Sachverhalt:

 

In seiner Sitzung am 13.03.19 hat der Rat der Gemeinde Glandorf den Aufstellungsbeschluss zur 14. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Gemeinde Glandorf gefasst sowie den Aufstellungsbeschluss  des Bebauungsplanes Nr. 245 „Nördlich Feuerwehr“ gefasst. Die Verfahren werden im Parallelverfahren durchgeführt.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte durch eine öffentliche Auslegung in der Zeit vom 18.04.19 bis 13.05.19 (einschließlich)

 

Die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Nachbarkommunen gemäß §§ 4 Abs. 2 und 4 Abs. 1 BauGB wurde im gleichen Zeitraum durchgeführt.

 

In der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses am 27.05.19 wurde dann mit den angepassten Planunterlagen die Offenlage des Entwurfes zur 14. Änderung des Flächennutzungsplans und B-Plan Nr. 245 beschlossen. Die öffentliche Auslegung der Entwürfe mit den entsprechenden Planunterlagen sowie der Begründung erfolgte in der Zeit vom 03.07.19 bis 05.08.19 (einschließlich).

 

Den beteiligten Behörden und der Träger sonstiger öffentlicher Belange wurde Gelegenheit gegeben, sich bis zum 05.08.19 zu äußern. 

 

Da die Beteiligungsfrist erst am 05.08.19 endete, können die Stellungnahmen  erst jetzt kurzfristig ausgewertet werden. Die Abwägungsvorschläge werden zur Sitzung erarbeitet.

 

Im Rahmen der Sitzung wird ein Vertreter des Büros ibt die Stellungnahmen sowie die Anregungen und Bedenken vorstellen und die Abwägungsvorschläge der Offenlage erläutern.


Beschlussvorschlag:

 

1.            Die im Beteiligungsverfahren gem. § 3 BauGB vorgetragenen Anregungen und Bedenken zum Entwurf der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes werden gem. Abwägungsvorschlag des Planungsbüros ibt berücksichtigt.

 

2.            Die 14. Änderung des Flächennutzungsplanes wird in der vorliegenden Form

                festgestellt. Die Planunterlagen incl. Begründung sind Bestandteil des

                Beschlusses.