Sachverhalt:

 

Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 245 „Nördlich Feuerwehr“ erfolgt im Parallelverfahren mit der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes. Inhaltlich wird auf die Vorlage zu TOP 7 verwiesen.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

1.            Die im Beteiligungsverfahren gem. § 3 BauGB vorgetragenen Anregungen und Bedenken zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 245 „Nördlich Feuerwehr“ werden gem. Abwägungsvorschlag des Planungsbüros ibt berücksichtigt.

 

2.            Der Bebauungsplan Nr. 245 „Nördlich Feuerwehr“ wird in der vorliegenden Form als Satzung beschlossen. Die Planunterlagen incl. Begründung sind

                Bestandteil des Beschlusses.