Sachverhalt:
Hintergrund:
Erstmals wurde für
das Jahr 2019 die Neukalkulation durch die Firma K+W Wirtschaftsberatung GmbH
aus Kiel durchgeführt. Federführend wurde die Kalkulation – auf Grundlage der
von der Verwaltung zu Verfügung gestellten Daten durch den Geschäftsführer Herrn
Bernd Wolff vorgenommen. Diese Neukalkulation 2019 wurde im Finanz- und
Feuerwehrausschuss am 20.11.2018 vorgestellt und am 05.12.2019 durch den Rat
der Gemeinde beschlossen. Die darauf aufbauende Kalkulation 2020 wurde am
03.12.2019 vom Rat der Gemeinde beschlossen.
Kalkulation 2021
Auf Basis der
erstmals für das Jahr 2019 durchgeführten Neukalkulation wurde für das kommende
Jahr 2021 die Gebührenkalkulation seitens der Verwaltung in Zusammenarbeit mit
der Firma K+W aktualisiert.
Als Basis wurden
die Planzahlen der Verwaltung für das kommende Jahr sowie die Ergebnisse der
nun vorliegenden Jahresabschlüsse 2019 der Gemeindewerke Glandorf und der
Abwasserentsorgung Glandorf GmbH verwendet.
Bei der Kalkulation
berücksichtigt wurden u.a. der zum Jahresende 2020 baulich abschließende 1.
Bauabschnitt des Sanierungskonzepts der Kläranlage sowie die künftige
Ausführung des 2. Bauabschnitt in 2021 berücksichtigt.
Im Bereich der
Netze wurden die Anlagenzugänge 2019 insbesondere im Niederschlagswassernetz,
die Fertigstellung von neuen Regenrückhaltebecken (Niederschlagswassernetz)
sowie Erneuerungen im Schmutzwassernetz und Teilerweiterungen im
Frischwassernetz berücksichtigt.
Einkalkuliert wurde
ebenfalls die Erhöhung des Bezugspreis für Frischwassers für die Gemeindewerke
Glandorf 2021 um 0,07 €/m³ auf 0,75 €/m³.
Im Rahmen des
Finanz- und Feuerwehrausschusses am 11.11.2020 wird die aktualisierte
Neukalkulation für das Jahr 202 vorgestellt.
Da inhaltlich
unmittelbar zusammenhängend, werden die Kalkulationsergebnisse der Sparte
Schmutzwasser gemeinsam mit den Ergebnissen der Kalkulation des
Kostenerstattungsbedarfs der Abwasserentsorgungsgesellschaft Glandorf GmbH
vorgestellt werden. Ebenso werden die Kalkulationsergebnisse für die Sparten
Niederschlagswasser und Trinkwasser vorgestellt werden.
Die
zusammengefassten Zahlen der Kalkulation sind in der Anlage zur Vorlage
aufgeführt.
Um bereits im
Vorfeld die Zahlen der einzelnen Sparten inhaltlich nachvollziehbarer zu
gestalten, sind im Folgenden zusammenfassende Erläuterungen für die
Kalkulationen der Sparten und der daraus resultierenden Preise aufgeführt.
Kostenerstattungsbedarf der
Abwasserentsorgung Glandorf GmbH:
Die Kosten der Abwasserreinigung werden in 2021 durch die in 2019
begonnenen Baumaßnahmen beeinflusst. Für das Jahr 2021 werden dabei die
Abschreibungen des ersten Bauabschnittes in voller Höhe wirksam. Des Weiteren
waren die Maßnahmen des zweiten Bauabschnittes mit zu berücksichtigen, die mit
ca. 90 % als Investition und ca. 10 % als laufender Aufwand in die
Vorkalkulation eingegangen sind.
In Summe errechnet sich für das Jahr 2021 ein Kostenerstattungsbedarf
der Abwasserreinigung in Höhe von 403.222 € (netto) bzw. 479.834 € (brutto). Im
Vergleich zur Vorkalkulation 2020 fällt der Kostenerstattungsbedarf ca. 53 T€
(brutto) niedriger aus, was im Wesentlichen durch geminderte Kostenansätze im
Unterhaltungsbereich zu erklären ist. Die höheren Werte des Jahres 2020 waren
durch nicht aktivierungsfähige Reparaturmaßnahmen im Zuge der Umsetzung des
ersten Bauabschnittes der Kläranlagensanierung bedingt.
