Betreff
Kalkulation der Gebühren für Frischwasser, Schmutzwasser und Niederschlagswasser für das Jahr 2022 – Beratung und Beschlussfassung
Vorlage
02/017/2021
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Hintergrund:

 

Erstmals wurde für das Jahr 2019 die Neukalkulation durch die Firma K+W Wirtschaftsberatung GmbH aus Kiel durchgeführt. Federführend wurde die Kalkulation – auf Grundlage der von der Verwaltung zu Verfügung gestellten Daten durch den Geschäftsführer Herrn Bernd Wolff vorgenommen. Diese Neukalkulation 2019 wurde im Finanz- und Feuerwehrausschuss am 20.11.2018 vorgestellt und am 05.12.2019 durch den Rat der Gemeinde beschlossen. Die darauf aufbauende Kalkulation 2020 und 2021 wurden in Folge ebenfalls vom Rat der Gemeinde beschlossen.

 

Kalkulation 2022

 

Auf Basis der erstmals für das Jahr 2019 durchgeführten Neukalkulation wurde für das kommende Jahr 2022 die Gebührenkalkulation seitens der Verwaltung in Zusammenarbeit mit der Firma K+W aktualisiert.

Als Basis wurden die Planzahlen der Verwaltung für das kommende Jahr sowie die Ergebnisse der nun vorliegenden Jahresabschlüsse 2020 der Gemeindewerke Glandorf und der Abwasserentsorgung Glandorf GmbH verwendet.

 

Bei der Kalkulation berücksichtigt wurden u.a. der zum Jahresende 2020 baulich abgeschlossene 1. Bauabschnitt des Sanierungskonzepts der Kläranlage sowie die bereits beauftragte Ausführung des 2. Bauabschnitt in 2022 berücksichtigt.

Im Bereich der Netze wurden die Anlagenzugänge 2020 und 2021 insbesondere im Niederschlagswassernetz, die Fertigstellung von neuen Regenrückhaltebecken (Niederschlagswassernetz) sowie Erneuerungen im Schmutzwassernetz und Teilerweiterungen im Frischwassernetz berücksichtigt.

Einkalkuliert wurde ebenfalls die Erhöhung des Bezugspreises für Frischwassers für die Gemeindewerke Glandorf 2022 von 0,75 €/m³ um 0,06 €/m³ auf 0,81 €/m³ aufgrund gestiegener Kosten des Wasserbeschaffungsverbandes.

(Nach einer Bezugspreissteigerung von bereits 0,07 €/m³ im Vorjahr).

 

Im Rahmen des Finanz- und Feuerwehrausschusses am 24.11.2021 wird die aktualisierte Neukalkulation für das Jahr 2022 vorgestellt.

 

Da inhaltlich unmittelbar zusammenhängend, werden die Kalkulationsergebnisse der Sparte Schmutzwasser gemeinsam mit den Ergebnissen der Kalkulation des Kostenerstattungsbedarfs der Abwasserentsorgungsgesellschaft Glandorf GmbH vorgestellt werden. Ebenso werden die Kalkulationsergebnisse für die Sparten Niederschlagswasser und Trinkwasser vorgestellt werden.

 

Die zusammengefassten Zahlen der Kalkulation sind in der Anlage zur Vorlage aufgeführt.

 

Um bereits im Vorfeld die Zahlen der einzelnen Sparten inhaltlich nachvollziehbarer zu gestalten, sind im Folgenden zusammenfassende Erläuterungen für die Kalkulationen der Sparten und der daraus resultierenden Preise aufgeführt.

 

Kostenerstattungsbedarf der Abwasserentsorgung Glandorf GmbH:

 

Die Kosten der Abwasserreinigung werden auch in 2022 durch die in 2019 begonnenen Baumaßnahmen beeinflusst. Mit der Fertigstellung des ersten Bauabschnittes im Jahr 2021 werden für das Jahr 2022 erstmalig die Abschreibungen des ersten Bauabschnittes in voller Höhe wirksam. Die für 2022 geplante Umsetzung des zweiten Bauabschnittes wurde ebenfalls mit einer anteiligen Jahresabschreibung in die Kalkulation aufgenommen.

 

In Summe errechnet sich für das Jahr 2022 ein Kostenerstattungsbedarf der Abwasserreinigung in Höhe von 451.754 € (netto) bzw. 537.588 € (brutto). Im Vergleich zur Vorkalkulation 2021 fällt der Kostenerstattungsbedarf ca. 59 T€ (brutto) höher aus. Ursächlich für den höheren Aufwand ist in erster Linie eine Steigerung im Personalkostenbereich, die durch die geplante Neueinstellung eines Ingenieurs begründet ist. Weitere, der allgemeinen Preisentwicklung geschuldete Betriebskostensteigerungen werden durch einen geringeren Bedarf im Unterhaltungsbereich ausgeglichen.  

