Sachverhalt:
Hintergrund:
Erstmals wurde für
das Jahr 2019 die Neukalkulation durch die Firma K+W Wirtschaftsberatung GmbH
aus Kiel durchgeführt. Federführend wurde die Kalkulation – auf Grundlage der
von der Verwaltung zu Verfügung gestellten Daten durch den Geschäftsführer Herrn
Bernd Wolff vorgenommen. Diese Neukalkulation 2019 wurde im Finanz- und
Feuerwehrausschuss am 20.11.2018 vorgestellt und am 05.12.2019 durch den Rat
der Gemeinde beschlossen. Die darauf aufbauende Kalkulation 2020 und 2021
wurden in Folge ebenfalls vom Rat der Gemeinde beschlossen.
Kalkulation 2022
Auf Basis der
erstmals für das Jahr 2019 durchgeführten Neukalkulation wurde für das kommende
Jahr 2022 die Gebührenkalkulation seitens der Verwaltung in Zusammenarbeit mit
der Firma K+W aktualisiert.
Als Basis wurden
die Planzahlen der Verwaltung für das kommende Jahr sowie die Ergebnisse der
nun vorliegenden Jahresabschlüsse 2020 der Gemeindewerke Glandorf und der
Abwasserentsorgung Glandorf GmbH verwendet.
Bei der Kalkulation
berücksichtigt wurden u.a. der zum Jahresende 2020 baulich abgeschlossene 1.
Bauabschnitt des Sanierungskonzepts der Kläranlage sowie die bereits
beauftragte Ausführung des 2. Bauabschnitt in 2022 berücksichtigt.
Im Bereich der
Netze wurden die Anlagenzugänge 2020 und 2021 insbesondere im
Niederschlagswassernetz, die Fertigstellung von neuen Regenrückhaltebecken
(Niederschlagswassernetz) sowie Erneuerungen im Schmutzwassernetz und
Teilerweiterungen im Frischwassernetz berücksichtigt.
Einkalkuliert wurde
ebenfalls die Erhöhung des Bezugspreises für Frischwassers für die
Gemeindewerke Glandorf 2022 von 0,75 €/m³ um 0,06 €/m³ auf 0,81 €/m³ aufgrund
gestiegener Kosten des Wasserbeschaffungsverbandes.
(Nach einer Bezugspreissteigerung von
bereits 0,07 €/m³ im Vorjahr).
Im Rahmen des Finanz-
und Feuerwehrausschusses am 24.11.2021 wird die aktualisierte Neukalkulation
für das Jahr 2022 vorgestellt.
Da inhaltlich
unmittelbar zusammenhängend, werden die Kalkulationsergebnisse der Sparte
Schmutzwasser gemeinsam mit den Ergebnissen der Kalkulation des
Kostenerstattungsbedarfs der Abwasserentsorgungsgesellschaft Glandorf GmbH
vorgestellt werden. Ebenso werden die Kalkulationsergebnisse für die Sparten
Niederschlagswasser und Trinkwasser vorgestellt werden.
Die
zusammengefassten Zahlen der Kalkulation sind in der Anlage zur Vorlage aufgeführt.
Um bereits im
Vorfeld die Zahlen der einzelnen Sparten inhaltlich nachvollziehbarer zu
gestalten, sind im Folgenden zusammenfassende Erläuterungen für die
Kalkulationen der Sparten und der daraus resultierenden Preise aufgeführt.
Kostenerstattungsbedarf der
Abwasserentsorgung Glandorf GmbH:
Die Kosten der
Abwasserreinigung werden auch in 2022 durch die in 2019 begonnenen Baumaßnahmen
beeinflusst. Mit der Fertigstellung des ersten Bauabschnittes im Jahr 2021
werden für das Jahr 2022 erstmalig die Abschreibungen des ersten Bauabschnittes
in voller Höhe wirksam. Die für 2022 geplante Umsetzung des zweiten
Bauabschnittes wurde ebenfalls mit einer anteiligen Jahresabschreibung in die
Kalkulation aufgenommen.
In Summe errechnet
sich für das Jahr 2022 ein Kostenerstattungsbedarf der Abwasserreinigung in
Höhe von 451.754 € (netto) bzw. 537.588 € (brutto). Im Vergleich zur
Vorkalkulation 2021 fällt der Kostenerstattungsbedarf ca. 59 T€ (brutto) höher
aus. Ursächlich für den höheren Aufwand ist in erster Linie eine Steigerung im
Personalkostenbereich, die durch die geplante Neueinstellung eines Ingenieurs
begründet ist. Weitere, der allgemeinen Preisentwicklung geschuldete
Betriebskostensteigerungen werden durch einen geringeren Bedarf im
Unterhaltungsbereich ausgeglichen.