Schmutzwasserbeseitigung:
Der Gesamtkostenansatz in der
Schmutzwasserbeseitigung in Höhe von 761.434 € ist geringer als in der
Vorkalkulation 2020 (785.019 €). Dabei werden die inflationsbedingt höheren
Kostenansätze im Personal- und Bewirtschaftungsbereich durch die fallenden
Kosten der Abwasserreinigung überlagert.
Der kalkulatorische Zinssatz
wurde auf dem Vorjahreswert belassen. Mit einer Verzinsung von 3,5 % ergibt
sich für die Schmutzwasserbeseitigung ein Zinsaufwand in Höhe von 35.994 €.
Im Ergebnis errechnet sich, nach Abzug der Nebenerlöse, ein durch
Benutzungsgebühren zu deckender Kostenerstattungsbedarf in Höhe von 750.899 €.
Unter Berücksichtigung einer voraussichtlichen Schmutzwassermenge von
220.000 m³ beträgt der kostendeckende Gebührensatz 3,41 €/m³.
In den Nachkalkulationen der Jahre 2018 und 2019 wurden jeweils
Gebührenüberschüsse festgestellt (18.511 € für 2018 bzw. 214.760 € für 2019).
Nach den kommunalabgabenrechtlichen Vorschriften müssen diese Überdeckungen
innerhalb von drei Jahren nach Feststellung ausgeglichen werden.
Die Überdeckung des Jahres 2018 wurde bereits zu 50 % in der letztjährigen
Vorkalkulation zur Rückgabe vorgesehen. Mit der Verrechnung der restlichen
Überdeckung 2018 (9.255 €) würde die Schmutzwassergebühr auf 3,37 €/m³
sinken.
Da auch in den Folgejahren von Kostensteigerungen insbesondere durch den
weiteren Klärwerksausbau, auszugehen ist, könnte die Überdeckung des Jahres
2019 zur Dämpfung bzw. Minderung der Benutzungsgebühren der Jahre 2022 und 2023
herangezogen werden. Ein vollständiger Ausgleich des Jahresergebnisses 2019
muss bis zum Jahresende 2023 vorgenommen werden.
Niederschlagswasserbeseitigung:
Die Entwicklung der
Niederschlagswassergebühren wird weiterhin maßgeblich durch die aktuell
durchgeführten sowie die für 2021 geplanten Investitionen bestimmt. Insgesamt
belaufen sich die Kosten für die Niederschlagswasserbeseitigung im Jahr 2021
voraussichtlich auf 241.295 €. Die Steigerung im Vergleich zum Vorjahr
(226.813 € in der VK 2020) lässt sich hauptsächlich mit den aus den
Investitionen resultieren Abschreibungen und kalkulatorischen Zinsen begründen.
Aber auch in den Betriebskosten waren inflationsbedingte Kostensteigerungen zu
berücksichtigen.
Für die Bemessung der
kalkulatorischen Verzinsung wurde, analog zur Kalkulation der
Schmutzwassergebühren, ein Zinssatz von 3,5 % hinterlegt. Infolge der vorgesehenen
Investitionstätigkeit errechnen sich im Ergebnis mit 49.985 € für die
Grundstücks-entwässerung bzw. 51.755 € für die Straßenentwässerung höhere
Zinsen als in den Vorjahren.
Nach Abzug der Nebenerlöse
ergeben sich für die Grundstücksentwässerung Kosten in Höhe von 132.949 € sowie
eine kostendeckende Niederschlagswassergebühr von 28,18 € je
Bemessungseinheit (100 m²).
Aus den Nachkalkulationen 2018 (-25.716 €) und 2019 (-13.622 €)
resultieren Gebührenunterdeckungen von insgesamt -39.338 €. In der Vorkalkulation
2020 wurden daraus bereits 50 % der Unterdeckung 2018 zur Nachholung
eingestellt. Durch Berücksichtigung der restlichen Unterdeckung 2018 (12.857 €)
errechnet sich ein Gebührensatz von 30,98 € je Einheit. Zur Vermeidung einer
deutlicheren Anhebung der Niederschlagswassergebühr in 2021 könnte die
Nachholung der Unterdeckung des Jahres 2019 für die Kalkulationsjahre 2022 und
2023 vorgesehen werden.
Der von der Gemeinde zu tragende
Kostenerstattungsbedarf für die Entwässerung der öffentlichen Straßen, Wege und
Plätze beläuft sich vorkalkulatorisch auf 108.346 €.