 

Schmutzwasserbeseitigung:

 

Der Gesamtkostenansatz in der Schmutzwasserbeseitigung in Höhe von 825.241 € übersteigt den Ansatz der Vorkalkulation 2021 (761.434 €) um ca. 64 T€. Hervorgerufen wird diese Kostensteigerung in erster Linie durch den erhöhten Planansatz der Abwasserreinigung durch die AGG. Weitere, inflationsbedingt höheren Kostenansätze im Personal- und Bewirtschaftungsbereich werden im Wesentlichen durch geringere kalkulatorische Zinsen und Abschreibungen aufgefangen.  

Der kalkulatorische Zinssatz wurde auf dem Vorjahreswert belassen. Mit einer Verzinsung von 3,5 % ergibt sich für die Schmutzwasserbeseitigung ein Zinsaufwand in Höhe von 28.865 €.

Im Ergebnis errechnet sich, nach Abzug der Nebenerlöse, ein durch Benutzungsgebühren zu deckender Kostenerstattungsbedarf in Höhe von 814.570 €. Unter Berücksichtigung einer voraussichtlichen Schmutzwassermenge von 220.000 m³ beträgt der kostendeckende Gebührensatz 3,70 €/ m³.

 

In den Nachkalkulationen der Jahre 2019 und 2020 wurden jeweils Gebühren-überschüsse festgestellt (214.760 € für 2019 und 122.305 € für 2020). Nach den kommunalabgabenrechtlichen Vorschriften müssen diese Überdeckungen innerhalb von drei Jahren nach Feststellung ausgeglichen werden.

 

Aus der Überdeckung 2019 wurde in der Vorkalkulation 2021 noch keine gebührensenkende Verrechnung vorgenommen, so dass insgesamt 337.065 € zur Minderung der Schmutzwassergebühr zur Verfügung stehen. Mit der Verrechnung von 50 % der Überdeckung 2019 (107.380 €) würde die Schmutzwassergebühr auf 3,24 €/m³ sinken. Der Restüberschuss des Jahres 2019 sowie die Überdeckung 2020 bleiben damit zur Verrechnung in den Jahren 2023 und 2024 erhalten und können zur Dämpfung der Schmutzwassergebühr herangezogen werden. Ein vollständiger Ausgleich des Jahresergebnisses 2019 muss bis zum Jahresende 2023 vorgenommen werden.

Niederschlagswasserbeseitigung:

 

Die Entwicklung der Niederschlagswassergebühren wird weiterhin wesentlich durch die aktuell durchgeführten sowie die für 2022 geplanten Investitionen beeinflusst. Insgesamt belaufen sich die Kosten für die Niederschlagswasserbeseitigung im Jahr 2022 voraussichtlich auf 257.177 €. Da einige Vorhaben allerdings zu einem späteren Zeitpunkt umgesetzt werden, verbleibt die Kostenbelastung aus Abschreibungen und kalkulatorischen Zinsen aber insgesamt auf dem Niveau der Vorkalkulation 2021. Die Steigerung im Vergleich zum Vorjahr (241.295 € in der VK 2021) ist durch die inflationsbedingte Steigerung der Betriebskosten und einen erhöhten Materialaufwand begründet.

Für die Bemessung der kalkulatorischen Verzinsung wurde, analog zur Kalkulation der Schmutzwassergebühren, ein Zinssatz von 3,5 % hinterlegt. Aus dem vorhandenen Anlagenbestand zuzüglich der geplanten Investitionen errechnen sich im Ergebnis mit 47.700 € für die Grundstücksentwässerung bzw. 49.819 € für die Straßenentwässerung leicht geringere Zinsen als für das Jahr 2021.

Nach Abzug der Nebenerlöse ergeben sich für die Grundstücksentwässerung Kosten in Höhe von 140.313 € sowie eine kostendeckende Niederschlagswassergebühr von 30,50 € je Bemessungseinheit (100 m²).

Aus den Nachkalkulationen 2019 (-13.622 €) und 2020 (-30.464 €) resultieren Gebührenunterdeckungen von insgesamt -44.087 €, die bislang noch nicht in der Vorkalkulation 2021 berücksichtigt wurden. Durch die vollständige Berücksichtigung der Unterdeckung 2019 (13.622 €) in der aktuellen Kalkulation errechnet sich ein Gebührensatz von 33,44 € je Einheit. Zur Vermeidung einer deutlicheren Anhebung der Niederschlagswassergebühr in 2022 könnte die Nachholung der Unterdeckung des Jahres 2020 für die Kalkulationsjahre 2023 und 2024 vorgesehen werden.