Schmutzwasserbeseitigung:
Der Gesamtkostenansatz in der Schmutzwasserbeseitigung in Höhe von
825.241 € übersteigt den Ansatz der Vorkalkulation 2021 (761.434 €) um ca.
64 T€. Hervorgerufen wird diese Kostensteigerung in erster Linie durch den
erhöhten Planansatz der Abwasserreinigung durch die AGG. Weitere,
inflationsbedingt höheren Kostenansätze im Personal- und
Bewirtschaftungsbereich werden im Wesentlichen durch geringere kalkulatorische
Zinsen und Abschreibungen aufgefangen.
Der kalkulatorische Zinssatz wurde auf dem Vorjahreswert belassen. Mit
einer Verzinsung von 3,5 % ergibt sich für die Schmutzwasserbeseitigung ein
Zinsaufwand in Höhe von 28.865 €.
Im Ergebnis
errechnet sich, nach Abzug der Nebenerlöse, ein durch Benutzungsgebühren zu
deckender Kostenerstattungsbedarf in Höhe von 814.570 €. Unter Berücksichtigung
einer voraussichtlichen Schmutzwassermenge von 220.000 m³ beträgt der
kostendeckende Gebührensatz 3,70 €/ m³.
In den Nachkalkulationen
der Jahre 2019 und 2020 wurden jeweils Gebühren-überschüsse festgestellt
(214.760 € für 2019 und 122.305 € für 2020). Nach den
kommunalabgabenrechtlichen Vorschriften müssen diese Überdeckungen innerhalb
von drei Jahren nach Feststellung ausgeglichen werden.
Aus der Überdeckung
2019 wurde in der Vorkalkulation 2021 noch keine gebührensenkende Verrechnung
vorgenommen, so dass insgesamt 337.065 € zur Minderung der Schmutzwassergebühr
zur Verfügung stehen. Mit der Verrechnung von 50 % der Überdeckung 2019
(107.380 €) würde die Schmutzwassergebühr auf 3,24 €/m³ sinken. Der
Restüberschuss des Jahres 2019 sowie die Überdeckung 2020 bleiben damit zur
Verrechnung in den Jahren 2023 und 2024 erhalten und können zur Dämpfung der
Schmutzwassergebühr herangezogen werden. Ein vollständiger Ausgleich des
Jahresergebnisses 2019 muss bis zum Jahresende 2023 vorgenommen werden.
Niederschlagswasserbeseitigung:
Die Entwicklung der Niederschlagswassergebühren wird weiterhin
wesentlich durch die aktuell durchgeführten sowie die für 2022 geplanten
Investitionen beeinflusst. Insgesamt belaufen sich die Kosten für die
Niederschlagswasserbeseitigung im Jahr 2022 voraussichtlich auf 257.177 €.
Da einige Vorhaben allerdings zu einem späteren Zeitpunkt umgesetzt werden, verbleibt
die Kostenbelastung aus Abschreibungen und kalkulatorischen Zinsen aber
insgesamt auf dem Niveau der Vorkalkulation 2021. Die Steigerung im Vergleich
zum Vorjahr (241.295 € in der VK 2021) ist durch die inflationsbedingte
Steigerung der Betriebskosten und einen erhöhten Materialaufwand begründet.
Für die Bemessung der kalkulatorischen Verzinsung wurde, analog zur
Kalkulation der Schmutzwassergebühren, ein Zinssatz von 3,5 % hinterlegt. Aus
dem vorhandenen Anlagenbestand zuzüglich der geplanten Investitionen errechnen
sich im Ergebnis mit 47.700 € für die Grundstücksentwässerung bzw. 49.819
€ für die Straßenentwässerung leicht geringere Zinsen als für das Jahr 2021.
Nach Abzug der Nebenerlöse ergeben sich für die Grundstücksentwässerung
Kosten in Höhe von 140.313 € sowie eine kostendeckende
Niederschlagswassergebühr von 30,50 € je Bemessungseinheit (100 m²).
Aus den
Nachkalkulationen 2019 (-13.622 €) und 2020 (-30.464 €) resultieren
Gebührenunterdeckungen von insgesamt -44.087 €, die bislang noch nicht in der
Vorkalkulation 2021 berücksichtigt wurden. Durch die vollständige
Berücksichtigung der Unterdeckung 2019 (13.622 €) in der aktuellen Kalkulation
errechnet sich ein Gebührensatz von 33,44 € je Einheit. Zur Vermeidung einer
deutlicheren Anhebung der Niederschlagswassergebühr in 2022 könnte die
Nachholung der Unterdeckung des Jahres 2020 für die Kalkulationsjahre 2023 und
2024 vorgesehen werden.
Der von der Gemeinde zu tragende
Kostenerstattungsbedarf für die Entwässerung der öffentlichen Straßen, Wege und
Plätze beläuft sich vorkalkulatorisch auf 113.262 €.
