Betreff
Baustellen- und Notfallzuwegung zum Baugebiet Dorenberg Teil III - Beratung und Beschlussfassung
Vorlage
01/228/2018
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Im Rahmen der Bauausschusssitzung am 10.04.18 trugen Anlieger des bisherigen Baugebietes Dorenberg den Wunsch vor, über die Zufahrtssituation mit der Gemeinde zu sprechen. Am 26.04.18 fand im Sitzungssaal der Gemeinde eine Versammlung mit rd. 50 AnliegerInnen aus der Siedlung Dorenberg statt.

 

Die Anlieger trugen dort ihre zuvor auch bereits schriftlich eingereichten Bedenken zur bisher angedachten Baustellen und Notfallzuwegung für das neue Baugebiet vor.

 

Im Nachgang zu dieser Veranstaltung wurde mit dem Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr in Osnabrück noch einmal über alle denkbaren Zuwegungsmöglichkeiten gesprochen.

 

-          Variante 1: Direkte Zuwegung ins Baugebiet von der B 475 (rot markiert)

-          Variante 2: Nutzung des Wirtschaftsweges „Mersch“ in Richtung Norden zum „Schierloher Weg“ (orange markiert)

-          Variante 3: Nutzung des Wirtschaftsweges „Mersch“ in Richtung Süden zur B 475 (blau markiert)

 

 

 

Hierbei wurden jeweils folgende Szenarien besprochen:

  1. Nutzung als vorübergehende Baustellenzufahrt
  2. Nutzung als dauerhafte Zuwegung für Rettungsfahrzeuge - Notzuwegung
  3. Nutzung als dauerhafte Zuwegung für den regulären KFZ Verkehr aus der Siedlung Dorenberg

 

Variante 1:

Baustellenzufahrt

Gegen die Einrichtung einer temporären Baustellenzufahrt bestehen bei Variante 1 keine Bedenken. Hierzu ist die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis vom NLSTBV einzuholen. Es ist eine entsprechende Ausschilderung vorzusehen und ggf. eine temporäre Geschwindigkeitsherabsetzung während der Bauphase vorzusehen, da hier unmittelbar auf die B 475 aufgefahren wird.

Der Bau einer Linksabbiegerspur ist für die Zeit dieser Nutzung nicht notwendig. Ein Baugrundstück wäre für den gesamten Zeitraum der Erschließungsarbeiten zurückzuhalten. Der Bau des erforderlichen Lärmschutzwalles würde sich verzögern.

 

Dauerhafte Zuwegung für Rettungsfahrzeuge - Notzuwegung

Die Variante 1 steht nur für einen begrenzten Zeitraum während der Bauphase zur Verfügung. Aufgrund des von der B 475 ausgehenden Straßenlärms sind lt. B-Plan Immissionsschutzmaßnahmen vorgesehen. Nach der Bauphase ist diese Zufahrt zu beseitigen und eine geschlossene Lärmschutzwand /-wall zu errichten. Eine dauerhafte Notzuwegung ist an dieser Stelle nicht möglich und muss über den Wirtschaftsweg „Mersch“ abgebildet werden.

 

Dauerhafte Zuwegung für den regulären KFZ Verkehr – weitere Ein- und Ausfahrt in das gesamte Dorenberg Gebiet

Eine dauerhafte Zuwegung für den regulären KFZ Verkehr kann bei der Variante 1 nicht hergestellt werden. Die Einrichtung einer hierzu sonst notwendigen Linksabbiegerspur ist aufgrund der örtlichen Verhältnisse 1 bei Variante nicht möglich gewesen.

 

Variante 2:

Baustellenzufahrt

Gegen die Einrichtung einer temporären Baustellenzufahrt bestehen bei Variante 2 keine Bedenken.

Variante 2 mündet auf einer Gemeindestraße. Die vom NLSTBV betrauten Straßen sind hier nur mittelbar betroffen. Hier sind zunächst keine weiteren Maßnahmen vorzusehen.

 

Dauerhafte Zuwegung für Rettungsfahrzeuge - Notzuwegung

Im Falle der Variante 2 bestehen seitens des NLSTBV keine Bedenken, wenn die zuvor als Baustraße genutzte Zuwegung auch als dauerhafte Zuwegung für Rettungsfahrzeuge genutzt wird.

