Sachverhalt:

 

In der Sitzung des Gemeinderates am 22.07.2016 beriet und beschloss der Rat die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes „Sonderbauflächen für die Nutzung der Windenergie“. Dem vorausgegangen war eine intensive Beschäftigung des Rates mit der Thematik. Grundsätzlich befürwortet der Rat die Ziele des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP), das mit der Ausweisung von Konzentrationsflächen für Windenergie einer „Verspargelung“ der Landschaft entgegenwirken wollte. Bedenken bestanden und bestehen im Besonderen im Bereich Artenschutz.

 

Der Sachverhalt zu der Ersetzung des Gemeindlichen Einvernehmens im Rahmen der BImSchG-Genehmigung durch den Landkreis Osnabrück und dem Klageverfahren ergibt sich im Wesentlichen aus den Anlagen:

 

Anlage 1: Widerspruchsbescheid des Landkreises Osnabrück (22.10.21)

Anlage 2: Widerspruch zur Ersetzung des gemeindl. Einvernehmens (16.04.2021)

Anlage 3: Ergänzung Umweltverträglichkeitsprüfung (15.01.2021)

Anlage 4: Stellungnahme zum Antrag auf Ersetzung des Einvernehmens (02.11.2020)

Anlage 5: Begründung zur Versagung des Einvernehmens (07.02.2020)

Anlage 6: Versagen des gemeindl. Einvernehmens (30.01.2020)

Anlage 7: Protokoll des Erörterungstermins (06.08.2019)

Anlage 8: Ratsbeschluss zur 7. Änderung des Flächennutzungsplans (22.07.2016 – Auszug)

 

Die Chronologie des Verfahrens wird in der Ratssitzung durch die Verwaltung zusammenfassend präsentiert. 

Herr Dr. Unland wird den juristischen Sachverhalt erläutern und für Nachfragen zur Verfügung stehen.


Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgermeisterin der Gemeinde Glandorf wird beauftragt, den Klageweg der Gemeinde Glandorf gegen den Landkreis Osnabrück 

 

wegen: Errichtung und Betrieb von 2 Windenergieanlagen

 

zur Aufhebung des der 

Bürgerenergiegesellschaft Windpark Bever GmbH & Co. KG, Bornweg 28, 49152 Bad Essen

 

unter Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens erteilten immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsbescheids des Beklagten vom 22.02.2021 in Gestalt seines Widerspruchsbescheides vom 18.10.2021 (Az: FD6-70-01611-21) zur Errichtung und zum Betrieb von zwei Windenergieanlagen auf den Baugrundstücken Glandorf, Gemarkung Sudendorf, Flur 5, Flurstück 175/1 sowie Gemarkung Sudendorf, Flur 3, Flurstück 324, weiterzuverfolgen.