Trinkwasserversorgung:
Für das Jahr 2022 konnten die Kosten der Trinkwasserversorgung mit
insgesamt 605.296 € errechnet werden, dabei war insbesondere eine Erhöhung
der Wasserbezugskosten um 6 Cent pro m³ zu berücksichtigen. Bedingt durch
diese Erhöhung steigen die geplanten Kosten für den Wassereinkauf um 34.600 €.
Weitere Kostensteigerungen im Personal- und Bewirtschaftungsbereich werden
durch leicht geringere Abschreibungen weitestgehend ausgeglichen. Bei der
Berechnung der kalkulatorischen Verzinsung wurde deckungsgleich zur
Abwasserbeseitigung ein Zinssatz von 3,5 % hinterlegt.
Nach Abzug der
Nebenerlöse verbleibt ein durch das Gebührenaufkommen zu deckender
Kostenerstattungsbedarf in Höhe von 532.739 € der über Grund- und
Verbrauchsgebühren zu decken ist. Nach Abzug der Einnahmen aus Grundgebühren
(30.500 €) und unter Berücksichtigung einer Trinkwassermenge von 335.000 m³
errechnet sich ein kostendeckender Gebührensatz von 1,50 €/m³.
In den
Nachkalkulationen der Jahre 2019 und 2020 wurden jeweils Gebührenüberdeckungen
festgestellt (50.506 € für 2019 bzw. 78.819 € für 2020). Nach den
kommunalabgabenrechtlichen Vorschriften müssen diese Überdeckungen innerhalb
von drei Jahren nach Feststellung ausgeglichen werden.
Aus der Überdeckung
2019 wurde bereits ein Betrag von 3.490 € in der Vorkalkulation 2021 zur
Rückgabe vorgesehen. Mit der Verrechnung der restlichen Überdeckung 2019
(47.017 €) erhöht sich die Wassergebühr moderat um 0,04 €/m³ auf 1,36 €/m³.
Durch diese Vorgehensweise verbleibt der Überschuss des Jahres 2020
(78.819 €) vollständig erhalten und steht damit gebührenmindernd für die
Jahre 2023 und 2024 zur Verfügung.
Aussagen zur Durchschnittsbelastung für
Verbraucher:
In Summe verändern
sich die Gebühren des Jahres 2022 für die drei Sparten Wasser, Abwasser- und
Niederschlagsgebühren so, dass sich insgesamt eine Entlastung für den
durchschnittlichen Verbraucher errechnet.
Um dies zu
verdeutlichen, sind die Änderungen der Durchschnittsbelastungen für den Bürger
im Einzelnen nach den Gebührenbestandteilen aufgeführt.
Frischwasser |
|
|
|
bisherige Gebühr netto |
1,32 €/m³ |
neue Gebühr |
1,36 €/m³ |
angenommener Verbrauch
(4-Personen-Haushalt) in m³ |
160 |
Mehrbelastung
(netto) Mehrbelastung (brutto) |
6,40€ 6,85€ |
Schmutzwasserbeseitigung: |
|
|
|
bisherige Gebühr |
3,36 €/m³ |
neue Gebühr |
3,24 €/m³ |
angenommener Verbrauch
(4-Personen-Haushalt) in m³ |
160 |
Minderbelastung |
19,20 € |
Niederschlagswasserbeseitigung: |
|
|
|
bisherige Gebühr je
Bemessungseinheit |
30,96 € |
neue Gebühr je
Bemessungseinheit |
33,44 € |
angenommener Fläche in BE
(Einfamilienhaus) |
3 |
Mehrbelastung |
7,44 € |
Beschlussvorschlag:
Beschlussvorschlag:
1. Der neu erarbeiteten Gebührenkalkulation für das Jahr 2022 wird in der vorliegenden Form zugestimmt.
2. Den in der Gebührenkalkulation enthaltenen Abschreibungssätzen, Zinssätzen sowie der Abschreibungs- und Verzinsungsmethode wird zugestimmt.
3. Den Prognosen und Schätzungen der Gebührenkalkulation wird zugestimmt.
4. Dem vorgeschlagenen Kalkulationszeitraum der Gebührenkalkulation für 2022 wird zugestimmt.
5. Auf der Grundlage dieser Gebührenkalkulation werden die Gebühren ab 01.01.2022 wie folgt festgesetzt:
|
2022 |
|
nachrichtl. Vorjahr: |
Frischwasser: |
1,36 Euro/m³ |
|
1,32 Euro/m³ |
Schmutzwasser: |
3,24 Euro/m³ |
|
3,64 Euro/m³ |
Niederschlagswasser: |
33,44 Euro/ je angef. 100 m² |
|
29,64 Euro/ je angef. 100 m² |
Die Wasserabgabensatzung und die Abwasserbeseitigungsabgabensatzung sind entsprechend anzupassen.