Betreff
Förderanträge im Rahmen der Dorfentwicklung - Niedrigseilgarten - Beratung und Beschlussfassung
Vorlage
01/689/2021
Aktenzeichen
621-44
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

In einem Treffen mit einem Teil der Anlieger im Umfeld von Hannemanns Wäldchen haben diese gegenüber den anwesenden Vertretern das Bauausschusses und der Verwaltung ihre Bedenken zur Anlegung eines Niedrigseilgartens auf der größeren bewaldeten Fläche vorgebracht. Die Anlegung des gleichzeitig geplanten Spielplatzes auf der kleineren Fläche stieß überwiegend auf Zustimmung.

 

Von den Vertretern der Gemeinde wurden die Beweggründe zur Antragstellung und die Grundkonzeption der Anlage vorgestellt. Die geschätzten Investitionskosten belaufen sich auf ca. 80.000 EUR. Es liegt ein Zuwendungsbescheid vom ArL vor, nach dem diese Maßnahme mit 63% gefördert wird. Abschließende Planungen liegen noch nicht vor. Bei Herausnahme des Niedrigseilgartens ist eine Förderung der restlichen Maßnahme (Spielplatz) nicht mehr gegeben.

 

Bei einer fraktionsübergreifenden Klausurtagung wurde die Errichtung eines Niedrigseilgartens befürwortet. In den öffentlichen Bürgerbeteiligungen mit Workshops der Ortskernentwicklung und des Dorfentwicklungsprogrammes wurde diese Idee im Rahmen der regionalen PättkesTour weiterentwickelt. Diese Tour ist darauf ausgelegt, verschiedene Elemente der aktiven Freizeitgestaltung in der Dorfregion Glandorf miteinander zu verbinden und dementsprechend zur Vernetzung zwischen den Ortsteilen und darüber hinaus beizutragen. Das angestrebte Angebot richtet sich primär an die Glandorfer Bevölkerung, Kindergartengruppen und Schulklassen, es könnte aber auch von Tagestouristen genutzt werden.

 

 

Im Wesentlichen haben die Anlieger folgende Bedenken geäußert:

 

-       Es wird befürchtet, dass eine stärkere Lärmentwicklung durch eine starke Benutzung der Anlage entsteht.

-       Die Ruhe des Wohnumfeldes und der vorhandenen Flora und Fauna wird gestört.

-       Der Waldcharakter geht verloren.

-       Falls die Anlage von der Gemeinde auch touristisch beworben wird, wird befürchtet, dass die Infrastruktur des Umfeldes nicht ausreicht.

-       Im Umfeld sind nicht genügend Parkmöglichkeiten für PKW vorhanden.

-       Fahrradabstellanalgen sind bisher nicht vorhanden.

-       Es sind keine sanitären Anlagen vorhanden.

-       Derzeit kümmern sich die Anlieger teilweise darum, die Flächen sauber zu halten. Es wird befürchtet, dass mehr Verunreinigungen entstehen und die Gemeinde keine ausreichende Pflege sicherstellen kann.

-       Gegen die Erneuerung des vorhandenen Spielplatzes bestanden keine Bedenken.

 

Ein Teil der Anlieger stand dem Vorhaben positiv gegenüber.

 

 

Planungsrechtlich ist die kleinere Fläche im Bebauungsplan als Spielplatz ausgewiesen. Die größere Fläche ist als Parkanlage mit Anlegung eines Rundweges im Bebauungsplan dargestellt. Dieser Weg war nach Angaben der Anlieger teilweise vorhanden, ist aber im Laufe der Zeit verworfen worden.

Zwar ist Begriff “Parkanlage” grundsätzlich ausgerichtet auf eine mehr weiträumig, häufig landschaftsgemäß oder gärtnerisch gestaltete, lediglich begrünte Fläche. Wege, Plätze, Zierbrunnen, Sitzgelegenheiten und ähnliches sind klassisch zulässige Elemente einer Parkanlage. Das schließt jedoch nicht die Zulässigkeit der Errichtung und Unterhaltung von Spieleinrichtungen auf dem entsprechenden Gelände aus. Vielmehr ist mit Blick auf Grünflächen grundsätzlich die planungsrechtliche Zulässigkeit solcher baulichen Anlagen und sonstiger Einrichtungen zu bejahen, die sich im Rahmen der jeweiligen Zweckbestimmung bewegen.

Nach den Vorgaben der Nds. Bauordnung können zum Beispiel Trimmpfade ohne Bauantrag errichtet werden.

Ob die Anlegung eines Niedrigseilgarten diesen Kriterien entspricht oder eine entsprechende Bauantragstellung unter Beteiligung der angrenzenden Nachbarn erforderlich ist, ist noch abschließend zu klären.

Bei einer Ausweisung als Spielplatz, so wie bei der kleineren Fläche, sind keine Baugenehmigungen für die Spielanlagen notwendig.

 

Eine Kompromisslösung über den Umfang des Projektes konnte an dem Abend nicht erzielt werden. Einigkeit lag nur in Bezug auf die Entwicklung der kleineren Spielplatzfläche vor.

Insgesamt erscheint es sinnvoll, gemeinsam abzustimmen, wie der Wunsch aus der Bevölkerung, an dieser öffentlichen Fläche eine ansprechende Freizeitnutzung zu integrieren, mit den Bedenken einiger Anlieger in Einklang gebracht werden kann.

Hierzu soll die Verwaltung einen konkreteren Vorschlag erarbeiten, der dann zur Diskussion gestellt werden kann.


Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungsidee unter Berücksichtigung der vorgetragenen Bedenken zu konkretisieren und entsprechende Vorentwürfe zu entwickeln.

Diese sind erneut abzustimmen.