Sachverhalt:
Der Jahresabschluss
für das Haushaltsjahr 2018 wurde vom Rechnungsprüfungsamt des Landkreises
Osnabrück ab dem 03. März 2020 nach den gesetzlichen Bestimmungen ausführlich
geprüft.
Aufgrund des Ausbruchs der Pandemie mussten die Prüfer nach
dem 18.03.2020 die Prüfung vor Ort abrechen. Die Fortsetzung der Prüfung wurde
im August wieder aufgenommen und ist nunmehr vollständig abgeschlossen.
Die Inhalte des Jahresabschlusses wurden bereits mit Vorlage 01/568/2020 dem Rat vorab als Bericht zur Kenntnis gegeben und in dem Finanzausschuss vom 02.09.2020 mit einer Zusammenfassung vorgestellt. Die Beschlussreife des Jahresabschlusses für die anschließende Sitzungsfolge wurde angekündigt.
Der mit Datum vom
28.10.2020 abgeschlossene Gesamtbericht
des Rechnungsprüfungsamtes liegt
dieser Vorlage als Anlage 1 bei.
Das Rechnungsprüfungsamt hat in seinem Schlussbericht für das Haushaltsjahr
2018 die wesentlichen Prüfungsergebnisse dargelegt und mit zusammenfassender
Erklärung festgestellt, dass:
·
der Haushaltsplan eingehalten wurde,
·
die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
eingehalten worden sind,
·
bei den Erträgen und Aufwendungen sowie bei den
Einzahlungen und
Auszahlungen des kommunalen Geld- und
Vermögensverkehrs nach den
bestehenden Gesetzen und Vorschriften unter
Beachtung der maßgebenden
Verwaltungsgrundsätze und der gebotenen
Wirtschaftlichkeit verfahren
worden ist,
·
sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und
Auszahlungen enthalten sind und der Jahresabschluss die tatsächliche
Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage darstellt.
Gemäß § 58 I Nr. 10
i. V. m. § 129 I Satz 3 NKomVG beschließt der Rat über den Jahresabschluss 2018
und die Entlastung der Bürgermeisterin.
Abschließende Feststellung des
Rechnungsprüfungsamtes:
„Aus Sicht des
Rechnungsprüfungsamtes stehen die in diesem Schlussbericht dargelegten
Prüfungsergebnisse einer Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2018 sowie
einer Entlastung nicht entgegen.“
Das
·
Anschreiben
des Rechnungsprüfungsamtes,
·
die
seitens des Rechnungsprüfungsamts mit Prüfvermerk versehene Bilanz 2018
·
sowie
der vollständige, seitens der Gemeinde Glandorf erstellte Jahresabschluss mit Anhang
und Rechenschaftsbericht 2018
liegen dieser Vorlage mit den Anlagen 2, 3, und 4 bei.
Beschlussvorschlag:
- Die vom Rechnungsprüfungsamt des
Landkreises Osnabrück geprüfte Jahresabschluss 2018 der Gemeinde Glandorf
werden festgestellt.
- Der Schlussbericht des
Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses 2018 der
Gemeinde Glandorf vom 10.05.2019 wird zur Kenntnis genommen.
- Der Bürgermeisterin Dr. Magdalene
Heuvelmann wird für das geprüfte Haushaltsjahr 2018 die uneingeschränkte
Entlastung erteilt.
- Der Jahresüberschuss in
Höhe von 389.245,96 € soll in Höhe von 303.911,46 in die „Rücklagen aus
Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses“ sowie in Höhe von 85.334,50 €
in die „Rücklagen aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses“
eingestellt werden.