Sachverhalt:

Die Planverfahren zur 14. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 245 „Nördlich Feuerwehr“ werden im Parallelverfahren durchgeführt.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte durch eine öffentliche Auslegung in der Zeit vom  18.04.19 bis 13.05.19 (einschließlich).

Die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Nachbarkommunen gemäß §§ 2 Abs. 2 und 4 Abs. 1 BauGB erfolgte im gleichen Zeitraum.

 

Die Anregungen und Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung sowie die Planentwürfe werden vom Planungsbüro in der Sitzung erläutert.


Beschlussvorschlag:

Den Planentwürfen der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie des Bebauungsplanes Nr. 245 „Nördlich Feuerwehr“ wird in der vorliegenden Form zugestimmt.

 

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und  sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB ist auf Basis der Entwürfe durchzuführen.