Betreff
Satzung der Gemeinde Glandorf über die Gewährung von Aufwandsentschädigung, Verdienstausfall und Auslagenersatz für ehrenamtlich Tätige Personen in der Freiwilligen Feuerwehr - Beratung und Beschlussfassung
Vorlage
01/441/2019
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Die Freiwillige Feuerwehr beantragt mit anliegendem Schreiben vom 23.09.2019, die Aufwandsentschädigungen für die Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehr ab dem 01.01.2020 anzupassen.

 

Die Höhe der Aufwandsentschädigungssätze (§§ 2 – 6 der Satzung) wurde zuletzt Ende 2011 angepasst. Grundlage für die Höhe der festgesetzten Beträge war der Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamtes.

Unter Berücksichtigung der jeweiligen Fortschreibungen ergibt sich für das Jahr 2020 eine Erhöhung von 10,8 %.

Der Erhöhungsvorschlag der Feuerwehr geht darüber hinaus. Er berücksichtigt neben den gestiegenen Lebenshaltungskosten auch den gestiegenen Arbeitsaufwand.

 

Seitens der Verwaltung wird der Erhöhungsvorschlag – auch im Vergleich mit anderen Kommunen –  mit einer Ausnahme als angemessen angesehen. Die Aufwandsentschädigungssätze für die Vertreter sollten bei max. 50 % liegen.

 

Dem Antrag, den Zuschuss für den Erwerb der Führerscheinklasse C bzw. CE (§ 9 Abs. 1 der Satzung) zu erhöhen, kann ebenfalls zugestimmt werden.

 

In der Anlage sind der Entwurf einer Neufassung der Satzung der Gemeinde Glandorf über die Gewährung von Aufwandsentschädigung, Verdienstausfall und Auslagenersatz für ehrenamtlich tätige Personen in der Freiwilligen Feuerwehr, eine „Übersicht Aufwandsentschädigungen“, die aktuelle Satzung und die bisherigen Änderungssatzungen beigefügt.


Beschlussvorschlag:

Die Satzung der Gemeinde Glandorf über die Gewährung von Aufwandsentschädigung, Verdienstausfall und Auslagenersatz für ehrenamtlich tätige Personen in der Freiwilligen Feuerwehr wird in der vorliegenden Form verabschiedet.