernetz) sowie Erneuerungen im Schmutzwassernetz und Teilerweiterungen im Frischwassernetz berücksichtigt.

Einkalkuliert wurde ebenfalls die Erhöhung des Bezugspreis für Frischwassers für die Gemeindewerke Glandorf 2021 um 0,07 €/m³ auf 0,75 €/m³.

 

Im Rahmen des Finanz- und Feuerwehrausschusses am 11.11.2020 wird die aktualisierte Neukalkulation für das Jahr 202 vorgestellt.

 

Da inhaltlich unmittelbar zusammenhängend, werden die Kalkulationsergebnisse der Sparte Schmutzwasser gemeinsam mit den Ergebnissen der Kalkulation des Kostenerstattungsbedarfs der Abwasserentsorgungsgesellschaft Glandorf GmbH vorgestellt werden. Ebenso werden die Kalkulationsergebnisse für die Sparten Niederschlagswasser und Trinkwasser vorgestellt werden.

 

Die zusammengefassten Zahlen der Kalkulation sind in der Anlage  zur Vorlage aufgeführt.

 

Um bereits im Vorfeld die Zahlen der einzelnen Sparten inhaltlich nachvollziehbarer zu gestalten, sind im Folgenden zusammenfassende Erläuterungen für die Kalkulationen der Sparten und der daraus resultierenden Preise aufgeführt.

 

 

 

Kostenerstattungsbedarf der Abwasserentsorgung Glandorf GmbH:

 

Die Kosten der Abwasserreinigung werden in 2021 durch die in 2019 begonnenen Baumaßnahmen beeinflusst. Für das Jahr 2021 werden dabei die Abschreibungen des ersten Bauabschnittes in voller Höhe wirksam. Des Weiteren waren die Maßnahmen des zweiten Bauabschnittes mit zu berücksichtigen, die mit ca. 90 % als Investition und ca. 10 % als laufender Aufwand in die Vorkalkulation eingegangen sind. 

 

In Summe errechnet sich für das Jahr 2021 ein Kostenerstattungsbedarf der Abwasserreinigung in Höhe von 403.222 € (netto) bzw. 479.834 € (brutto). Im Vergleich zur Vorkalkulation 2020 fällt der Kostenerstattungsbedarf ca. 53 T€ (brutto) niedriger aus, was im Wesentlichen durch geminderte Kostenansätze im Unterhaltungsbereich zu erklären ist. Die höheren Werte des Jahres 2020 waren durch nicht aktivierungsfähige Reparaturmaßnahmen im Zuge der Umsetzung des ersten Bauabschnittes der Kläranlagensanierung bedingt. 

 

 

Schmutzwasserbeseitigung:

 

Der Gesamtkostenansatz in der Schmutzwasserbeseitigung in Höhe von 761.434 € ist geringer als in der Vorkalkulation 2020 (785.019 €). Dabei werden die inflationsbedingt höheren Kostenansätze im Personal- und Bewirtschaftungsbereich durch die fallenden Kosten der Abwasserreinigung überlagert.  

Der kalkulatorische Zinssatz wurde auf dem Vorjahreswert belassen. Mit einer Verzinsung von 3,5 % ergibt sich für die Schmutzwasserbeseitigung ein Zinsaufwand in Höhe von 35.994 €.

Im Ergebnis errechnet sich, nach Abzug der Nebenerlöse, ein durch Benutzungsgebühren zu deckender Kostenerstattungsbedarf in Höhe von 750.899 €. Unter Berücksichtigung einer voraussichtlichen Schmutzwassermenge von 220.000 m³ beträgt der kostendeckende Gebührensatz 3,41 €/m³.

 

In den Nachkalkulationen der Jahre 2018 und 2019 wurden jeweils Gebührenüberschüsse festgestellt (18.511 € für 2018 bzw. 214.760 € für 2019). Nach den kommunalabgabenrechtlichen Vorschriften müssen diese Überdeckungen innerhalb von drei Jahren nach Feststellung ausgeglichen werden.

 

Die Überdeckung des Jahres 2018 wurde bereits zu 50 % in der letztjährigen Vorkalkulation zur Rückgabe vorgesehen. Mit der Verrechnung der restlichen Überdeckung 2018 (9.255 €) würde die Schmutzwassergebühr auf 3,37 €/m³ sinken.

 

Da auch in den Folgejahren von Kostensteigerungen insbesondere durch den weiteren Klärwerksausbau, auszugehen ist, könnte die Überdeckung des Jahres 2019 zur Dämpfung bzw. Minderung der Benutzungsgebühren der Jahre 2022 und 2023 herangezogen werden. Ein vollständiger Ausgleich des Jahresergebnisses 2019 muss bis zum Jahresende 2023 vorgenommen werden.

 

 

 

 

Niederschlagswasserbeseitigung:

 

Die Entwicklung der Niederschlagswassergebühren wird weiterhin maßgeblich durch die aktuell durchgeführten sowie die für 2021 geplanten Investitionen bestimmt. Insgesamt belaufen sich die Kosten für die Niederschlagswasserbeseitigung im Jahr 2021 voraussichtlich auf 241.295 €. Die Steigerung im Vergleich zum Vorjahr (226.813 € in der VK 2020) lässt sich hauptsächlich mit den aus den Investitionen resultieren Abschreibungen und kalkulatorischen Zinsen begründen. Aber auch in den Betriebskosten waren inflationsbedingte Kostensteigerungen zu berücksichtigen.

Für die Bemessung der kalkulatorischen Verzinsung wurde, analog zur Kalkulation der Schmutzwassergebühren, ein Zinssatz von 3,5 % hinterlegt. Infolge der vorgesehenen Investitionstätigkeit errechnen sich im Ergebnis mit 49.985 € für die Grundstücks-entwässerung bzw. 51.755 € für die Straßenentwässerung höhere Zinsen als in den Vorjahren.

