Sachverhalt:
Der Jahresabschluss
für das Haushaltsjahr 2021 wurde vom Rechnungsprüfungsamt des Landkreises
Osnabrück ab dem 19. Januar 2024 nach den gesetzlichen Bestimmungen ausführlich
geprüft.
Wie bereits in
vorhergehenden Sitzungen des Finanz-, Wirtschaftsförderung- und
Feuerwehrausschusses berichtet, haben sich die Prüfungen des
Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Osnabrück im Zuge der Corona-Pandemie im
Wesentlichen aufgrund von Abstellung der Mitarbeiter für andere Aufgaben des
Landkreises erheblich zeitlich verschoben.
Nunmehr konnten die
Prüfungen der Jahresabschlüsse 2019, 2020 und 2021 ab Herbst 2023 durchgeführt
und erfolgreich abgeschlossen werden. Diese werden dem Rat der Gemeinde
zeitgleich zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
Über das Ergebnis
des Jahresabschlusses 2021 wurde teilweise in vorhergehenden Finanz-
Wirtschaftsförderung- und Feuerwehrausschüssen berichtet und im Rahmen der
Präsentationen zur Haushaltsplanung 2023 in der Fraktion und den Gruppen
erläutert.
Der mit Datum vom
11.04.2024 abgeschlossene Gesamtbericht des Rechnungsprüfungsamtes liegt dieser
Vorlage als Anlage 1 bei.
Das Rechnungsprüfungsamt hat in seinem Schlussbericht für das Haushaltsjahr 2021 die
wesentlichen Prüfungsergebnisse dargelegt und mit zusammenfassender Erklärung
festgestellt, dass:
- der Haushaltsplan eingehalten worden ist,
- die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung eingehalten worden sind,
- bei den Erträgen und Aufwendungen sowie bei den Einzahlungen und
Auszahlungen des kommunalen Geld- und Vermögensverkehrs nach den
bestehenden Gesetzen und Vorschriften unter Beachtung der
maßgebenden
Verwaltungsgrundsätze und der gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren
worden ist,
- sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und
Auszahlungen enthalten sind und der Jahresabschluss die tatsächliche
Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage darstellt.
Gemäß §§ 58 Abs. 1
Nr. 10, 110 Abs. 6 Satz 2, 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG beschließt der Rat über den
Jahresabschluss 2021, die Zuführung zu den Überschussrücklagen und die
Entlastung des Bürgermeisters.
Abschließende Feststellung des
Rechnungsprüfungsamtes:
"Aus Sicht des
Rechnungsprüfungsamtes stehen die in diesem Schlussbericht dargelegten
Prüfungsergebnisse einer Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2021, einer
Rücklagenzuführung sowie einer Entlastung nicht entgegen."
Dieser Vorlage
liegen folgende Dokumente als Anlagen bei:
Anlage 1)
Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Osnabrück,
dort unter 6.
Anlagen:
- 6.1 Bilanz 2021 mit Prüfvermerk des Rechnungsprüfungsamtes
- 6.2 Gesamtergebnisrechnung 2021 und Gesamtfinanzrechnung 2021
Anlage 2)
Jahresabschlussbericht
2021 der Gemeinde Glandorf
4 bei.
Beschlussvorschlag:
- Die vom Rechnungsprüfungsamt des
Landkreises Osnabrück geprüfte Jahresabschluss 2021 der Gemeinde Glandorf
wird festgestellt.
- Der Schlussbericht des
Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses 2021 der
Gemeinde Glandorf vom 11.04.2024 wird zur Kenntnis genommen.
- Bürgermeister Torsten Dimek
wird für das geprüfte Haushaltsjahr 2021 die uneingeschränkte Entlastung
erteilt.
- Aus dem Jahresüberschuss
des Jahresergebnis 2021 in Höhe von insgesamt 80.031,77 € soll der
positive Betrag aus dem Ordentlichen Ergebnis in Höhe von 90.955,00 € in
die „Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses“ eingestellt
werden. Der Fehlbetrag aus dem Außerordentlichen Ergebnis in Höhe von
minus 10.923,23 € soll mit den „Rücklagen aus den Überschüssen des
außerordentlichen Ergebnisses“ verrechnet werden.