Sachverhalt:

Nach § 55 Abs. 2 NKomVG beruft das Ministerium für Inneres und Sport jeweils vor dem Ende der Kommunalwahlperiode sachverständige Personen in eine Kommission, die Empfehlungen zur Ausgestaltung der Art und Höhe der Entschädigung der Abgeordneten in den kommunalen Vertretungen gibt.

 

Auf Grundlage der Empfehlungen der Entschädigungskommission von Juni 2021 und des Vergleichs zu Nachbarkommunen wurde ein Entwurf einer Neufassung der Aufwandsentschädigungssatzung erstellt. In Form einer Synopse wird zur besseren Vergleichbarkeit die bisher gültige Satzung dem Entwurf der Neufassung gegenübergestellt.

 

Unter Nr. V der Empfehlungen zur Höhe der Entschädigung (Seite 12) wird folgendes empfohlen „Die Kommission empfiehlt dringend, innerhalb der Größenklassen zu interpolieren, also die empfohlenen Höchstbeträge bei der Festlegung des eigenen Pauschalsatzes jeweils ins Verhältnis zur konkreten Einwohnerzahl der Kommune zu setzen.“ Die Gemeinde Glandorf ist der Größenklasse „bis zu 20.000 Einwohnerinnen und Einwohner“ zuzuordnen. Im Verhältnis zur Bevölkerungsanzahl (6.664 Stand: Juni 2020) hat die Verwaltung bei Ansatz von Einzelpositionen eine entsprechende Interpolation vorgenommen (siehe auch Anlage 3a +b).

 

Bei dem Vergleich der Zahlen konnte so festgestellt werden:

Die Gemeinde Glandorf hat bei den Ratsmitgliedern (ohne besondere Funktion) im Jahr 2020 durchschnittlich 980,00 € gezahlt. Die durchschnittliche Zahlung für einen stellv. Bürgermeister betrug im Jahr 2020 2.430,00 €. Die Ortsbürgermeister erhielten im Jahr 2020 durchschnittlich 577,00 €. Im ersten und zweiten Fall lag dies bereits über den Sätzen der aktuellen Empfehlung der Entschädigungskommission liegen.

 

 

Zur politischen Meinungsbildung stellt die Verwaltung mit dieser Vorlage folgendes zur Verfügung:

 

Anlage 1: Entwurf-Neufassung -  in Form einer Synopse

Anlage 2: NSGB Nr. 333/2021 Empfehlungen der Entschädigungskommission

Anlage 3a: Excel-Datei: Vergleich Empfehlungen Entschädigungskommission

Anlage 3b: pdf-Datei (inhaltsgleich) Vergleich Empfehlungen Entschädigungsk.

Anlage 4a: Excel-Datei: Vergleich zu anderen Kommunen

Anlage 4b: pdf-Datei (inhaltsgleich) Vergleich zu anderen Kommunen

 

Bei Bedarf können die (öffentlichen) Aufwandsentschädigungssatzungen anderer Gemeinden, die im Vergleich aufgeführt sind, bei der Verwaltung angefordert werden.

 

 

 

Aktualisierung der Synopse nach VA vom 01.12.2021

 

In der Sitzung des VA vom 01.12.2021 wurden Änderungen an den Vorschlag der Verwaltung vorgenommen. Die in der Sitzung vorgeschlagenen Änderungen sind in der aktualisierten Synopse der Aufwandsentschädigungssatzung mit Beratungsstand 01.12.2021 in blauer Schrift nachgehalten.

(Die vorhergehenden Änderungsvorschläge der Verwaltung zum VA vom 01.12.2021 sind nach wie vor in roter Schrift erkennbar.)

 

 

 

Anmerkungen der Verwaltung zu den vom VA vorgeschlagenen Änderungen. Stand 08.12.2021:

 

Lt. der Empfehlungen der Entschädigungskommissionen sollte eine Koppelung der Höhe des Sitzungsgeldes an eine bestimmte Sitzungsdauer vermieden werden. In dem ursprünglichen Vorschlag der Verwaltung wurde dieses umgesetzt und das Sitzungsgeld – unabhängig von der Dauer der Sitzung - auf 20,00 € erhöht. Dafür wurden den VA-Mitgliedern, deren Sitzungen i.d.R. länger als 2,5 h dauern, eine zusätzliche monatliche Aufwandsentschädigung von 15,00 € eingeräumt.

 

Der VA hat in der Sitzung vom 01.12.2021 die Zahlung eines doppelten Sitzungsgelder/Zuschlages bei einer Sitzungsdauer von mehr als 2,5 h wieder eingeführt.

 

 

Daher wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, die zusätzliche monatliche Aufwandsentschädigung von 15,00 € für die VA-Mitglieder wieder zu streichen, da bei langen Sitzungen von mehr als 2,5 h wieder ein doppeltes Sitzungsgeld zustehen würde. In diesem Fall würde ansonsten eine „Verdreifachung“ stattfinden.

In der Synopse sind die betreffenden Textstellen gelb markiert durchgestrichen als Vorschlag der Verwaltung.

 

(Datei: Anlage 5 Synopse Aufwandsentschädigungssatzung Stand 01.12.21 VA Änderungen-1VW.pdf).

 

 

 

 

Desweiteren macht die Verwaltung mit Bezug auf die vom VA empfohlenen Erhöhungen darauf aufmerksam, dass erst vor 5 Jahren die Sitzungsgelder und Aufwandsentschädigungen in erheblichen Umfang erhöht wurden.

2016 wurden u.a. folgende Änderungen beschlossen:

 

  • Aufwandsentschädigung für Ratsmitglieder: Erhöhung um 25 % (von 32,00 € auf  40,00 €)
  • Sitzungsgeld Ratsmitglieder: Erhöhung um 30 % (von 13,00 € auf 17,00 €) + Einführung des doppeltes Sitzungsgeldes ab 2,5 h
  • Aufwandsentschädigung der Stellv. Bürgermeister: Erhöhung um 16 % (von 120,00 €/ohne zusätzl. Aufwandsentschädigung als Ratsmitglied) auf 100,00 €/plus zusätzliche Aufwandsentschädigung als Ratsmitglied - 40,00 € = 140,00 €)
  • Sitzungsgeld Ortsräte: Erhöhung um 8 % (von 23,00 € auf 25,00 €)
  • Aufwandsentschädigung Ortsbürgermeister/Ortsvorsteher: Erhöhung um 12,5 % (von 40,00 € auf 45,00 €)

 

Die vorgeschlagenen Erhöhungen in 2021 betragen prozentual:

  • Aufwandsentschädigung für Ratsmitglieder: Erhöhung 25 % (von 40,00 € auf 50,00 €)
  • Sitzungsgeld Ratsmitglieder: Erhöhung um 17 % (von 17,00 € auf 20,00 €)
  • Aufwandsentschädigung Stellv. Bürgermeister: Erhöhung um 21,00 % (von 100,00 € + zusätzlich Aufwandsentschädigung als Ratsmitglied - 40,00 € = 140,00 € auf 120,00 € + zusätzliche Aufwandsentschädigung als Ratsmitglied - 50,00 € = 170,00 €)
  • Sitzungsgeld Ortsräte: Erhöhung um 20 % (von 25,00 € auf 30,00 €)
  • Aufwandsentschädigung Ortsbürgermeister/Ortsvorsteher: Erhöhung um 22 %  (von 45,00 € auf 55,00 €)

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Die Neufassung der Aufwandsentschädigungssatzung wird beschlossen.