Betreff
3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 210 "Lehmstrangweg", Abwägungs- und Satzungsbeschluss - Beratung und Beschlussfassung
Vorlage
01/630/2021
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

In seiner Sitzung am 01.10.2020 hat der Rat der Gemeinde Glandorf die Durchführung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 210 Lehmstrangweg“ beschlossen.

 

Zielsetzung ist die Darstellung einer Gemeinbedarfsfläche zur Errichtung eines neuen Feuerwehrgerätehauses in Schwege.

 

Die öffentliche Auslegung der Entwürfe mit den entsprechenden Planunterlagen sowie der Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgte in der Zeit vom 10.12.2020 bis zum 11.01.2021 (einschließlich).

 

 

 

Den beteiligten Behörden und der Träger sonstiger öffentlicher Belange wurde Gelegenheit gegeben, sich bis zum 11.01.2021 zu äußern.

 

Von der Öffentlichkeit wurden keine Bedenken oder Anregungen zum Planverfahren geäußert.

 

Die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sind in der Anlage zusammengefasst und werden in der Sitzung erörtert.


Beschlussvorschlag:

1.            Die im Beteiligungsverfahren gem. § 3 BauGB vorgetragenen Anregungen und Bedenken zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 210 „Lehmstrangweg“ werden gem. Abwägungsvorschlag des Planungsbüros IPW berücksichtigt.

 

2.            Die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 210 „Lehmstrangweg“ wird in der vorliegenden Form als Satzung beschlossen. Die Planunterlagen incl. Begründung sind Bestandteil des Beschlusses.