Sachverhalt:
Die Amtszeit der Bürgermeisterin Dr. Magdalene
Heuvelmann läuft am 03. Oktober 2022 ab.
Die Terminierung der Neuwahl eines
Bürgermeisters/einer Bürgermeisterin ist in § 80 Abs. 2 des Niedersächsischen
Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) geregelt. Demnach findet eine Neuwahl
innerhalb von 6 Monaten vor dem Ablauf der Amtszeit des/der bisherigen
Amtsinhabers/Amtsinhaberin statt.
Gemäß § 45b des Niedersächsischen
Kommunalwahlgesetzes (NKWG) bestimmt die Vertretung den Wahltag der Direktwahl.
Aus organisatorischen Gründen
sollte die Direktwahl vor den Niedersächsischen Sommerferien (14.07. – 24.08.2022)
erfolgen.
In Anbetracht dessen, dass
die Wahlvorschläge spätestens am 48. Tag vor der Wahl eingereicht werden müssen
und den Wettbewerbern/Wettbewerberinnen umfangreiche Zeit zur Wahlwerbung
eingeräumt werden sollte, spricht sich die Verwaltung dafür aus, die Direktwahl
inkl. Einplanung einer Stichwahl kurz vor den Sommerferien durchzuführen.
Unter Berücksichtigung der
Glandorfer Feste im Frühsommer und der Verfügbarkeit der Wahllokale schlägt die
Verwaltung vor, die Direktwahl am 12. Juni 2022 durchzuführen. Eine etwaige
Stichwahl sollte dann am 03. Juli 2022 erfolgen.
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Beschlussvorschlag:
Als Wahltag für die Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin in 2022 wird der 12. Juni 2022 bestimmt. Eine etwaige Stichwahl erfolgt am 03. Juli 2022.