Sachverhalt:
Mit anliegendem Schreiben vom 20.04.2021 beantragt
die Kath. Kirchengemeinde Glandorf einen Zuschuss zu den Kosten überdachter
Fahrradständer auf dem eigenen Grundstück der Kindertagesstätte St. Johannis
Glandorf.
Die Kosten belaufen sich entsprechend den
beiliegenden Angeboten der Firmen Gronard und Knappheide auf insgesamt
16.761,73 €.
Nach Abzug eines 20 %igen Zuschusses des Bistums
Osnabrück in Höhe von 3.352,35 € wird ein Zuschuss in Höhe von 13.409,38 € bei
der Gemeinde beantragt.
Die seinerzeit im Haushaltsentwurf 2021 bereits
geplante Investition für die Kita St. Johannis wurde aus dem Entwurf heraus
genommen, da der Betriebskostenvertrag keinen Passus bezüglich Investitionen
enthält.
Es wurde seinerzeit darauf hingewiesen, dass die
Kath. Kirchengemeinde als Eigentümerin des Grundstücks und der Kita einen
separaten Zuschussantrag zu stellen hat.
Haushalterisch sollte keine „Mischung“ zwischen der
Defizitabdeckung gem. Betriebskostenvertrag und einer Investition erfolgen.
Die Rücklage ist nur für die laufende
Bauunterhaltung und die Instandhaltung des Außengeländes zu verwenden.
Da grundsätzlich diskussionsfrei zu klären bzw. zu
entscheiden wäre, wie allgemein
mit Zuschüssen für investive Maßnahmen auf dem
Grundstück der Kath. Kirchengemeinde verfahren werden soll, erfolgt kein
Beschlussvorschlag.
Beschlussvorschlag: