Betreff
Geprüfter Jahresabschluss 2021 der Gemeinde Glandorf und Entlastung des Bürgermeisters - Beratung und Beschlussfassung
Vorlage
02/467/2024
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2021 wurde vom Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Osnabrück ab dem 19. Januar 2024 nach den gesetzlichen Bestimmungen ausführlich geprüft.

 

Wie bereits in vorhergehenden Sitzungen des Finanz-, Wirtschaftsförderung- und Feuerwehrausschusses berichtet, haben sich die Prüfungen des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Osnabrück im Zuge der Corona-Pandemie im Wesentlichen aufgrund von Abstellung der Mitarbeiter für andere Aufgaben des Landkreises erheblich zeitlich verschoben.

 

Nunmehr konnten die Prüfungen der Jahresabschlüsse 2019, 2020 und 2021 ab Herbst 2023 durchgeführt und erfolgreich abgeschlossen werden. Diese werden dem Rat der Gemeinde zeitgleich zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

 

Über das Ergebnis des Jahresabschlusses 2021 wurde teilweise in vorhergehenden Finanz- Wirtschaftsförderung- und Feuerwehrausschüssen berichtet und im Rahmen der Präsentationen zur Haushaltsplanung 2023 in der Fraktion und den Gruppen erläutert.

 

Der mit Datum vom 11.04.2024 abgeschlossene Gesamtbericht des Rechnungsprüfungsamtes liegt dieser Vorlage als Anlage 1 bei.

 

Das Rechnungsprüfungsamt hat in seinem Schlussbericht für das Haushaltsjahr 2021 die wesentlichen Prüfungsergebnisse dargelegt und mit zusammenfassender Erklärung festgestellt, dass:

 

  • der Haushaltsplan eingehalten worden ist,
  • die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung eingehalten worden sind,
  • bei den Erträgen und Aufwendungen sowie bei den Einzahlungen und

Auszahlungen des kommunalen Geld- und Vermögensverkehrs nach den 

bestehenden Gesetzen und Vorschriften unter Beachtung der maßgebenden 

Verwaltungsgrundsätze und der gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren

worden ist,

  • sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen enthalten sind und der Jahresabschluss die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage darstellt.

 

Gemäß §§ 58 Abs. 1 Nr. 10, 110 Abs. 6 Satz 2, 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG beschließt der Rat über den Jahresabschluss 2021, die Zuführung zu den Überschussrücklagen und die Entlastung des Bürgermeisters.

 

Abschließende Feststellung des Rechnungsprüfungsamtes:

 

"Aus Sicht des Rechnungsprüfungsamtes stehen die in diesem Schlussbericht dargelegten Prüfungsergebnisse einer Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2021, einer Rücklagenzuführung sowie einer Entlastung nicht entgegen."

 

 

 

 

 

 

 

Dieser Vorlage liegen folgende Dokumente als Anlagen bei:

 

Anlage 1)

Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Osnabrück,

dort unter 6. Anlagen:

  • 6.1 Bilanz 2021 mit Prüfvermerk des Rechnungsprüfungsamtes
  • 6.2 Gesamtergebnisrechnung 2021 und Gesamtfinanzrechnung 2021

 

Anlage 2)

Jahresabschlussbericht 2021 der Gemeinde Glandorf

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

4 bei.  


Beschlussvorschlag:

  • Die vom Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Osnabrück geprüfte Jahresabschluss 2021 der Gemeinde Glandorf wird festgestellt.
  • Der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses 2021 der Gemeinde Glandorf vom 11.04.2024 wird zur Kenntnis genommen.
  • Bürgermeister Torsten Dimek wird für das geprüfte Haushaltsjahr 2021 die uneingeschränkte Entlastung erteilt.
  • Aus dem Jahresüberschuss des Jahresergebnis 2021 in Höhe von insgesamt 80.031,77 € soll der positive Betrag aus dem Ordentlichen Ergebnis in Höhe von 90.955,00 € in die „Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses“ eingestellt werden. Der Fehlbetrag aus dem Außerordentlichen Ergebnis in Höhe von minus 10.923,23 € soll mit den „Rücklagen aus den Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses“ verrechnet werden.