Betreff
Geprüfter Jahresabschluss 2018 der Gemeinde Glandorf und Entlastung der Bürgermeisterin - Beratung und Beschlussfassung
Vorlage
01/605/2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2018 wurde vom Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Osnabrück ab dem 03. März 2020 nach den gesetzlichen Bestimmungen ausführlich geprüft.

 

Aufgrund des Ausbruchs der Pandemie mussten die Prüfer nach dem 18.03.2020 die Prüfung vor Ort abrechen. Die Fortsetzung der Prüfung wurde im August wieder aufgenommen und ist nunmehr vollständig abgeschlossen.

 

Die Inhalte des Jahresabschlusses wurden bereits mit Vorlage 01/568/2020 dem Rat vorab als Bericht zur Kenntnis gegeben und in dem Finanzausschuss vom 02.09.2020 mit einer Zusammenfassung vorgestellt. Die Beschlussreife des Jahresabschlusses für die anschließende Sitzungsfolge wurde angekündigt.

 

Der mit Datum vom 28.10.2020 abgeschlossene Gesamtbericht des Rechnungsprüfungsamtes liegt dieser Vorlage als Anlage 1 bei.

 

Das Rechnungsprüfungsamt hat in seinem Schlussbericht für das Haushaltsjahr 2018 die wesentlichen Prüfungsergebnisse dargelegt und mit zusammenfassender Erklärung festgestellt, dass:

 

·         der Haushaltsplan eingehalten wurde,

·         die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung eingehalten worden sind,

·         bei den Erträgen und Aufwendungen sowie bei den Einzahlungen und

Auszahlungen des kommunalen Geld- und Vermögensverkehrs nach den 

bestehenden Gesetzen und Vorschriften unter Beachtung der maßgebenden 

Verwaltungsgrundsätze und der gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren

worden ist,

·         sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen enthalten sind und der Jahresabschluss die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage darstellt.

 

Gemäß § 58 I Nr. 10 i. V. m. § 129 I Satz 3 NKomVG beschließt der Rat über den Jahresabschluss 2018 und die Entlastung der Bürgermeisterin.

 

Abschließende Feststellung des Rechnungsprüfungsamtes:

„Aus Sicht des Rechnungsprüfungsamtes stehen die in diesem Schlussbericht dargelegten Prüfungsergebnisse einer Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2018 sowie einer Entlastung nicht entgegen.“

 

Das

·         Anschreiben des Rechnungsprüfungsamtes,

·         die seitens des Rechnungsprüfungsamts mit Prüfvermerk versehene Bilanz 2018

·         sowie der vollständige, seitens der Gemeinde Glandorf erstellte Jahresabschluss mit Anhang und Rechenschaftsbericht 2018

 

liegen dieser Vorlage mit den Anlagen 2, 3, und 4 bei.  


Beschlussvorschlag:

 

  • Die vom Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Osnabrück geprüfte Jahresabschluss 2018 der Gemeinde Glandorf werden festgestellt.
  • Der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses 2018 der Gemeinde Glandorf vom 10.05.2019 wird zur Kenntnis genommen.
  • Der Bürgermeisterin Dr. Magdalene Heuvelmann wird für das geprüfte Haushaltsjahr 2018 die uneingeschränkte Entlastung erteilt.
  • Der Jahresüberschuss in Höhe von 389.245,96 € soll in Höhe von 303.911,46 in die „Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses“ sowie in Höhe von 85.334,50 € in die „Rücklagen aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses“ eingestellt werden.