Betreff
Bestimmung des Wahltages für die Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin in 2022 - Beratung und Beschlussfassung
Vorlage
02/037/2021
Aktenzeichen
063-02:Bürgermeisterwahl 2021
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt: 

Die Amtszeit der Bürgermeisterin Dr. Magdalene Heuvelmann läuft am 03. Oktober 2022 ab.

 

Die Terminierung der Neuwahl eines Bürgermeisters/einer Bürgermeisterin ist in § 80 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) geregelt. Demnach findet eine Neuwahl innerhalb von 6 Monaten vor dem Ablauf der Amtszeit des/der bisherigen Amtsinhabers/Amtsinhaberin statt.

 

Gemäß § 45b des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) bestimmt die Vertretung den Wahltag der Direktwahl.

 

Aus organisatorischen Gründen sollte die Direktwahl vor den Niedersächsischen Sommerferien (14.07. – 24.08.2022) erfolgen.

 

In Anbetracht dessen, dass die Wahlvorschläge spätestens am 48. Tag vor der Wahl eingereicht werden müssen und den Wettbewerbern/Wettbewerberinnen umfangreiche Zeit zur Wahlwerbung eingeräumt werden sollte, spricht sich die Verwaltung dafür aus, die Direktwahl inkl. Einplanung einer Stichwahl kurz vor den Sommerferien durchzuführen.

 

Unter Berücksichtigung der Glandorfer Feste im Frühsommer und der Verfügbarkeit der Wahllokale schlägt die Verwaltung vor, die Direktwahl am 12. Juni 2022 durchzuführen. Eine etwaige Stichwahl sollte dann am 03. Juli 2022 erfolgen.

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Beschlussvorschlag:

Als Wahltag für die Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin in 2022 wird der 12. Juni 2022 bestimmt. Eine etwaige Stichwahl erfolgt am 03. Juli 2022.