Betreff
10. Änderung des Flächennutzungsplanes, Abwägungs- und Feststellungsbeschluss - Beratung und Beschlussfassung
Vorlage
01/205/2018
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

In seiner Sitzung am 02.03.2016 hat der Rat der Gemeinde Glandorf den Aufstellungsbeschluss zur 10. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Gemeinde Glandorf gefasst sowie den Aufstellungsbeschluss  des Bebauungsplanes Nr. 241 „Dorenberg Teil III“ gefasst. Die Verfahren werden im Parallelverfahren durchgeführt.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte durch eine öffentliche Auslegung in der Zeit vom 21.12.2016 bis 23.01.2017 (einschließlich)

 

Die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Nachbarkommunen gemäß §§ 4 Abs. 2 und 4 Abs. 1 BauGB wurde mit Anschreiben vom 20.12.2016 und mit der Bitte um Stellungnahme bis zum 23.01.2017 durchgeführt.

 

In der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses 25.01.2018 sowie Verwaltungsausschuss am 31.01.2018 wurde dann mit den angepassten Planunterlagen die Offenlage des Entwurfes zur 10. Änderung des Flächennutzungsplans und B-Plan Nr. 241 beschlossen. Die öffentliche Auslegung der Entwürfe mit den entsprechenden Planunterlagen sowie der Begründung erfolgte in der Zeit vom 29.01.2018 bis 02.03.2018. (einschließlich)

 

Den beteiligten Behörden und der Träger sonstiger öffentlicher Belange wurde Gelegenheit gegeben, sich bis zum 02.03.2018 zu äußern. 

 

Da die Beteiligungsfrist am 02. März endete, konnten die Unterlagen erst kurzfristig ausgewertet und zur Sitzung die Abwägungsvorschläge erarbeitet werden.

 

Im Rahmen der Sitzung wird ein Vertreter des Büros ibt die Stellungnahmen sowie die Anregungen und Bedenken vorstellen und die Abwägungsvorschläge der erneuten Offenlage erläutern.

 


Beschlussvorschlag:

 

1.            Die im Beteiligungsverfahren gem. § 3 BauGB vorgetragenen Anregungen und Bedenken zum Entwurf der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes werden gem. Abwägungsvorschlag des Planungsbüros ibt berücksichtigt.

 

2.            Die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes wird in der vorliegenden Form
                festgestellt. Die Planunterlagen incl. Begründung sind Bestandteil des
                Beschlusses.