Betreff
Öffentlich rechtliche Vereinbarung zwischen dem Landkreis Osnabrück und der Gemeinde Glandorf über die Wahrnehmung der Aufgaben der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege - Beratung und Beschlussfassung
Vorlage
01/699/2021
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Seit 2020 wird zwischen dem Landkreis Osnabrück und den Kommunen über eine Änderung der Öffentlich rechtlichen Vereinbarung über die Kostenverteilung bei der Wahrnehmung der Aufgaben der Kinderbetreuung beraten. Der Kreistag hatte in 2020 entschieden, dass sich der Landkreis zukünftig zu 50 % an den Kosten der Kinderbetreuung beteiligen will. Strittig war, nach welchem Schlüssel die Kosten unter den Kommunen verteilt werden könnten. In der aktuell geltenden Öffentlich rechtlichen Vereinbarung war dies ein Pro-Kopf-Schlüssel je (existiertendem) Kind. Zwischen den Kommunen herrschte bei der Zuteilung nach diesem Schlüssel ein erhebliches Ungleichgewicht (siehe Anlage). Auch die Gemeinde Glandorf gehörte bislang zu den Profiteuren dieser Regelung, wenn auch nicht in dem Ausmaß wie andere Kommunen.

Kreisverwaltung und Bürgermeisterkonferenz stellten viele Berechnungen an, damit die Zuteilung eine Kostenerstattung für jede Kommune sich der angestrebten hälftigen Teilung (zwischen Landkreis und jeweiliger Kommune) annähern konnte. U.a. wurden die Kosten pro Betreuungsstunde, pro Platz etc. eruriert. Hierbei kristallisierten sich statistische Ausreißer heraus, für die es aber jeweils gute, wenn auch unterschiedliche lokale Gründe gab. Die Materie ist komplex und differenziert zu betrachten.

Im Ergebnis muss festgehalten werden, dass letztlich – bis auf eine Verteilung nach Netto-Ist-Kosten – über keine der anderen Formeln eine halbwegs gerechte Verteilung erreicht werden konnte (siehe Anlage).

Für eine Übergangszeit von zwei Jahren (2021 und 2022) wird die Zuweisungsmasse abweichend von der Verteilung nach Netto-Ist-Kosten des Vor-Vorjahres nach folgendem Schlüssel auf die kreisangehörigen Kommunen verteilt:

a)       Die nicht durch Elternbeiträge gedeckten Kosten der Tagespflege werden jeweils in Höhe von 50 % der tatsächlichen Kosten erstattet.

b)      Der nach Abzug der Kosten der Tagespflege verbleibende Anteil des Landkreises wird nach dem folgenden Schlüssel verteilt:

-       40 % des Betrages anteilig im Verhältnis der ermittelten tatsächlichen Netto-Ist-Kosten für die Betreuung in Kindertagesstätten der Kommune

-       40 % des Betrages anteilig im Verhältnis der in der Kommune geleisteten Wochenbetreuungsstunden

-       20 % des Betrages anteilig im Verhältnis der aus dem Einwohnermelderegister (Stichtag: 31.12. des Vorjahres des Zuweisungsjahres) der Kommune ermittelten Kinderzahlen von 0 bis 6 Jahren.

 

Für die Gemeinde Glandorf bedeutet dies, dass auch sie in Zukunft nicht mehr zu den bevorteilten Kommunen bei der Geldzuweisung gehört, dass sie aber, weil sich der Kreis in Zukunft zu 50 % an den Kosten beteiligen wird, trotzdem eine höhere Zuweisung erhalten wird. Alle 21 Hauptverwaltungsbeamte sind sich einig, dass die nun vorgeschlagene Regelung im Sinner aller der Gerechtigkeit am nächsten kommt.

 

Der Kreistag wird in seiner Sitzung am 12.07.21 über die neue örV beraten. 


Beschlussvorschlag:

Vorbehaltlich der Zustimmung des Kreistages (12.07.21) zu dem Entwurf der neuen örV über die Wahrnehmung der Aufgaben der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege wird die Bürgermeisterin beauftragt, die neue örV zwischen dem Landkreis Osnabrück und der Gemeinde Glandorf (siehe Anlage) zu unterzeichnen.