Sachverhalt:
Nach § 55 Abs. 2 NKomVG beruft das Ministerium für
Inneres und Sport jeweils vor dem Ende der Kommunalwahlperiode sachverständige
Personen in eine Kommission, die Empfehlungen zur Ausgestaltung der Art und
Höhe der Entschädigung der Abgeordneten in den kommunalen Vertretungen gibt.
Auf Grundlage der
Empfehlungen der Entschädigungskommission von Juni 2021 und des Vergleichs zu
Nachbarkommunen wurde ein Entwurf einer Neufassung der
Aufwandsentschädigungssatzung erstellt. In Form einer Synopse wird zur besseren
Vergleichbarkeit die bisher gültige Satzung dem Entwurf der Neufassung
gegenübergestellt.
Unter Nr. V der
Empfehlungen zur Höhe der Entschädigung (Seite 12) wird folgendes empfohlen „Die Kommission empfiehlt dringend, innerhalb
der Größenklassen zu interpolieren, also die empfohlenen Höchstbeträge bei der
Festlegung des eigenen Pauschalsatzes jeweils ins Verhältnis zur konkreten
Einwohnerzahl der Kommune zu setzen.“ Die Gemeinde Glandorf ist der
Größenklasse „bis zu 20.000 Einwohnerinnen
und Einwohner“ zuzuordnen. Im Verhältnis zur Bevölkerungsanzahl (6.664
Stand: Juni 2020) hat die Verwaltung bei Ansatz von Einzelpositionen eine
entsprechende Interpolation vorgenommen (siehe auch Anlage 3a +b).
Bei dem Vergleich der
Zahlen konnte so festgestellt werden:
Die Gemeinde Glandorf hat
bei den Ratsmitgliedern (ohne besondere Funktion) im Jahr 2020 durchschnittlich
980,00 € gezahlt. Die durchschnittliche Zahlung für einen stellv. Bürgermeister
betrug im Jahr 2020 2.430,00 €. Die Ortsbürgermeister erhielten im Jahr 2020
durchschnittlich 577,00 €. Im ersten und zweiten Fall lag dies bereits über den
Sätzen der aktuellen Empfehlung der Entschädigungskommission liegen.
Zur politischen
Meinungsbildung stellt die Verwaltung mit dieser Vorlage folgendes zur
Verfügung:
Anlage 1:
Entwurf-Neufassung - in Form einer
Synopse
Anlage 2: NSGB Nr. 333/2021 Empfehlungen der
Entschädigungskommission
Anlage 3a: Excel-Datei: Vergleich Empfehlungen Entschädigungskommission
Anlage 3b: pdf-Datei (inhaltsgleich) Vergleich Empfehlungen Entschädigungsk.
Anlage 4a: Excel-Datei: Vergleich zu anderen Kommunen
Anlage 4b: pdf-Datei (inhaltsgleich) Vergleich zu anderen Kommunen
Bei Bedarf können die (öffentlichen) Aufwandsentschädigungssatzungen anderer Gemeinden, die im Vergleich aufgeführt sind, bei der Verwaltung angefordert werden.
Aktualisierung der
Synopse nach VA vom 01.12.2021
In der Sitzung des VA vom 01.12.2021 wurden Änderungen an den Vorschlag der Verwaltung vorgenommen. Die in der Sitzung vorgeschlagenen Änderungen sind in der aktualisierten Synopse der Aufwandsentschädigungssatzung mit Beratungsstand 01.12.2021 in blauer Schrift nachgehalten.
(Die vorhergehenden
Änderungsvorschläge der Verwaltung zum VA vom 01.12.2021 sind nach wie vor in roter Schrift erkennbar.)
Anmerkungen
der Verwaltung zu den vom VA vorgeschlagenen Änderungen. Stand 08.12.2021:
Lt.
der Empfehlungen der Entschädigungskommissionen sollte eine Koppelung der Höhe
des Sitzungsgeldes an eine bestimmte Sitzungsdauer vermieden werden. In dem
ursprünglichen Vorschlag der Verwaltung wurde dieses umgesetzt und das
Sitzungsgeld – unabhängig von der Dauer der Sitzung - auf 20,00 € erhöht. Dafür
wurden den VA-Mitgliedern, deren Sitzungen i.d.R. länger als 2,5 h dauern, eine
zusätzliche monatliche Aufwandsentschädigung von 15,00 € eingeräumt.
Der
VA hat in der Sitzung vom 01.12.2021 die Zahlung eines doppelten
Sitzungsgelder/Zuschlages bei einer Sitzungsdauer von mehr als 2,5 h wieder
eingeführt.
Daher
wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, die zusätzliche monatliche
Aufwandsentschädigung von 15,00 € für die VA-Mitglieder wieder zu streichen, da bei langen Sitzungen von mehr als 2,5 h
wieder ein doppeltes Sitzungsgeld zustehen würde. In diesem Fall würde
ansonsten eine „Verdreifachung“
stattfinden.
In
der Synopse sind die betreffenden Textstellen gelb markiert durchgestrichen
als Vorschlag der Verwaltung.
(Datei: Anlage 5 Synopse
Aufwandsentschädigungssatzung Stand 01.12.21 VA Änderungen-1VW.pdf).
Desweiteren macht die Verwaltung mit Bezug auf die vom VA empfohlenen
Erhöhungen darauf aufmerksam, dass erst vor 5 Jahren die Sitzungsgelder und
Aufwandsentschädigungen in erheblichen Umfang erhöht wurden.
2016 wurden u.a. folgende Änderungen beschlossen:
- Aufwandsentschädigung
für Ratsmitglieder: Erhöhung um 25 % (von 32,00 € auf 40,00 €)
- Sitzungsgeld
Ratsmitglieder: Erhöhung um 30 % (von 13,00 € auf 17,00 €) + Einführung
des doppeltes Sitzungsgeldes ab 2,5 h
- Aufwandsentschädigung
der Stellv. Bürgermeister: Erhöhung um 16 % (von 120,00 €/ohne zusätzl.
Aufwandsentschädigung als Ratsmitglied) auf 100,00 €/plus zusätzliche
Aufwandsentschädigung als Ratsmitglied - 40,00 € = 140,00 €)
- Sitzungsgeld
Ortsräte: Erhöhung um 8 % (von 23,00 € auf 25,00 €)
- Aufwandsentschädigung
Ortsbürgermeister/Ortsvorsteher: Erhöhung um 12,5 % (von 40,00 € auf 45,00
€)
Die vorgeschlagenen Erhöhungen in 2021 betragen prozentual:
- Aufwandsentschädigung
für Ratsmitglieder: Erhöhung 25 % (von 40,00 € auf 50,00 €)
- Sitzungsgeld
Ratsmitglieder: Erhöhung um 17 % (von 17,00 € auf 20,00 €)
- Aufwandsentschädigung
Stellv. Bürgermeister: Erhöhung um 21,00 % (von 100,00 € + zusätzlich
Aufwandsentschädigung als Ratsmitglied - 40,00 € = 140,00 € auf 120,00 € +
zusätzliche Aufwandsentschädigung als Ratsmitglied - 50,00 € = 170,00 €)
- Sitzungsgeld
Ortsräte: Erhöhung um 20 % (von 25,00 € auf 30,00 €)
- Aufwandsentschädigung
Ortsbürgermeister/Ortsvorsteher: Erhöhung um 22 % (von 45,00 € auf 55,00 €)
Beschlussvorschlag:
Die Neufassung der Aufwandsentschädigungssatzung wird beschlossen.