Sachverhalt:
Der Eigentümer des in der Anlage markierten Grundstückes an der Windmühlenstraße möchte künftig im rückwärtigen Teil seines Grundstückes weitere Wohnhäuser errichten.
Der für den Bereich maßgebliche Bebauungsplan Nr. 202 Teil II „Johannisstraße“ sieht im rückwärtigen Grundstückbereich nur für einen Teilbereich Baumöglichkeiten vor. Die Fläche ist als Mischgebiet dargestellt.
Eine Erweiterung des überbaubaren Bereiches bedarf einer (vereinfachten) Änderung des Bebauungsplanes.
Im Sinne einer sinnvollen Nachverdichtung innerhalb der Ortslage wird die Planungsabsicht begrüßt.
Betroffenes Grundstück
Gültiger Bebauungsplan
Beschlussvorschlag:
Für den in der Anlage markierten Bereich wird der Beschluss zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 202 Teil II „Johannisstraße“ gefasst.