Trinkwasserversorgung:
Für das Jahr 2021 konnten die
Kosten der Trinkwasserversorgung mit insgesamt 566.994 € errechnet werden,
dabei war insbesondere eine Erhöhung der Wasserbezugskosten um 7 Cent pro
m³ zu berücksichtigen. Die geplanten Anlagenzugänge der Jahre 2020 und 2021
führen darüber hinaus zu leicht höheren Abschreibungen und wirken sich auch auf
die Höhe der kalkulatorischen Verzinsung aus. Bei der Berechnung der kalkulatorischen
Verzinsung wurde deckungsgleich zur Abwasserbeseitigung ein Zinssatz von 3,5 %
hinterlegt.
Nach Abzug der Nebenerlöse verbleibt ein durch das Gebührenaufkommen zu
deckender Kostenerstattungsbedarf in Höhe von 498.024 € der über Grund- und
Verbrauchsgebühren zu decken ist. Nach Abzug der Einnahmen aus Grundgebühren
(29.800 €) und unter Berücksichtigung einer Trinkwassermenge von 335.000 m³
errechnet sich ein kostendeckender Gebührensatz von 1,40 €/m³.
In den Nachkalkulationen der Jahre 2018 und 2019 wurden jeweils
Gebührenüberdeckungen festgestellt (45.068 € für 2018 bzw. 50.506 € für 2019).
Nach den kommunalabgabenrechtlichen Vorschriften müssen diese Überdeckungen
innerhalb von drei Jahren nach Feststellung ausgeglichen werden.
Die Überdeckung des Jahres 2018 wurde bereits zu 50 % in der
letztjährigen Vorkalkulation zur Rückgabe vorgesehen. Mit der Verrechnung der
restlichen Überdeckung 2018 (22.534,12 €) sowie einer Verrechnung von 3.490 €
aus der Überdeckung des Jahres 2019 kann die Wassergebühr auf dem aktuellen
Wert von 1,32 €/m³ gehalten werden. Die restlichen Überschüsse des Jahres 2019
(47.017 €) stehen damit zur Verrechnung für die Jahre 2022 und 2023 zur
Verfügung.
Aussagen zur Durchschnittsbelastung für
Verbraucher:
In Summe verändern
sich die Gebühren des Jahres 2021 für die drei Sparten Wasser, Abwasser- und
Niederschlagsgebühren so, dass sich insgesamt eine Entlastung für den
Verbraucher errechnet.
Um dies zu
verdeutlichen, sind die Änderungen der Durchschnittsbelastungen für den Bürger
im Einzelnen nach den Gebührenbestandteilen
aufgeführt.
Frischwasser |
|
|
|
bisherige Gebühr netto |
1,32 €/m³ |
neue Gebühr |
1,32 €/m³ |
angenommener Verbrauch (4-Personen-Haushalt) in m³ |
160 |
Keine Veränderung - konstant |
0,00 € |
Schmutzwasserbeseitigung: |
|
|
|
bisherige Gebühr |
3,64 €/m³ |
neue Gebühr |
3,36 €/m³ |
angenommener Verbrauch (4-Personen-Haushalt) in m³ |
160 |
Minderbelastung |
44,80 € |
Niederschlagswasserbeseitigung: |
|
|
|
bisherige Gebühr je Bemessungseinheit |
29,64 € |
neue Gebühr je Bemessungseinheit |
30,96 € |
angenommener Fläche in BE (Einfamilienhaus) |
3 |
Mehrbelastung |
3,96 € |
Beschlussvorschlag:
Beschlussvorschlag:
1. Der neu erarbeiteten Gebührenkalkulation für das Jahr 2021 wird in der vorliegenden Form zugestimmt.
2. Den in der Gebührenkalkulation enthaltenen Abschreibungssätzen, Zinssätzen sowie der Abschreibungs- und Verzinsungsmethode wird zugestimmt.
3. Den Prognosen und Schätzungen der Gebührenkalkulation wird zugestimmt.
4. Dem vorgeschlagenen Kalkulationszeitraum der Gebührenkalkulation für 2021 wird zugestimmt.
5. Auf der Grundlage dieser Gebührenkalkulation werden die Gebühren ab 01.01.2021 wie folgt festgesetzt:
|
2021 |
|
nachrichtl. Vorjahr: |
Frischwasser: |
1,32 Euro/m³ |
|
1,32 Euro/m³ |
Schmutzwasser: |
3,36 Euro/m³ |
|
3,64 Euro/m³ |
Niederschlagswasser: |
30,96 Euro/ je angef. 100
m² |
|
29,64 Euro/ je angef. 100
m² |
Die Abwasserbeseitigungsabgabensatzung ist entsprechend anzupassen.