Nach Abzug der Nebenerlöse ergeben sich für die Grundstücksentwässerung Kosten in Höhe von 132.949 € sowie eine kostendeckende Niederschlagswassergebühr von 28,18 € je Bemessungseinheit (100 m²).

Aus den Nachkalkulationen 2018 (-25.716 €) und 2019 (-13.622 €) resultieren Gebührenunterdeckungen von insgesamt -39.338 €. In der Vorkalkulation 2020 wurden daraus bereits 50 % der Unterdeckung 2018 zur Nachholung eingestellt. Durch Berücksichtigung der restlichen Unterdeckung 2018 (12.857 €) errechnet sich ein Gebührensatz von 30,98 € je Einheit. Zur Vermeidung einer deutlicheren Anhebung der Niederschlagswassergebühr in 2021 könnte die Nachholung der Unterdeckung des Jahres 2019 für die Kalkulationsjahre 2022 und 2023 vorgesehen werden.

 

Der von der Gemeinde zu tragende Kostenerstattungsbedarf für die Entwässerung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze beläuft sich vorkalkulatorisch auf 108.346 €.

 

Trinkwasserversorgung:

Für das Jahr 2021 konnten die Kosten der Trinkwasserversorgung mit insgesamt 566.994 € errechnet werden, dabei war insbesondere eine Erhöhung der Wasserbezugskosten um 7 Cent pro m³ zu berücksichtigen. Die geplanten Anlagenzugänge der Jahre 2020 und 2021 führen darüber hinaus zu leicht höheren Abschreibungen und wirken sich auch auf die Höhe der kalkulatorischen Verzinsung aus. Bei der Berechnung der kalkulatorischen Verzinsung wurde deckungsgleich zur Abwasserbeseitigung ein Zinssatz von 3,5 % hinterlegt.

Nach Abzug der Nebenerlöse verbleibt ein durch das Gebührenaufkommen zu deckender Kostenerstattungsbedarf in Höhe von 498.024 € der über Grund- und Verbrauchsgebühren zu decken ist. Nach Abzug der Einnahmen aus Grundgebühren (29.800 €) und unter Berücksichtigung einer Trinkwassermenge von 335.000 m³ errechnet sich ein kostendeckender Gebührensatz von 1,40 €/m³.

 

In den Nachkalkulationen der Jahre 2018 und 2019 wurden jeweils Gebührenüberdeckungen festgestellt (45.068 € für 2018 bzw. 50.506 € für 2019). Nach den kommunalabgabenrechtlichen Vorschriften müssen diese Überdeckungen innerhalb von drei Jahren nach Feststellung ausgeglichen werden.

 

Die Überdeckung des Jahres 2018 wurde bereits zu 50 % in der letztjährigen Vorkalkulation zur Rückgabe vorgesehen. Mit der Verrechnung der restlichen Überdeckung 2018 (22.534,12 €) sowie einer Verrechnung von 3.490 € aus der Überdeckung des Jahres 2019 kann die Wassergebühr auf dem aktuellen Wert von 1,32 €/m³ gehalten werden. Die restlichen Überschüsse des Jahres 2019 (47.017 €) stehen damit zur Verrechnung für die Jahre 2022 und 2023 zur Verfügung.

 

 

Aussagen zur Durchschnittsbelastung für Verbraucher:

 

In Summe verändern sich die Gebühren des Jahres 2021 für die drei Sparten Wasser, Abwasser- und Niederschlagsgebühren so, dass sich insgesamt eine Entlastung für den Verbraucher errechnet.

 

Um dies zu verdeutlichen, sind die Änderungen der Durchschnittsbelastungen für den Bürger im Einzelnen nach den Gebührenbestandteilen  aufgeführt.

 

Frischwasser

 

 

 

bisherige Gebühr netto

1,32 €/m³

neue Gebühr

1,32 €/m³

angenommener Verbrauch (4-Personen-Haushalt) in m³

160

Keine Veränderung - konstant

0,00 €

 

Schmutzwasserbeseitigung:

 

 

 

bisherige Gebühr

3,64 €/m³

neue Gebühr

3,36 €/m³

angenommener Verbrauch (4-Personen-Haushalt) in m³

160

Minderbelastung

44,80 €

 

Niederschlagswasserbeseitigung:

 

 

 

bisherige Gebühr je Bemessungseinheit

29,64 €

neue Gebühr je Bemessungseinheit

30,96 €

angenommener Fläche in BE (Einfamilienhaus)

3

Mehrbelastung

3,96 €

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

1.         Der neu erarbeiteten Gebührenkalkulation für das Jahr 2021 wird in der vorliegenden Form zugestimmt.

2.         Den in der Gebührenkalkulation enthaltenen Abschreibungssätzen, Zinssätzen sowie der Abschreibungs- und Verzinsungsmethode wird zugestimmt.

3.         Den Prognosen und Schätzungen der Gebührenkalkulation wird zugestimmt.

4.         Dem vorgeschlagenen Kalkulationszeitraum der Gebührenkalkulation für 2021 wird zugestimmt.

5.         Auf der Grundlage dieser Gebührenkalkulation werden die Gebühren ab 01.01.2021 wie folgt festgesetzt:

 

 

2021 

 

nachrichtl. Vorjahr:

Frischwasser:

1,32 Euro/m³

 

1,32 Euro/m³

Schmutzwasser:

3,36 Euro/m³

 

3,64 Euro/m³

Niederschlagswasser:

30,96 Euro/ je angef. 100 m²

 

29,64 Euro/ je angef. 100 m²

 

Die Abwasserbeseitigungsabgabensatzung ist entsprechend anzupassen.