 

Es ist allerdings durch geeignete Maßnahmen (z.B. abschließbare Poller o.ä) zu unterbinden, dass der „Mersch“ als „Schleichweg“ in Richtung B 475 genutzt wird und direkter Einmündungsverkehr aus der Siedlung erzeugt wird.

Die Einrichtung einer Linksabbiegerspur an der B 51 ist in diesem Falle nicht notwendig.

 

Dauerhafte Zuwegung für den regulären KFZ Verkehr – weitere Ein- und Ausfahrt in das gesamte Dorenberg Gebiet

Die Variante 2 mündet auf der Gemeindestraße „Schierloher Weg“ und nicht direkt auf eine vom NLSTBV betreuten qualifizierten Straße.

 

Gegen die Nutzung der Variante 2 als reguläre Zufahrt bestehen seitens des NLSTBV zunächst keine Bedenken. Es ist anzunehmen, dass ein Großteil des Verkehrs aus dem Gebiet Dorenberg auch künftig über die bestehende Zufahrt „Zum Dorenberg“ abgewickelt wird. Zudem kann sich der Verkehr an der Einmündung zum Schierloher Weg in 3 Richtung verteilen (B 51, Mersch und Laersche Straße L 94 und Schierloher Weg)

Es ist zu beobachten, wie sich der Verkehr künftig verteilt.

Sollte künftig eine weitere Baugebietsausweisung der östlich an das Gebiet Dorenberg angrenzenden Flächen erfolgen, ist möglicherweise ein Knotenpunktausbau an der der B 51 erforderlich, wenn der Verkehr in dieser Richtung abgewickelt wird. Die genaue Ausgestaltung hängt ganz von der zu erwartenden zusätzlichen Verkehrsstärke in Abhängigkeit von der Baugebietsgröße ab.

 

Die Kosten sind gemäß des Verursacherprinzips von der Gemeinde Glandorf zu tragen. Es ist ein entsprechender Bebauungsplan aufzustellen.

 

 

Variante 3:

Baustellenzufahrt

Gegen die Einrichtung einer temporären Baustellenzufahrt bestehen bei Variante 3 keine Bedenken. Hierzu ist die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis vom NLSTBV einzuholen. Es ist eine entsprechende Ausschilderung vorzusehen und ggf. eine temporäre Geschwindigkeitsherabsetzung während der Bauphase vorzusehen, da hier unmittelbar auf die B 475 aufgefahren wird.

Der Bau einer Linksabbiegerspur ist für die Zeit dieser Nutzung nicht notwendig.

 

Dauerhafte Zuwegung für Rettungsfahrzeuge - Notzuwegung

Im Falle der Variante 3 bestehen seitens des NLSTBV keine Bedenken, wenn die zuvor als Baustraße genutzte Zuwegung auch als dauerhafte Zuwegung für Rettungsfahrzeuge bzw. als Notzuwegung genutzt wird.

 

Es ist allerdings durch geeignete Maßnahmen (z.B. abschließbare Poller o.ä) zu unterbinden, dass der „Mersch“ als „Schleichweg“ genutzt wird und direkter Einmündungsverkehr aus der Siedlung auf die B 475 erzeugt wird.

Die Einrichtung einer Linksabbiegerspur an der B 475 ist in diesem Falle noch nicht erforderlich.

 

Dauerhafte Zuwegung für den regulären KFZ Verkehr – weitere Ein- und Ausfahrt in das gesamte Dorenberg Gebiet

 

Die Nutzung der Variante 3 für eine reguläre Zufahrt zum Baugebiet Dorenberg ist nur möglich, wenn im Einmündungsbereich mit der B 475 ein Linksabbiegespur errichtet wird.

Die Kosten sind gemäß des Verursacherprinzips von der Gemeinde Glandorf zu tragen. Es ist ein entsprechender Bebauungsplan aufzustellen.

 

 

Eine Kostenschätzung für die verschiedenen Maßnahmen ist in der Anlage beigefügt.

 

Unter Berücksichtigung aller vorgetragenen Anregungen wird die Baustellenzufahrt in Variante 1 auch kostenmäßig bevorzugt. Als Notzuwegung steht der landwirtschaftliche Weg „Mersch“ im derzeitigen Zustand zur Verfügung.

 


Beschlussvorschlag:

Die Baustellenzufahrt zum Baugebiet Dorenberg III wird entsprechend der Variante 1 abgewickelt.