Betreff
Gebührensatzung für Kindertageseinrichtungen an den Grundschulen in Glandorf/Schwege - Beratung und Beschlussfassung
Vorlage
02/068/2022
Aktenzeichen
449-02
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 Bis zum 31.01.2022 wurde die Früh- und Nachmittagsbetreuung an den Glandorfer Grundschulen durch die Inanspruchnahme von Kindertagespflege geregelt. Die Erhebung eines Kostenbeitrages für die Inanspruchnahme von Kindertagespflege fand bislang auf der Grundlage der Satzung vom 01.01.2019 für Kindertagespflege im Landkreis Osnabrück statt. In diesem Sinne wurden die Kostenbeiträge in monatlicher pauschalierter Form festgesetzt, unter Berücksichtigung des Familieneinkommens und einer dementsprechenden Staffelung des Kostenbeitrages.

 

Die pauschalierte Form der Beitragserhebung hat sich seit Beginn 2019 bewährt und ist den Eltern, hier den Beitragsschuldnern, hinlänglich bekannt. Die individuellen Einkommensverhältnisse der Glandorfer Familien werden ausdrücklich berücksichtigt, so dass eine Inanspruchnahme der Früh- und Nachmittagsbetreuung an den Glandorfer Grundschulen für alle Familien zugänglich gemacht wird.

Das Verfahren der Kostenbeitragsberechnung- und Festsetzung ist als Verwaltungsakt bekannt. Die jeweiligen Kostenbeiträge werden per Kostenbeitragsfestsetzungsbescheid auf Grundlage der vorliegenden Satzung festgesetzt.

Den Eltern ist das System seit Beginn 2019 bekannt und dadurch transparent und nachvollziehbar.


Beschlussvorschlag:

Die Gebührensatzung wird in vorliegender Form beschlossen.