 

Der von der Gemeinde zu tragende Kostenerstattungsbedarf für die Entwässerung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze beläuft sich vorkalkulatorisch auf 113.262 €.

 

Trinkwasserversorgung:

Für das Jahr 2022 konnten die Kosten der Trinkwasserversorgung mit insgesamt 605.296 € errechnet werden, dabei war insbesondere eine Erhöhung der Wasserbezugskosten um 6 Cent pro m³ zu berücksichtigen. Bedingt durch diese Erhöhung steigen die geplanten Kosten für den Wassereinkauf um 34.600 €. Weitere Kostensteigerungen im Personal- und Bewirtschaftungsbereich werden durch leicht geringere Abschreibungen weitestgehend ausgeglichen. Bei der Berechnung der kalkulatorischen Verzinsung wurde deckungsgleich zur Abwasserbeseitigung ein Zinssatz von 3,5 % hinterlegt.

Nach Abzug der Nebenerlöse verbleibt ein durch das Gebührenaufkommen zu deckender Kostenerstattungsbedarf in Höhe von 532.739 € der über Grund- und Verbrauchsgebühren zu decken ist. Nach Abzug der Einnahmen aus Grundgebühren (30.500 €) und unter Berücksichtigung einer Trinkwassermenge von 335.000 m³ errechnet sich ein kostendeckender Gebührensatz von 1,50 €/m³.

 

In den Nachkalkulationen der Jahre 2019 und 2020 wurden jeweils Gebührenüberdeckungen festgestellt (50.506 € für 2019 bzw. 78.819 € für 2020). Nach den kommunalabgabenrechtlichen Vorschriften müssen diese Überdeckungen innerhalb von drei Jahren nach Feststellung ausgeglichen werden.

 

Aus der Überdeckung 2019 wurde bereits ein Betrag von 3.490 € in der Vorkalkulation 2021 zur Rückgabe vorgesehen. Mit der Verrechnung der restlichen Überdeckung 2019 (47.017 €) erhöht sich die Wassergebühr moderat um 0,04 €/m³ auf 1,36 €/m³. Durch diese Vorgehensweise verbleibt der Überschuss des Jahres 2020 (78.819 €) vollständig erhalten und steht damit gebührenmindernd für die Jahre 2023 und 2024 zur Verfügung.

 

 

Aussagen zur Durchschnittsbelastung für Verbraucher:

 

In Summe verändern sich die Gebühren des Jahres 2022 für die drei Sparten Wasser, Abwasser- und Niederschlagsgebühren so, dass sich insgesamt eine Entlastung für den durchschnittlichen Verbraucher errechnet.

 

Um dies zu verdeutlichen, sind die Änderungen der Durchschnittsbelastungen für den Bürger im Einzelnen nach den Gebührenbestandteilen aufgeführt.

 

Frischwasser

 

 

 

bisherige Gebühr netto

1,32 €/m³

neue Gebühr

1,36 €/m³

angenommener Verbrauch (4-Personen-Haushalt) in m³

160

Mehrbelastung (netto)

Mehrbelastung (brutto)

6,40€

 

6,85€

 

Schmutzwasserbeseitigung:

 

 

 

bisherige Gebühr

3,36 €/m³

neue Gebühr

3,24 €/m³

angenommener Verbrauch (4-Personen-Haushalt) in m³

160

Minderbelastung

19,20 €

 

Niederschlagswasserbeseitigung:

 

 

 

bisherige Gebühr je Bemessungseinheit

30,96 €

neue Gebühr je Bemessungseinheit

33,44 €

angenommener Fläche in BE (Einfamilienhaus)

3

Mehrbelastung

7,44 €

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

1.         Der neu erarbeiteten Gebührenkalkulation für das Jahr 2022 wird in der vorliegenden Form zugestimmt.

2.         Den in der Gebührenkalkulation enthaltenen Abschreibungssätzen, Zinssätzen sowie der Abschreibungs- und Verzinsungsmethode wird zugestimmt.

3.         Den Prognosen und Schätzungen der Gebührenkalkulation wird zugestimmt.

4.         Dem vorgeschlagenen Kalkulationszeitraum der Gebührenkalkulation für 2022 wird zugestimmt.

5.         Auf der Grundlage dieser Gebührenkalkulation werden die Gebühren ab 01.01.2022 wie folgt festgesetzt:

 

 

2022 

 

nachrichtl. Vorjahr:

Frischwasser:

1,36 Euro/m³

 

1,32 Euro/m³

Schmutzwasser:

3,24 Euro/m³

 

3,64 Euro/m³

Niederschlagswasser:

33,44 Euro/ je angef. 100 m²

 

29,64 Euro/ je angef. 100 m²

Die Wasserabgabensatzung und die Abwasserbeseitigungsabgabensatzung sind entsprechend anzupassen.